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   OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 10 W 12/98   

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https://dejure.org/1998,5128
OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 10 W 12/98 (https://dejure.org/1998,5128)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.03.1998 - 10 W 12/98 (https://dejure.org/1998,5128)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. März 1998 - 10 W 12/98 (https://dejure.org/1998,5128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mehrvertretungszuschlag; Gegenstandsindentität; Prozeßgebühr

  • Anwaltsblatt

    § 6 BRAGebO, § 421 BGB, § 556 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 421 556; BRAGO § 6 Abs. 1 § 19 Abs. 1
    Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung mehrerer Mieter im Räumungsprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1613
  • NZM 1998, 681
  • AnwBl 1998, 415
  • Rpfleger 1998, 372
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 19.11.1991 - 17 W 470/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 10 W 12/98
    »Werden zwei Mieter zur Räumung und Herausgabe des von ihnen genutzten Objektes verurteilt, so fällt für den sie vertretenden Rechtsanwalt der Mehrvertretungszuschlag gemäß § 6 Abs. 1 BRAGO an, da wegen der gesamtschuldnerischen Verbindung der Räumungsschuldner eine Gegenstandsidentität gegeben ist (gegen OLG Köln JurBüro 1992, 318).«.

    Gegenteilig haben das Oberlandesgericht Köln (JurBüro 1992, 318) sowie das Landgericht Köln - 6. Zivilkammer - (JurBüro 1990, 857) entschieden.

    Der Rechtspfleger ist in dem angefochtenen Beschluß der letztgenannten Entscheidung des Landgerichts Köln gefolgt, die auf der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln - 17. Zivilsenat - beruht (Beschlüsse vom 06.02.1981, Az 17 W 435/80 und vom 29.10.1982, Az 17 W 462/82 sowie vom 19.11.1991, Az 17 W 470/91).

    Soweit ersichtlich ist nur der letztgenannte Beschluß zur Veröffentlichung gelangt (JurBüro 1992, 318).

    Im Ansatz zutreffend geht das Oberlandesgericht Köln (JurBüro 1992, 318, 319) davon aus, daß mehrere Mieter derselben Sache bei der Rückgabe in Erfüllung ihrer Verpflichtung aus § 556 Abs. 1 BGB nicht immer zwangsläufig zusammenwirken müssen.

  • BGH, 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95

    Geltendmachung des Herausgabe- und Räumungsanspruchs nach Beendigung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 10 W 12/98
    Jeder schuldet die Rückgabe als gleiche unteilbare Leistung nach Maßgabe der §§ 556 Abs. 1, 431 BGB (BGHZ 65, 226, 227; BGH NJW 1996, 515, 516; OLG Düsseldorf - 15. Zivilsenat - NJW-RR 1370, 1371; Scheuer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., V.A, Rdnr. 22).

    Dies ändert sich nach allgemeinen Grundsätzen erst im Falle der Unmöglichkeit der Rückgabe (§§ 275, 280 BGB ), sei es auch nur in der Person eines der Gesamtschuldner - § 425 Abs. 2 BGB - (OLG Düsseldorf - 15. Zivilsenat - NJW-RR 1987, 1370, 1371 mit Hinweis auf Palandt/Putzo aaO, 46. Aufl., § 556 Anmerkung 1 f.; Voelskow in Münchener Kommentar, § 556, Rdnr. 20; Wolf-Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 4. Aufl., Rdnr. 289, 293. und Sternel, Mietrecht, Anmerkung V 7 sowie m.w.N.; BGH NJW 1996, 515, 516, 517).

    Auch im Bereich des Wohnungsmietrechts ist der vertragliche Herausgabe- und Räumungsanspruch gemäß § 556 Abs. 1 BGB nach Beendigung des mit mehreren Mietern begründeten Gebrauchsüberlassungsverhältnisses gegen denjenigen von ihnen begründet, der im Gegensatz zu den anderen den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben hat (BGH NJW 1996, 515 ).

  • BGH, 29.10.1975 - VIII ZR 136/74

    Rückgabepflicht mehrerer Mieter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 10 W 12/98
    Jeder schuldet die Rückgabe als gleiche unteilbare Leistung nach Maßgabe der §§ 556 Abs. 1, 431 BGB (BGHZ 65, 226, 227; BGH NJW 1996, 515, 516; OLG Düsseldorf - 15. Zivilsenat - NJW-RR 1370, 1371; Scheuer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., V.A, Rdnr. 22).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1987 - 15 U 183/86

    Fristlose Kündigung; Vertragswidriger Gebrauch; Mietsache; Gesamtschuldnerische

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 10 W 12/98
    Dies ändert sich nach allgemeinen Grundsätzen erst im Falle der Unmöglichkeit der Rückgabe (§§ 275, 280 BGB ), sei es auch nur in der Person eines der Gesamtschuldner - § 425 Abs. 2 BGB - (OLG Düsseldorf - 15. Zivilsenat - NJW-RR 1987, 1370, 1371 mit Hinweis auf Palandt/Putzo aaO, 46. Aufl., § 556 Anmerkung 1 f.; Voelskow in Münchener Kommentar, § 556, Rdnr. 20; Wolf-Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 4. Aufl., Rdnr. 289, 293. und Sternel, Mietrecht, Anmerkung V 7 sowie m.w.N.; BGH NJW 1996, 515, 516, 517).
  • OLG Koblenz, 06.03.1992 - 14 W 108/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 10 W 12/98
    Demnach liegen verschiedene Gegenstände vor, wenn etwa gegen Streitgenossen Unterlassungsansprüche verfolgt werden, auch wenn Verbote gleichen Inhalts angestrebt werden (OLG Hamburg JurBüro 1981, 64 und 1990 855), bei einer Klage gegen drei GmbH-Gesellschafter auf Einzahlung der Stammeinlagen (OLG Koblenz JurBüro 1992, 601) oder bei einer gegen mehrere Personen gerichtete Klage auf Herausgabe von in ihrem Mitbesitz befindlichen Gegenständen (OLG Köln JurBüro 1987, 857 - vgl. die Übersicht bei Göttlich/Mümmler aaO, Anmerkung 2.1 c Seite 958).
  • LG Köln, 20.12.1989 - 6 T 264/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 10 W 12/98
    Gegenteilig haben das Oberlandesgericht Köln (JurBüro 1992, 318) sowie das Landgericht Köln - 6. Zivilkammer - (JurBüro 1990, 857) entschieden.
  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 52/04

    Vertretung mehrer Mietparteien; Erfallen der Erhöhungsgebühr

    Danach steht dem Rechtsanwalt ein Mehrvertretungszuschlag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO zu (OLG Hamm, Rpfleger 2000, 40; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1998, 372; Schnapp in Gebauer/Schneider, BRAGO, § 6 Rdnr. 33).
  • OLG Köln, 10.11.1999 - 17 W 455/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag und gebührenrechtliche

    Anders als die Beschwerde in Anlehnung an die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Anwaltsblatt 1998, 415) geltend macht, hat sich die zur Abwehr der Räumungs- und Herausgabeklage entfaltete Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der Beklagten nicht auf denselben Gegenstand im Sinne der genannten Bestimmung bezogen.
  • OLG Köln, 05.04.2000 - 17 W 42/00
    Anders als in der Rechtsprechung teilweise vertreten wird (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf Anwaltsblatt 1998, 415), hat sich die zur Durchsetzung des Räumungs- und Herausgabeanspruchs entfaltete Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten nicht auf denselben Gegenstand im Sinne der bezeichneten Bestimmung bezogen.
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