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Rechtsprechung
   LG Lübeck, 31.08.1993 - 7 T 538/93   

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https://dejure.org/1993,9338
LG Lübeck, 31.08.1993 - 7 T 538/93 (https://dejure.org/1993,9338)
LG Lübeck, Entscheidung vom 31.08.1993 - 7 T 538/93 (https://dejure.org/1993,9338)
LG Lübeck, Entscheidung vom 31. August 1993 - 7 T 538/93 (https://dejure.org/1993,9338)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1994, 110
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 21.01.1993 - 15 W 139/92

    Bestellung von Betreuern ; Änderungen durch das neue BtG; Anhängige Verfahren;

    Auszug aus LG Lübeck, 31.08.1993 - 7 T 538/93
    Unter diesen Umständen ist es zur Wahrnehmung der Interessen des Beteiligten zu 1. - insbesondere zur Wahrnehmung des Grundrechts auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG - im Sinne von § 67 Abs. 1 Satz 1 erforderlich, einen Verfahrenspfleger zu bestellen (OLG Hamm Rpfleger 1993, 338).
  • BayObLG, 08.04.1993 - 3Z BR 51/93

    Anfechtbarkeit einer Anordnung zur Untersuchung eines Betroffenen zur

    Auszug aus LG Lübeck, 31.08.1993 - 7 T 538/93
    Ob der Beteiligte zu 1. die Bestellung eines Verfahrenspflegers nach § 67 FGG mit der Beschwerde anfechten kann, ist umstritten (bejahend: Bassenge/Herbst, FGG/RpflG 6. Aufl., FGG § 67 Anm. 4 f.; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG 13. Aufl., § 67 Rn. 14 - verneinend: BayObLGZ 1993, 157).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 20 W 119/01

    Betreuungsverfahren; Bestellung eines Verfahrenspflegers; Zwischenentscheidung;

    Zwar wird im Schrifttum teilweise die Auffassung vertreten, die Bestellung eines Verfahrenspflegers und dessen Auswahl könne mit der einfachen Beschwerde angefochten werden (vgl. Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 67 FGG Rn. 35; Bauer/H. K.-BUR § 67 FGG Rn. 45 ­ 48; Zimmermann FamRZ 1994, 286; Pohl BtPrax 1992, 19, 24; Bassenge/Herbst, FGG/RpflG, § 67 FGG Rn. 4 f.; ebenso LG Lübeck BtPrax 1993, 211), wobei wie auch mit der Rechtsbeschwerde im wesentlichen geltend gemacht wird, ein angemessener Rechtsschutz sowie der Anspruch des Betroffenen auf Beachtung seines Willens und die damit verbundenen finanziellen Belastungen erforderten eine gerichtliche Überprüfbarkeit der Entscheidung des Vormundschaftsgerichts über die Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.05.1993 - 3Z BR 156/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4488
BayObLG, 13.05.1993 - 3Z BR 156/92 (https://dejure.org/1993,4488)
BayObLG, Entscheidung vom 13.05.1993 - 3Z BR 156/92 (https://dejure.org/1993,4488)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Mai 1993 - 3Z BR 156/92 (https://dejure.org/1993,4488)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen; Prüfungsumfang; Betreuer; Interessenkonflikt; Entlassung; Persönliche Anhörung

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Anhörung durch ersuchten Richter im Entlassungsverfahren, Interessenkonflikt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1225
  • Rpfleger 1994, 110
  • BayObLGZ 1993, 226
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97

    Einflußnahme des Betreuers bei Erbeinsetzung

    Vielmehr wollte er die Entscheidung darüber, ob eine Interessenkollision vorliegt, wenn der künftige gesetzliche oder eingesetzte Erbe zum Betreuer bestellt wird, der Prüfung und Entscheidung des Vormundschaftsgerichts im Einzelfall überlassen (vgl. dazu BayObLG Rpfleger 1994, 110; Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 8; Bienwald Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1897 Rn. 48; Zimmermann/Damrau Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 1897 Rn. 18).
  • OLG Köln, 18.09.2002 - 16 Wx 176/02

    Eignung zum Betreueramt

    Die Annahme setzt mithin die ernsthafte Gefahr von Interessenkollisionen voraus, die sich schädlich auf das Wohl der Betreuten auswirken würden, eine nur abstrakte Gefahr einer Interessenkollision oder nur geringfügiger Interessenkonflikte könnte hingegen nicht ausreichen, einen nahen Angehörigen zu übergehen (vgl. Senat in FamRZ 99, 54 m. w. N. und FamRZ 2000, 512; BayObLG Rpfleger 94, 110; Palandt/Diederichsen aaO).
  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 51/99

    Rechtliche Kriterien für die Auswahl eines Betreuers unter Berücksichtigung des

    Geringfügige Gefahren für die Vermögenswerte des Betreuten sind dabei hinzunehmen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323, 324; BayObLG FamRZ 1993, 1225, 1226).
  • BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97

    Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in

    Der Senat hat das früher, ersichtlich ohne Einschränkung, für zulässig erachtet (BayObLGZ 1993, 226).
  • LG Landshut, 06.05.1997 - 60 T 438/97

    Gesellschafterwechsel bei einer GbR als Berechtigte einer beschränkten

    Vielmehr wollte er die Entscheidung darüber, ob eine Interessenkollision vorliegt, wenn der künftige gesetzliche oder eingesetzte Erbe zum Betreuer bestellt wird, der Prüfung und Entscheidung des Vormundschaftsgerichts im Einzelfall überlassen (vgl. dazu BayObLG Rpfleger 1994, 110; Palandt/Diederichsen § 1897 Rdnr. 8; Bienwald Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1897 Rdnr. 48; Zimmermann/ Damrau Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 1897 Rdnr. 18).
  • BayObLG, 16.01.1997 - 3Z BR 248/96

    Entlassung des Betreuers

    Das Landgericht durfte die Betroffene durch den beauftragten Richter anhören (BayObLGZ 1993, 226; Damrau/Zimmermann § 691 FGG Rn. 18).
  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Dagegen rechtfertigt die Gefahr lediglich geringer Interessenkonflikte es nicht, einen Vorschlag des Betroffenen im Sinne des § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB zu übergehen; das ist vielmehr nur dann gerechtfertigt, wenn die zu befürchtenden Konflikte so stark sind, daß der Vorgeschlagene im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB als ungeeignet erscheint, weil der Vorschlag dann dem Wohl des Betroffenen zuwiderläuft (amtliche Begründung, a. a. O. S. 127; vgl. auch BayObLGZ 1993, 226/227; OLG Hamm, a. a. O.; MünchKomm/Schwab, a. a. O.).
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