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   BayObLG, 16.04.1991 - BReg. 2 Z 31/91   

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BayObLG, 16.04.1991 - BReg. 2 Z 31/91 (https://dejure.org/1991,8471)
BayObLG, Entscheidung vom 16.04.1991 - BReg. 2 Z 31/91 (https://dejure.org/1991,8471)
BayObLG, Entscheidung vom 16. April 1991 - BReg. 2 Z 31/91 (https://dejure.org/1991,8471)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1991, 365
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Hamm, 17.09.2002 - 15 W 338/02

    Erlöschen einer Altersvorsorgevollmacht bei Tod des Vollmachtgebers

    In diesem Zusammenhang kann der Senat offen lassen, ob die vom Landgericht vorgenommene Auslegung der Vollmachtsurkunde im Ausgangspunkt nur einer eingeschränkten Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unter dem Gesichtspunkt unterliegt, daß diese in erster Linie zur Vornahme des materiell-rechtlichen Rechtsgeschäfts (hier der Auflassung, § 925 BGB) erteilt ist (vgl. BayObLG Rpfleger 1991, 365, 366; MittBayNot 1995, 293, 294).
  • OLG München, 27.04.2009 - 34 Wx 22/09

    Bauträgervertrag: Auslegung einer dem Bauträger erteilten Vollmacht zur

    Es wurde auch nicht berücksichtigt, dass bei Zweifeln an dem in Anspruch genommenen Vollmachtsumfang nur von dem geringeren Umfang auszugehen ist (BayObLG Rpfleger 1991, 365).

    (1) Zur Bestellung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten am gesamten Grundstück (mit entsprechender Festlegung der Ausübungsstelle) ist die Bewilligung aller Wohnungseigentümer als Miteigentümer des Grundstücks erforderlich (§ 19 GBO; BayObLG DNotZ 1989, 496/497; Rpfleger 1991, 365 m.w.N.).

    Außerhalb der Eintragungsbewilligung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 113, 374/378; BayObLG Rpfleger 1991, 365; Demharter § 19 Rn. 28).

  • OLG München, 04.12.2017 - 34 Wx 95/17

    Auslegung von Eintragungsbewilligungen und Grundbuchvollmachten

    aa) Das Grundbuchamt - und an seiner Stelle in der Beschwerdeinstanz der Senat - hat die Wirksamkeit einer Vollmacht und den Umfang der Vertretungsmacht selbständig zu prüfen, auch wenn der Urkundsnotar die Vollmacht für ausreichend angesehen hat (Senat vom 26.9.2012, 34 Wx 258/12, juris; BayObLG Rpfleger 1991, 365; Demharter § 19 Rn. 74.1; Schöner/Stöber Rn. 3579, 3580a).
  • OLG München, 14.03.2006 - 32 Wx 29/06

    Umfang rechtsgeschäftlicher Notarvollmacht bei Grundstückskaufvertrag

    Für die Auslegung einer Vollmacht gelten die für Grundbucherklärungen aufgestellten Grundsätze (BayObLG Rpfleger 1991, 365).
  • KG, 24.02.2011 - 1 W 472/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung zur

    Bei Zweifeln an dem Umfang einer Vollmacht ist diese im Grundbuchverfahren zunächst nach den für Grundbucherklärungen geltenden Grundsätzen auszulegen (BayObLG, Rpfleger 1991, 365).
  • BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 99/95

    Vollmacht zur Änderung einer Teilungserklärung gegenüber dem Grundbuchamt

    Die Auslegung einer Vollmacht der vorliegenden Art ist grundsätzlich Sache des Tatrichters (BayObLG Rpfleger 1991, 365).
  • OLG Naumburg, 01.03.2018 - 12 Wx 49/17

    Grundbucheintragungantrag auf Grundlage des notariell beurkundeten

    Dabei hat das Grundbuchamt - und an seiner Stelle in der Beschwerdeinstanz der Senat - die Wirksamkeit einer Vollmacht und den Umfang der Vertretungsmacht selbstständig zu prüfen (z. B. BayObLG, Rpfleger 1991, 365), auch wenn der Urkundsnotar die Vollmacht für ausreichend angesehen hat.
  • OLG Naumburg, 11.11.1997 - 10 Wx 40/97

    Löschung eines Amtswiderspruchs in einem Grundbuch ; Behördeneigenschaft eines

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  • BayObLG, 14.08.1996 - 2Z BR 42/96

    Auslegung einer Grundbruchvollmacht

    Führt die Auslegung zu keinem eindeutigen Ergebnis, so ist der geringere Umfang der Vollmacht anzunehmen, wenn sich der größere, für die Abgabe der Eintragungsbewilligung erforderliche Umfang nicht nachweisen läßt (vgl. zum ganzen BayObLG MittRhNotK 1989, 13 f.; Rpfleger 1991, 365; MittBayNot 1995, 293/294; Demharter GBO 21. Aufl. § 19 Rn. 28 und 75, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2011 - 3 W 136/11

    Auslegung einer Vollmacht: Abgabe einer Löschungsbewilligung

    Für die Auslegung einer Vollmacht gelten die für Grundbucherklärungen aufgestellten Grundsätze (BayObLG Rpfleger 1991, 365).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.03.2006 - 7 T 2054/06

    Finanzierungsvollmacht mit Bindung an einen bestimmten Notar

  • OLG Naumburg, 16.02.2018 - 12 Wx 49/17

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts

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