Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 25.02.1992

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   OLG Zweibrücken, 02.03.1992 - 3 W 168/91   

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OLG Zweibrücken, 02.03.1992 - 3 W 168/91 (https://dejure.org/1992,9961)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.03.1992 - 3 W 168/91 (https://dejure.org/1992,9961)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. März 1992 - 3 W 168/91 (https://dejure.org/1992,9961)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 909
  • Rpfleger 1992, 408
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 24.01.2006 - VII ZB 74/05

    Kosten eines im Zwangsvollstreckungsverfahren geschlossenen Vergleichs als Kosten

    Der Schuldner hat ihr zur Sicherheit drei Werklohnforderungen abgetreten (vgl. OLG Zweibrücken, Rpfleger 1992, 408; OLG Köln, JurBüro 1979, 1642, 1643; Schuschke/ Walker, ZPO, 3. Aufl., § 788 Rdn. 11).
  • LG Göttingen, 11.03.2005 - 5 T 231/03

    Entstehen einer Vergleichsgebühr mit Abschluss einer Teilzahlungsvereinbarung;

    Dieser Auffassung zufolge fallen auch Kosten eines im Rahmen der Zwangsvollstreckung abgeschlossenen Vergleiches unter die Kosten der Zwangsvollstreckung i. S. d. § 788 Abs. 1 ZPO (so z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 1993, Az. 10 W 155/93, OLG Zweibrücken, Rpfleger 1992, Seite 408; Münchner Kommentar zur ZPO, § 788 Rdnr. 15 m. w. N., OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Januar 1994, Az. 8 W 429/92, Schmidt, Jur.Büro 2004, 118ff.).
  • OLG Zweibrücken, 06.10.1998 - 3 W 219/98

    Vergleichsgebühren von Rechtsanwälten im Vollstreckungsverfahren; Voraussetzungen

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  • OLG Düsseldorf, 09.12.1993 - 10 W 155/93

    Die durch den Abschluss eines Vergleichs i.R.d. Zwangsvollstreckung entstandenen

    Die Gegenmeinung stellt darauf ab, als Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne des§ 788 ZPO seien nicht nur die Kosten für eine vom Vollstreckungsorgan tatsächlich durchgeführte Zwangsvollstreckung zu verstehen, vielmehr auch diejenigen für solche Maßnahmen, welche die weitere Vollstreckung entbehrlich machten (OLG Zweibrücken, Rpfleger 1992, 408; LG Darmstadt, Rpfleger 1988, 332; Baumbach/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 50. Aufl., § 788, Anm. 5 Stichwort "Vergleich", für den Fall des Abschlusses eines Ratenzahlungsvergleichs in der Zwangsvollstreckung).
  • AG Wiesbaden, 15.12.1999 - 64 M 909/99
    Das Beschwerdegericht schließt sich aber der Gegenansicht (so KG Rpfleger 1981, 410; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 408; OLG Stuttgart, Rpfleger 1994, 367; Zöller/Stöber a. a. O.; Baumbach/Lauterbach/Hartmann a. a. O.; Schmidt, MDR 1973, 860) an, weil der Begriff der "Kosten der Zwangsvollstreckung" im Sinne von § 788 ZPO weit auszulegen und es für die Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals als ausreichend anzusehen ist, dass der Ratenzahlungsvergleich anlässlich der Zwangsvollstreckung abgeschlossen worden ist.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.02.1992 - 10 W 65/91   

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https://dejure.org/1992,15085
OLG Düsseldorf, 25.02.1992 - 10 W 65/91 (https://dejure.org/1992,15085)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.1992 - 10 W 65/91 (https://dejure.org/1992,15085)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 10 W 65/91 (https://dejure.org/1992,15085)
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  • Rpfleger 1992, 408
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