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   OLG Zweibrücken, 27.05.1998 - 3 W 88/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10867
OLG Zweibrücken, 27.05.1998 - 3 W 88/98 (https://dejure.org/1998,10867)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.05.1998 - 3 W 88/98 (https://dejure.org/1998,10867)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - 3 W 88/98 (https://dejure.org/1998,10867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen eine Kostenrechnung für die Erteilung einer Grundschuld und eines Grundschuldbriefes sowie dessen Versendung per Einschreiben; Entscheidungszuständigkeit des Rechtspflegers über Kostenerinnerungen; Nichtabhilfe durch den Amtsrichter und Vorlage der Sache ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 219
  • Rpfleger 1998, 332
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 23.12.2016 - 34 Wx 414/16

    Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz und zur Geschäftswertfestsetzung

    Vorsorglich wird noch darauf hingewiesen, dass für die gerichtliche Entscheidung über den Kostenansatz der Rechtspfleger (die Rechtspflegerin), nicht aber der- oder diejenige, der (die) als Kostenbeamter(in) tätig war, zu entscheiden hat (BayObLG NJW-RR 2002, 1118; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 219; Jäckel in Fackelmann/Heinemann GNotKG § 81 Rn. 11).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 213/02

    Verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonforme Höhe der Wertgebühr für die

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der Rechtspfleger zur Entscheidung berufen ist, wenn er für die Entscheidung in der "Hauptsache" zuständig ist, in diesem Fall also gemäß §§ 4 Abs. 1, 3 Nr. 1 Buchst. h RPflG (vgl. Senat, JurBüro 1981, 1709, 1710; Rpfleger 1998, 332; ebenso etwa BayObLG NZG 2002, 786, 787).

    Von der Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenansatz ist der konkrete Rechtspfleger, der als Kostenbeamter die Kostenrechnung erstellt hat, zwar ausgeschlossen (Senat, Rpfleger 1998, 332 m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 03.09.2002 - 3 W 159/02

    Grundbucheintragung: Gebührenpflicht des nichtbefreiten Gesamtschuldners

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der Rechtspfleger zur Entscheidung berufen ist, wenn er für die Entscheidung in der "Hauptsache" zuständig ist, in diesem Fall also gemäß §§ 4 Abs. 1, 3 Nr. 1 h RpflG (vgl. Senat JurBüro 1981, 1709, 1710; Rpfleger 1998, 332; zuletzt etwa BayObLG NZG 2002, 786, 887).

    Von der Entscheidung über den Kostenansatz ist der konkrete Rechtspfleger, der als Kostenbeamter die Kostenrechnung erstellt hat, zwar ausgeschlossen (vgl. Senat Rpfleger 1998, 332 m.w.N.).

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