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   OLG Düsseldorf, 17.01.1996 - 3 Ws 36/96   

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OLG Düsseldorf, 17.01.1996 - 3 Ws 36/96 (https://dejure.org/1996,5290)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.1996 - 3 Ws 36/96 (https://dejure.org/1996,5290)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 1996 - 3 Ws 36/96 (https://dejure.org/1996,5290)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 408
  • StV 1996, 444
  • StV 1997, 317
  • Rpfleger 1996, 259
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2001 - 4 Ws 315/01

    Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ; Restfreiheitsstrafe ; Aussetzung der

    Vom rechtlichen Ansatz her zutreffend ist die Strafvollstreckungskammer davon ausgegangen, dass trotz Bestehen eines Widerrufsgrundes ein Widerruf dann nicht zulässig ist, wenn sich herausgestellt hat, dass der angestrebte Therapieerfolg nicht (mehr) gewährleistet ist, also keine konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, StV 1996, 444f = NStZ 1996, 408 = Rpfleger 1996, 259f = BA 33, 228f = RuP 1996, 201f; OLG Hamm StV 1995, 648f = NStZ-RR 1996, 187f; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 91, 93).

    Bei den gegebenen Umständen erscheint die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeraten, um die Entscheidung über den Widerruf und hierbei insbesondere über die Frage der hinreichend konkreten Erfolgsaussicht einer erneuten Vollstreckung der Unterbringung auf eine verlässliche Tatsachengrundlage zu stellen (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, StV 1996, 444, 445 mit teilweise ablehnender Anmerkung Funck StV 1997, 317).

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 2 Ws 43/01

    Zeitliche Voraussetzungen der Führungsaufsicht; Mündliche Anhörung

    Ein Teil vertritt die Rechtsauffassung, § 68 f Abs. 1 StGB sei nur dann anzuwenden, wenn der Gesamtstrafe auch eine Einzelstrafe von mindestens zwei Jahren, die wegen einer vorsätzlichen Tat verhängt worden ist, zugrundeliegt (vgl. KG JR 1979, 421 = OLGSt Nr. 1 zu 68 f StGB; OLG Bremen MDR 1980, 512; OLG Celle StV 1982, 227; OLG Hamm, 3. Strafsenat, NStZ-RR 1996, 31; 4. Strafsenat, NStZ 1996, 408; OLG Karlsruhe MDR 1981, 420 = NStZ 1981, 182 = GA 1981, 26(): OLG Koblenz MDR 1980, 711 OLG Köln NStZ-RR 1994, 4; OLG Naumburg MDR 1995, 85 OLG Stuttgart NStZ 1992, 101, OLG Zweibrücken MDR 1986, 870 = StV 1986, 541 GA 1986, 424).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 4 Ws 374/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Erledigterklärung der Unterbringung in einer

    Daher hat es nach Auffassung des Senats in diesen Fällen bei der Aussetzung der Maßregel und der daneben angeordneten Führungsaufsicht nebst den erteilten Weisungen zu verbleiben (vgl. Funck StV 1997, 317; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04. April 2017 - 2 Ws 69/17, 2 Ws 70/17, 2 Ws 71/17 - BeckRS 2017, 106882).
  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ws 45/06

    Führungsaufsicht; Gesamtfreiheitsstrafe; Freiheitsstrafe; Vollverbüßung

    Führungsaufsicht gemäß § 68 f StGB tritt deshalb im Anschluss an eine voll verbüßte Gesamtfreiheitsstrafe nur ein, wenn in der Gesamtstrafe eine Einzelstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer Vorsatztat enthalten ist (OLG Hamm, NStZ 1996, 408).
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Rechtsprechung
   LG Schwerin, 03.01.1996 - 5 T 207/95   

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LG Schwerin, 03.01.1996 - 5 T 207/95 (https://dejure.org/1996,14856)
LG Schwerin, Entscheidung vom 03.01.1996 - 5 T 207/95 (https://dejure.org/1996,14856)
LG Schwerin, Entscheidung vom 03. Januar 1996 - 5 T 207/95 (https://dejure.org/1996,14856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 1996, 887
  • Rpfleger 1996, 259
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