Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 19.02.1997

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 390/96   

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https://dejure.org/1996,1861
OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 390/96 (https://dejure.org/1996,1861)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.12.1996 - 15 W 390/96 (https://dejure.org/1996,1861)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - 15 W 390/96 (https://dejure.org/1996,1861)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 5 Abs. 4, 7 Abs. 3, 10 Abs. 2
    Eintragungsfähigkeit der Gemeinschaftsordnung im Grundbuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsatz der Übersichtlichkeit und Klarheit im formellen Grundbuchrecht; Eintragungsfähigkeit einer Gemeinschaftsordnung; Notwendiger Inhalt einer Zwischenverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 9 T 526/96
  • OLG Hamm, 05.12.1996 - 15 W 390/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 522
  • DNotZ 1997, 972
  • FGPrax 1997, 59
  • ZMR 1997, 150
  • Rpfleger 1997, 305
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 356/11

    Grundbuchverfahren: Eintragung kapitalisierter Zinsen im Rahmen einer

    Aufgrund des Publizitätsprinzips sollen keine Eintragungen vorgenommen werden, die zur Unübersichtlichkeit des Grundbuchs führen (siehe nur OLG Hamm FGPrax 1997, 59 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02

    Wohnungseigentumsrecht: Nichtigkeit einer Vereinbarung, durch die die

    Schon nach dem Wortlaut des Gesetzes können im Wege der Vereinbarung im Sinne eines auf wohnungseigentumsrechtliche Folgen gerichteten Vertrages daher nur interne Fragen der Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt werden (vgl. Senat NJW-RR 1997, 522, 523; BayObLG Rpfleger 1974 S. 360; OLG Köln OLGR 2000 S. 48, 49 = ZMR 2000 S. 561 ff; OLG Frankfurt a M. MDR 1983 S. 580 f; Bärmann/Pick, WEG 9. Aufl. § 10 Rdn. 44; Weitnauer/Lüke, WEG 8. Aufl. § 10 Rdn. 37).
  • OLG Hamm, 28.02.2006 - 15 W 352/05

    WEG : Anwendung des § 15 Abs. 3 WEG nur bei Betroffenheit des gemeinschaftlichen

    Die Rechtverhältnisse an einem anderen Grundstück, das nicht in dem beschriebenen gemeinschaftlichen Eigentum steht, können nicht Gegenstand einer Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses sein, sei es in der Form einer Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 WEG), sei es als Beschlussfassung der Wohnungseigentümer (§ 23 WEG), sei es durch gerichtlichte Entscheidung, § 43 Abs. 2 WEG (OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 121; Senat NJW-RR 1997, 522; FGPrax 2004, 210).
  • OLG Hamm, 27.11.2000 - 15 W 361/00

    Rechtsnachfolgezusatz bei einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Gegenstandslose oder überflüssige Eintragungen, zu denen grundsätzlich auch solche gehören, die lediglich den Inhalt gesetzlicher Regelungen wiederholen, sind nicht eintragungsfähig; denn sie würden das Grundbuch nur unübersichtlich machen (BayObLGZ 1953, 251; Senat FGPrax 1997, 59; Demharter, GBO, 23. Aufl., Anhang zu § 13, Rdnr. 14).
  • OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10

    Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens;

    Überflüssige Eintragungen, zu denen auch solche gehören, die lediglich den Inhalt gesetzlicher Regelungen wiederholen, sind unzulässig; sie würden das Grundbuch ohne rechtfertigenden Grund unübersichtlich machen (vgl. BayObLG, FGPrax 2000, 215; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 522; Demharter, a.a.O., Anh. zu § 13, Rdn. 20, 22).
  • OLG Köln, 13.03.2006 - 16 Wx 20/06

    Hofsanierung bei Stellplatzflächen auf Nachbargrundstück - Kostenbeteiligung

    Die übrigen von den Antragstellern zitierten Entscheidungen, denen eine abweichende Rechtsmeinung zugrunde liegen soll, betreffen andere Sachverhalte (so OLG Frankfurt, Rpfleger 1975, 179: am Nachbargrundstück bestand schlichtes Miteigentum der Wohnungseigentümer; OLG Hamburg, Rpfleger 1980, 112: auf dem Nachbargrundstück ruhte eine im Baulastverzeichnis eingetragene Verpflichtung; OLG Naumburg, WuM 1998, 301: das Sondernutzungsrecht sollte sich auf einen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums beziehen) oder lassen eine abweichende Rechtsmeinung allenfalls als obiter dictum erkennen (so OLG Hamm, Rpfleger 1997, 305 = NJW-RR 1997, 522 - im Übrigen ist auch hier fraglich, ob den Nutzungsrechten am Nachbargrundstück eine Grunddienstbarkeit zugrunde lag).
  • OLG München, 04.04.2014 - 34 Wx 111/14

    Grundbuchverfahren: Berichtigende Eintragung der Abtretung einer Briefgrundschuld

    Für die Rangwahrung besteht dann kein Anlass, der Antrag ist sofort zurückzuweisen (BGH vom 26.9.2013, V ZB 152/12 bei Rn. 6; OLG Hamm FGPrax 1997, 59; Demharter GBO 29. Aufl. § 18 Rn. 8).
  • BayObLG, 01.08.2000 - 2Z BR 57/00

    Eintragung eines Vorkaufsrechts nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz im

    Denn es ist anerkannt, dass unnötige Eintragungen vom Grundbuch ferngehalten werden sollen, weil sie dessen Übersichtlichkeit erschweren und verwirrend wirken können (BayObLGZ 1953, 246/251; OLG Hamm FGPrax 1997, 59).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 3 Wx 450/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2888
OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 3 Wx 450/95 (https://dejure.org/1997,2888)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.02.1997 - 3 Wx 450/95 (https://dejure.org/1997,2888)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 3 Wx 450/95 (https://dejure.org/1997,2888)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 164
    Vollmacht zur Änderung einer Teilungserklärung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vollmacht; Bestimmtheit; Kaufvertrag; Wohnungseigentum; Änderung der Teilungserklärung

  • rechtsportal.de

    BGB § 133, GBO § 19
    Anforderungen an die Bestimmtheit einer von einem Kaufvertrag über Wohnungseigentum enthaltenden Vollmacht über die Änderung der Teilungserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1997, 305
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 56/93

    Teilungserklärung, Änderung, Vollmacht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 3 Wx 450/95
    Mit der Eintragung von Auflassungsvormerkungen für die Erwerber des Wohnungseigentums war für eine Änderung der Gemeinschaftsordnung die Zustimmung der vormerkungsberechtigten Erwerber erforderlich (vgl. dazu BayObLG in DNotZ 1994, 233 ff.).
  • OLG Frankfurt, 02.03.1998 - 20 W 54/98

    Begründungsrecht weiteren Sondereigentums durch teilenden Bauträger als

    Richtig ist allerdings, daß die Wirkungen der Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung bei der Eintragung im Grundbuch (§ 7 Abs. 3 WEG) nach dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz und dem Gebot der Klarheit der Grundbucheintragungen es erfordern, daß die der Bauträgerin eingeräumte Befugnis zur Begründung weiterer Sondernutzungsrechte eindeutig sein muß (vgl. BayObLGZ 1994, 244 = DNotZ 1995, 610 mit Anm. Röll; BayObLG DNotZ 1996, 297 = MittBayNot 1996, 27 mit Anm. Schmidt; BayObLG DNotZ 1997, 475 mit Anm. Brambring = WE 1997, 110 = ZfIR 1997, 175; KG FGPrax 1996, 178 = WE 1996, 388; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 129 = NJWE-MietR 1997, 157 = Rpfleger 1997, 305 = MittRhNotK 1997, 131 = DWE 1997, 77 = ZfIR 1997, 302; Schmidt in Bärmann/Seuß Praxis des Wohnungseigentums 4. Aufl. 1997 A 266 S. 106; Basty Der Bauträgervertrag 3. Aufl. 1997 S. 35 unter A V Rz. 58).
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