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OLG Köln, 06.03.1995 - 17 W 318/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Kosten für die Mitwirkung eines Rechtsanwalts in einem Verfahren der einstweiligen Verfügung; Notwendigkeit einer zusätzlichen Mitwirkung eines Korrespondenzanwalts; Korrespondenztätigkeit eines Rechtsanwalts in einem Verfahren der einstweiligen Verfügung; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1 §§ 32 40; ZPO §§ 91 103
Verfahrenszugehörigkeit der Schutzschrift; Erstattungsfähigkeit lediglich einer halben Prozeßgebühr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 13.05.1994 - 81 O 60/94
- OLG Köln, 06.03.1995 - 17 W 318/94
Papierfundstellen
- Rpfleger 1995, 518
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Bremen, 13.03.1991 - 2 W 140/90
Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers; …
Auszug aus OLG Köln, 06.03.1995 - 17 W 318/94
Wegen des nur vorbeugenden Schutzzwecks einer Schutzschrift kann aber ein damit verbundener Sachantrag nicht als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO anerkannt werden, so daß eine etwa entstandene 10/10 Prozeßgebühr den vermeidbaren, weil überflüssigen Mehrkosten zuzurechnen und folglich nicht über eine 5/10 Gebühr nach § 32 BRAGO hinaus erstattungsfähig ist (so auch OLG Bremen, JurBüro 1991, 940 und OLG München, Rechtspfleger 1993, 126 jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Köln, 22.03.1993 - 17 W 183/92
Auszug aus OLG Köln, 06.03.1995 - 17 W 318/94
Es müssen schon konkrete prozeßbezogene Umstände die Annahme stützen, daß die Partei, obwohl sie in der Angelegenheit ein persönliches Informationsgespräch mit ihrem Verkehrsanwalt nicht für erforderlich gehalten hat, bei unmittelbarem Verkehr mit den Prozeßbevollmächtigten eigens eine Informationsreise unternommen hätte (Senat OLGR Köln 1993, 267 = JurBüro 1993, 682).
- OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 24 W 44/08
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Schutzschrift auf Antrag
In einem solchen Fall stellen die durch die Fertigung der Schutzschrift entstandenen Anwaltsgebühren Kosten der Rechtsverteidigung dar (vgl. OLG Düsseldorf, 20. Zivilsenat OLGR Düsseldorf 1999, 211; OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, MDR 1995, 859; OLG Frankfurt, GRUR 1996, 229; OLG Köln, Rpfleger 1995, 518; OLG Koblenz, MDR 1995, 425; OLG München, Rpfleger 1993, 126; OLG Braunschweig, JurBüro 1993, 218;… Zöller, ZPO, 20. Aufl., § 91 Rdz. 13 zu Stichwort "Schutzschrift";… Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 2. Aufl., Rdz. 824). - OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 10 W 125/99
Erstattung von Kosten der Schutzschrift
Im Hinblick auf den begrenzten und nur auf Prävention gerichteten Schutzzweck ist Kriterium für die Verfahrensbezogenheit einer Schutzschrift, ob sie sich im Hinblick auf das tatsächlich anhängig gewordene Verfügungsverfahren als ein taugliches Mittel der vorbeugenden Rechtsverteidigung durch Einbringung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und durch Einwirkung auf den Verfahrensgang erwiesen hat (OLG Köln Rpfleger 1995, 518).