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   BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 11/96   

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https://dejure.org/1996,2086
BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 11/96 (https://dejure.org/1996,2086)
BayObLG, Entscheidung vom 21.03.1996 - 2Z BR 11/96 (https://dejure.org/1996,2086)
BayObLG, Entscheidung vom 21. März 1996 - 2Z BR 11/96 (https://dejure.org/1996,2086)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 164, 890; GBO §§ 6, 19
    Umfang und Auslegung einer Vollmacht; Prüfung durch das Grundbuchamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Bevollmächtigung eines Vertreters zur Abgabe einer Eintragungsbewilligung und eines Eintragungsantrags zu einer Bestandteilszuschreibung eines Grundstücks; Auslegung von Grundbucherklärungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 6 § 19; BGB § 133 § 164 § 890 Abs. 2
    Prüfung des Umfangs einer Vollmacht durch das Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1997, 470
  • Rpfleger 1996, 332
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 05.01.1989 - BReg. 2 Z 96/88
    Auszug aus BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 11/96
    Daraus ergeben sich Zweifel daran, dass die Bestandteilszuschreibung der aufgelassenen Teilfläche und die mit ihr zusammenhängende, im Veränderungsnachweis vorgesehene Verschmelzung von der Vollmacht erfaßt werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1985, 105; BayObLG DNotZ 1989, 373/374 f.; OLG Hamm Rpfleger 1985, 288 f.).
  • OLG Hamm, 29.04.1985 - 15 W 155/85

    Auflassungsvollmacht bei Flächenabweichung

    Auszug aus BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 11/96
    Daraus ergeben sich Zweifel daran, dass die Bestandteilszuschreibung der aufgelassenen Teilfläche und die mit ihr zusammenhängende, im Veränderungsnachweis vorgesehene Verschmelzung von der Vollmacht erfaßt werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1985, 105; BayObLG DNotZ 1989, 373/374 f.; OLG Hamm Rpfleger 1985, 288 f.).
  • BayObLG, 05.12.1984 - BReg. 2 Z 73/84

    Zum Umfang einer Auflassungsvollmacht

    Auszug aus BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 11/96
    Daraus ergeben sich Zweifel daran, dass die Bestandteilszuschreibung der aufgelassenen Teilfläche und die mit ihr zusammenhängende, im Veränderungsnachweis vorgesehene Verschmelzung von der Vollmacht erfaßt werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1985, 105; BayObLG DNotZ 1989, 373/374 f.; OLG Hamm Rpfleger 1985, 288 f.).
  • BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 2 Z 77/90
    Auszug aus BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 11/96
    b) Die Bestandteilszuschreibung eines Grundstücks erfordert materiellrechtlich gemäß § 890 Abs. 2 BGB die darauf gerichtete Erklärung des Grundstückseigentümers und die Eintragung in das Grundbuch, verfahrensrechtlich die in aller Regel mit der materiellrechtlichen Erklärung zusammenfallende Eintragungsbewilligung (§ 19 GBO ) und einen Eintragungsantrag (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 465 f.; Demharter § 6 Rn. 9 und 10).
  • BGH, 11.12.1953 - V ZR 27/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 11/96
    145/5 von 834 m² kann weder als eigenes Flurstück noch als eigenes Grundstück im Grundbuch eingetragen werden, da er in dem Veränderungsnachweis nur als Zuflurstück und nicht als eigenes Flurstück ausgewiesen ist (vgl. BGH DNotZ 1954, 197 f.; BayObLGZ 1954, 258/264 ff.; Demharter § 2 Rn. 30 und § 5 Rn. 4; Bengel/Simmerding Grundbuch, Grundstück, Grenze 4. Aufl. § 2 GBO Rn. 94).
  • BayObLG, 28.06.1984 - BReg. 2 Z 43/84

    Zum Nachweis des Bedingungseintritts im Grundbuchverfahren

    Auszug aus BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 11/96
    Statt der Genehmigung kommt zur Behebung des Hindernisses auch eine sog. "Vollmachtgeständniserklärung" der Beteiligten zu 1 (vgl. dazu BayObLGZ 1984, 155/160 m.w.N.) in Frage.
  • OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16

    Alleinerbin mit transmortaler Generalvollmacht - Grundbucheintragung trotz

    Es gelten die allgemeinen Grundsätze für die Auslegung von Grundbucherklärungen (Demharter a. a. O.; ferner § 19 Rn. 28 und 75; aus der Rechtspr. BayObLG Rpfleger 1996, 332).
  • OLG Frankfurt, 23.10.2017 - 20 W 302/16

    Wohnungseigentumsgesetz: Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Dabei ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens bei einer Zwischenverfügung grundsätzlich nur das darin angenommene Eintragungshindernis, nicht der Eintragungsantrag selbst; das Rechtsmittelgericht hat nur dieses Eintragungshindernis zu überprüfen (vgl. BayObLG RPfleger 1996, 332, zitiert nach juris; Demharter, a.a.O., § 77 Rz. 12).
  • OLG München, 07.07.2014 - 34 Wx 265/14

    Grundbuchverfahren auf Löschung eines Nießbrauchs: Gültigkeit einer

    Führt die Auslegung zu keinem eindeutigen Ergebnis, so gilt der Grundsatz, dass der geringere Umfang der Vollmacht anzunehmen ist, wenn sich der größere nicht nachweisen lässt (BayObLG Rpfleger 1996, 332; Demharter § 19 Rn. 75).
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