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   OLG Düsseldorf, 30.06.1995 - 1 Ws 516/95   

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https://dejure.org/1995,10587
OLG Düsseldorf, 30.06.1995 - 1 Ws 516/95 (https://dejure.org/1995,10587)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.06.1995 - 1 Ws 516/95 (https://dejure.org/1995,10587)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juni 1995 - 1 Ws 516/95 (https://dejure.org/1995,10587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1996, 81
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58

    Preußischer Kulturbesitz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.1995 - 1 Ws 516/95
    Im Staats- und Verwaltungsrecht wird als Behörde allgemein eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sachlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung des Zwecks des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein, verstanden (vgl. BVerfGE 10, 20, 48; LK-Tröndle, StGB , 10. Aufl., 1985, Rdnr. 83 zu § 11).
  • OLG Zweibrücken, 16.01.1991 - 1 Ws 18/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.1995 - 1 Ws 516/95
    Ihre Begehung einschließlich der Schuld des Verurteilten mußte somit zur Überzeugung der Strafvollstreckungskammer feststehen (vgl. Dreher/Tröndle a.a.o. Rdnr. 3 b zu 56 f.; OLG Zweibrücken StV 1991, 270; Stree, JR 1991, 478).
  • OLG Zweibrücken, 12.02.1993 - 1 Ws 73/93

    Rückwirkende Verlängerung; Bewährungszeit; Straftat; Verlängerungsbeschluß;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.1995 - 1 Ws 516/95
    Die Maßnahme der Verlängerung der Bewährungszeit gemäß § 56 f Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung gemäß § 56 f Abs. 1 StGB vorliegen (vgl. Senat, Beschluß vom 12. Juni 1995 - 1 Ws 446/95 - Senat VRS 80, 20; OLG Zweibrücken, OLGSt Nr. 11 zu 56 f.; NStZ 1993, 510, 511; Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl., 1994, Rdnr. 8 zu § 56 f. m.w.N.; Stree in NStZ 1992, 153, 160).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.1983 - 1 Ws 254/83

    Bewährungszeit; Straftat ; Widerruf der Strafaussetzung; Strafaussetzung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.1995 - 1 Ws 516/95
    Straftaten geringeren Gewichts, Zufalls- oder Gelegenheitsdelikte sowie innerhalb der Bewährungszeit begangene Taten, die in keinem kriminologischen Zusammenhang zur früher begangenen Straftat stehen, müssen einer günstigen Sozialprognose für den Verurteilten nicht ohne weiteres entgegenstellen (vgl. Senat StV 1983, 337 sowie 338).
  • BGH, 15.02.1956 - StE 1/56

    Ausschluss eines Verteidigers bei Einwirkung auf das Gericht in einer die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.1995 - 1 Ws 516/95
    Im materiellen Strafrecht galten Gerichte schon in der früheren Rechtsprechung als Behörden (vgl. RGSt 19, 260; BGHSt 9, 20).
  • RG, 16.05.1889 - 709/89

    Ist bei Beleidigung eines Schöffengerichtes der Landgerichtspräsident zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.1995 - 1 Ws 516/95
    Im materiellen Strafrecht galten Gerichte schon in der früheren Rechtsprechung als Behörden (vgl. RGSt 19, 260; BGHSt 9, 20).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16

    Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf;

    Im Gegensatz dazu hält die ältere Rechtsprechung den Betreuer, insbesondere bei einem Behördenangelegenheiten umfassenden Aufgabenkreis, für rechtsmittelbefugt (Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27. Januar 1993 - 1 Ws 461/92, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juni 1995 - 1 Ws 516/95, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 30. November 2000 - 2 Ws 313/00, juris; KG Berlin, Beschluss vom 21. März 2001 - 1 AR 239/01, juris).
  • OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07

    Aufwendungsersatz für Strafverteidigung durch anwaltlichen Berufsbetreuer

    Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 30.06.1995 RPfl 1996, 81, dessen Auffassung der Senat aus den dargestellten Gründen nicht für richtig hält, erging nicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 1 FGG, sondern im Strafverfahren.
  • OLG Brandenburg, 25.05.2021 - 2 Ws 48/21

    Wirksamkeit der durch den Betreuer des Angeklagten eingelegten Berufung gegen ein

    Der Aufgabenbereich eines Betreuers, der sich nicht speziell auf eine Betreuung als Vertreter in dem Strafverfahren bezieht, umfasst nicht auch die Vertretung in Strafsachen (BGH, Beschl. v. 2. September 2013 - 1 StR 369/13, BeckRS 2013, 17195; OLG Hamburg, aaO., OLG Dresden, Beschl. v. 5. Februar 2015 - 2 OLG 21 Ss 734/14; instruktiv Gerdes BtPrax 2021, 53-57 mwN.; aA OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30. Juni 1995, 1 Ws 516/95, …
  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 4 Ws 108/16

    Rechtsmitteleinlegung durch Bevollmächtigten; Betreuer; Überprüfungsumfang;

    Weiter heißt es: "Die Betreuerin vertritt den Betroffenen im Rahmen ihres Aufgabenkreises gerichtlich und außergerichtlich." In der Rechtsprechung wird teilweise eine Befugnis des Betreuers zur Einlegung strafprozessualer Rechtsmittel bejaht, wenn es zu den Aufgaben des Betreuten gehört, Behördenangelegenheiten des Betreuten zu erledigen (KG Berlin, Beschl. v. 21.03.2001 - 1 AR 239/01 - juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.1995 - 1 Ws 516/95 - juris LS).
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