Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 27.05.1998 - 3 W 88/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen eine Kostenrechnung für die Erteilung einer Grundschuld und eines Grundschuldbriefes sowie dessen Versendung per Einschreiben; Entscheidungszuständigkeit des Rechtspflegers über Kostenerinnerungen; Nichtabhilfe durch den Amtsrichter und Vorlage der Sache ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Auslagen für Briefzusendung
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 16.03.1998 - 2 T 157/98
- OLG Zweibrücken, 27.05.1998 - 3 W 88/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 219
- Rpfleger 1998, 332
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.01.1953 - IV ZR 180/52
Zustellung durch Aufgabe zur Post
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76
Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG München, 23.12.2016 - 34 Wx 414/16
Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz und zur Geschäftswertfestsetzung
Vorsorglich wird noch darauf hingewiesen, dass für die gerichtliche Entscheidung über den Kostenansatz der Rechtspfleger (die Rechtspflegerin), nicht aber der- oder diejenige, der (die) als Kostenbeamter(in) tätig war, zu entscheiden hat (BayObLG NJW-RR 2002, 1118; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 219;… Jäckel in Fackelmann/Heinemann GNotKG § 81 Rn. 11). - OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 213/02
Verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonforme Höhe der Wertgebühr für die …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der Rechtspfleger zur Entscheidung berufen ist, wenn er für die Entscheidung in der "Hauptsache" zuständig ist, in diesem Fall also gemäß §§ 4 Abs. 1, 3 Nr. 1 Buchst. h RPflG (vgl. Senat, JurBüro 1981, 1709, 1710; Rpfleger 1998, 332; ebenso etwa BayObLG NZG 2002, 786, 787).Von der Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenansatz ist der konkrete Rechtspfleger, der als Kostenbeamter die Kostenrechnung erstellt hat, zwar ausgeschlossen (Senat, Rpfleger 1998, 332 m.w.N.).
- OLG Zweibrücken, 03.09.2002 - 3 W 159/02
Grundbucheintragung: Gebührenpflicht des nichtbefreiten Gesamtschuldners
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der Rechtspfleger zur Entscheidung berufen ist, wenn er für die Entscheidung in der "Hauptsache" zuständig ist, in diesem Fall also gemäß §§ 4 Abs. 1, 3 Nr. 1 h RpflG (vgl. Senat JurBüro 1981, 1709, 1710; Rpfleger 1998, 332; zuletzt etwa BayObLG NZG 2002, 786, 887).Von der Entscheidung über den Kostenansatz ist der konkrete Rechtspfleger, der als Kostenbeamter die Kostenrechnung erstellt hat, zwar ausgeschlossen (vgl. Senat Rpfleger 1998, 332 m.w.N.).