Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 08.11.1999

Rechtsprechung
   BayObLG, 28.10.1999 - 3Z BR 300/99   

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BayObLG, 28.10.1999 - 3Z BR 300/99 (https://dejure.org/1999,1842)
BayObLG, Entscheidung vom 28.10.1999 - 3Z BR 300/99 (https://dejure.org/1999,1842)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 3Z BR 300/99 (https://dejure.org/1999,1842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung; Eröffnung eines Testaments; Besondere amtliche Verwahrung der letztwilligen Verfügung eines Gesellschafters; Anwendbarkeit der Gesellschaftssteuerrichtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften; Gebühren für staatliche ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bestimmung des Nachlassgeschäftswerts - EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäftswert der Verwahrung und der Eröffnung eines Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AktG §§ 101, 104; KostO §§ 14 Abs. 3, 30 Abs. 2, 101, 102, 1033, 46 Abs. 4, 107 Abs. 2; EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie vom 17.7.1969 (69/335/EWG) Art. 10, Art. 12 Abs. 1 Buchst. e
    EG-widrige Handelsregistergebühren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 736
  • ZIP 2000, 186
  • BB 2000, 142
  • Rpfleger 2000, 128
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1999 - 3Z BR 300/99
    Dies verstoße gegen die Grundsätze der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 2.12.1997 (ZIP 1998, 206).

    Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 2.12.1997 (ZIP 1998, 206) auch keinen allgemeinen Grundsatz dahin aufgestellt, daß die Mitgliedsstaaten generell keine Gebühren für staatliche Leistungen erheben dürfen, die über die Kosten für die jeweilige Leistung hinausgehen.

  • BayObLG, 25.11.1998 - 3Z BR 164/98

    Gebühren für Handelsregistereintragungen

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1999 - 3Z BR 300/99
    Einschränkend hierzu ist es nach Art. 12 Abs. 1 Buchst. e gestattet, für Eintragungen Abgaben mit Gebührencharakter zu erheben (vgl. BayObLGZ 1998, 303/306).
  • EuGH, 29.09.1999 - C-56/98

    Modelo

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1999 - 3Z BR 300/99
    Die Entscheidung vom 2.1221.1997 beschränkt sich aber ebenso wie die vom 29.9.1999 (ZIP 1999, 1681/1683) auf die Auslegung der Richtlinie 69/335/EWG (Gesellschaftssteuerrichtlinie).
  • OLG Köln, 26.05.2003 - 2 Wx 20/03

    Gebühr für Erteilung eines Erbscheins

    Es liegt insoweit hinsichtlich der Gebühr im Erbscheinsverfahren im Ergebnis nicht anders als bei der Gebühr für eine die besondere amtliche Verwahrung eines Testaments, für die Testamentseröffnung oder für eine Grundbucheintragung, die ebenfalls jeweils nicht in den Anwendungsbereich der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie, insbesondere nicht unter das Verbot des Art. 10 lit. c der Richtlinie fallen (vgl. BayObLG Rpfleger 2000, 128; BayObLGZ 2000, 350 [352]; OLG Hamm, FGPrax 2001, 90; OLG Zweibrücken, Rpfleger 2003, 271 [272]).

    Die Entscheidungsgründe geben dagegen keinen Anhaltspunkt dafür, daß der Gerichtshof die Erhebung von Gebühren auch in Bereichen beschränken wollte, die in der Richtlinie nicht geregelt sind (vgl. BayObLG Rpfleger 2000, 128; BayObLGZ 2000, 350 [352]; BayObLGZ 2001, 315 [323]).

  • BayObLG, 26.10.2001 - 3Z BR 95/01

    Verfassungsmäßigkeit der Wertgebühren in Nachlasssachen - Bewertung eines zum

    Das Landgericht zieht insoweit zu Recht eine Parallele zu der Senatsentscheidung vom 28.10.1999 (Rpfleger 2000, 128).

    Die Urteilsgründe enthalten keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Gerichtshof die Erhebung von Gebühren auch in Bereichen beschränken wollte, die in der Richtlinie nicht geregelt sind (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 736 = Rpfleger 2000, 128).

  • OLG Stuttgart, 16.03.2004 - 8 W 155/03

    Erbscheinsgebühr: Gemeinschaftsrechtskonforme Gerichtsgebühr für einen für die

    Ebenso wenig erfasst die Gesellschaftssteuer-Richtlinie die Wertgebühr für ein Verfahren auf gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern (BayObLGZ 2000, 87 = ZIP 2000, 883) oder für eine Testamentseröffnung, selbst wenn der Nachlass überwiegend aus einer Beteiligung an einer KG besteht (BayObLG ZIP 2000, 186 = NJW-RR 2000, 736).
  • OLG Zweibrücken, 22.02.2006 - 3 W 14/06

    Kostenrecht: Kostenansatz nach § 92 KostO bei einer im Wege der einstweiligen

    Deshalb ist die Erstreckung dieser Rechtsprechung auf andere Bereiche des Kostenrechts bislang einhellig abgelehnt worden (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 2001 aaO und OLG Hamm aaO für eine Eintragung im Grundbuch; BayObLGZ 2000, 87 für das Verfahren auf gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern; BayObLG NJW-RR 2000, 736 für eine Testamentseröffnung; OLG Stuttgart aaO für die Erteilung eines Erbscheines).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 213/02

    Verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonforme Höhe der Wertgebühr für die

    Dem folgt der Senat nicht; er schließt sich vielmehr der zu der von den Beteiligten zu 1) und 2) aufgeworfenen Rechtsfrage ergangenen Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts an (vgl. BayObLGZ 2000, 350; 2001, 275; BayObLG NJW-RR 2000, 736; ebenso OLG Hamm FGPrax 2001, 90).
  • FG Düsseldorf, 28.10.2003 - 6 K 5326/01

    Ausgabeaufgeld; Aufgeld; Optionsanleihe; Optionsfristablauf; Rücklagenauflösung;

    Denn insoweit gibt es - wie auch der Beklagte betont - keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (so auch Häuselmann BB 2000, 142 f.; a.A. z.B. Döllerer AG 1986, 241 f.); der steuerrechtliche Einlagebegriff ist vielmehr von § 272 HGB unabhängig, wobei die Begriffsauslegung auch nicht von § 272 HGB auszugehen hat (a.A. z.B. Muhler a.a.O., 116; Hein FR 1986, 424 f.).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/03

    Grundbuchverfahren: Gebühren bei Löschung einer nur noch auf einem

    Keineswegs kann daraus der Schluss gezogen werden, auch außerhalb des Anwendungsbereichs der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie vom 17.07.1969 (69/335/WEG i. d. F. der Richtlinie vom 10.06.1985, 85/303/EWG) wie vorliegend im Fall privaten Eigentumserwerbs müssten Grundbuchkosten dem tatsächlichen Aufwand entsprechen (OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 271; BayObLG Rpfleger 2000, 128 für Nachlasskosten).
  • BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 280/00

    Wertgebühren für Eintragungen im Grundbuch

    Die Urteilsgründe enthalten keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Gerichtshof die Erhebung von Gebühren auch in Bereichen beschränken wollte, die in der Richtlinie nicht geregelt sind (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 736 = Rpfleger 2000, 128).
  • BayObLG, 05.10.2001 - 3Z BR 272/01

    Erhebung von Grundbuchgebühren bei Einbringung eines Grundstücks als

    ee) Die Gesellschaftssteuerrichtlinie enthält über Art. 10 hinaus kein generelles Verbot von Wertgebühren (vgl. BayObLG Rpfleger 2000, 128; BayObLGZ 2000, 350/352).
  • OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 350/00

    Gebührenwert bei Grundstücksübertragung zur Kapitalerhöhung

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinen Entscheidungen, die sich mit der Auslegung der GesStRl befassen, keinen allgemeinen Grundsatz dahin aufgestellt, dass die Mitgliedstaaten generell keine Gebühren für staatliche Leistungen erheben dürfen, die über die Kosten für die jeweilige Leistung hinausgehen (so zutreffend BayObLG Rpfleger 2000, 128 mit Nachweisen).
  • OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00

    Vereinbarkeit der Grundbuchgebühren mit der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie

  • LG Bonn, 12.08.2002 - 4 T 435/02
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 08.11.1999 - 3 W 219/99   

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https://dejure.org/1999,6585
OLG Zweibrücken, 08.11.1999 - 3 W 219/99 (https://dejure.org/1999,6585)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.11.1999 - 3 W 219/99 (https://dejure.org/1999,6585)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. November 1999 - 3 W 219/99 (https://dejure.org/1999,6585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1094
  • Rpfleger 2000, 128
  • NZG 2000, 363
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • KG, 15.10.2002 - 1 W 7734/00

    Begrenzung der Handelsregistergebühren nach dem Eintragungsaufwand; Erhebung

    Demgemäß ist inzwischen - soweit ersichtlich - ebenfalls einhellig anerkannt, dass die Vorschrift des § 28 KostO in den vor und nach dem 1.Juli 1997 geltenden Fassung den vorbezeichneten Normen des Gemeinschaftsrechts widerspricht, soweit sich aus ihrer Anwendung Gebühren ergeben, die den tatsächlichen Aufwand der Gerichte bei Vornahme der Eintragungen in das Handelsregister übersteigen (vgl. zu Vorstehendem BayObLG ZIP 1999, 359, 363 und 364ff. - letztere = MittBayNot 1999, 90 m.Anm.Engel; OLG Köln NJW 1999, 1341 und Rpfleger 2000, 185; OLG Zweibrücken WM 1999, 1631 und MittBayNot 2000, 252; OLG Schleswig SchlHA 2000, 118; OLG Brandenburg NZG 2002, 486; Gustavus, ZIP 1998, 502; Wolf, ZIP 2000, 949; Müther, Rpfleger 2000, 316/318 ff.; Korintenberg/Bengel/Tiedtke a.a.O. § 26 Rdn.13a; Rohs/Rohs a.a.O. § 26 Rdn.2aff.; Göttlich/Mümmler a.a.O. Stichwort "Handelsregister" 9.).

    Auch diese halten die Anbringung eines Vorläufigkeitsvermerks entsprechend § 13 Abs. 4 KostVfg bzw. den Erlass eines nur vorläufigen Kostenansatzes bis zum Vorliegen der entsprechenden Erhebungen regelmäßig für zulässig, wobei die Entscheidung über die Vorgehensweise nach den Umständen des Einzelfalls zu erfolgen hat und in das Ermessen des Kostenbeamten bzw. der gerichtlichen Instanzen gestellt wird (vgl. etwa BayObLG ZIP 1999, 359 u.a.; OLG Brandenburg NZG 2002, 486; OLG Köln NJW 1999, 1341/1342; OLG Schleswig SchlHA 2000, 118; OLG Zweibrücken WM 1999, 1631 und MittBayNot 2000, 252).

  • BayObLG, 04.06.2003 - 3Z BR 256/02

    Verzinsung von unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobenen

    Seine Entscheidung hat in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend Zustimmung gefunden (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2001, 99; OLG Köln Rpfleger 2001, 203; OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 128/129; OLG Frankfurt a. Main NJW-RR 2001, 1579; in Begründung und Ergebnis gleich OLG Dresden Rpfleger 2002, 485/486).

    Soweit die Rechtslage unsicher ist und eine abschließende Klärung durch den Gesetzgeber abgewartet werden soll (wie dies das Oberlandesgericht Zweibrücken Rpfleger 2000, 128/129 bei vorliegender Fallgestaltung annimmt), darf die Staatskasse mit einer Rückerstattung jedenfalls solcher Beträge, die nicht wesentlich überhöht erscheinen und bei denen deshalb mit einem abschließenden verbleib bei der Staatskasse gerechnet werden kann, in aller Regel abwarten, bis der Gesetzgeber gehandelt hat (vgl. auch die in KG JurBüro 2003, 31/32 mitgeteilte Praxis).

  • OLG Karlsruhe, 09.05.2003 - 11 Wx 120/00

    Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit des Gebührenansatzes der badischen

    Zum Teil wurde die Auffassung vertreten, auch überzahlte Notarkosten seien nach allgemeinen Regeln über öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche vom Tag der Zahlung bis zum Tag der Rückzahlung zu verzinsen, wobei die Zinshöhe entsprechend § 238 AO mit 6 % angenommen wurde (BayObLG, Beschl. v. 9.12.1998 - 3Z BR 273/98, NJW 1999, 1194; OLG Hamm, Beschl. v. 19.10.2000 - 15 W 250/00, RPfleger 2001, 99; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 8.11.1999 - 3 W 219/99, RPfleger 2000, 128).
  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00

    Erinnerungen gegen Kostenansatz für Kapitalerhöhung und Satzungsänderung -

    In der Sache weist der, Senat - ohne Bindungswirkung - darauf hin, dass er in Übereinstimmung mit dem BayObLG (FGPrax 1999, 39 = NJW 1999, 1194 = Rpfleger 1999, 236; ebenso: Pfälz. OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 128) der Auffassung ist, dass die Staatskasse verpflichtet ist, Zinsen zu entrichten, wenn nach der KostO erhobene Gebühren zurückzuerstatten sind.
  • OLG Hamm, 15.11.2005 - 15 W 311/05

    Verzinsungspflicht des Kostenerstattungsanspruchs für Altfälle

    Die Kammer hat die Verpflichtung der Staatkasse zur Verzinsung des Erstattungsanspruchs des Kostenschuldners, der sich aus der Überhebung von Gebühren ergibt, durch Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BayObLG vom 09.12.1998 (FGPrax 1999, 39 = NJW 1999, 1194) und des Senats (FGPrax 2001, 90; ebenso OLG Dresden Rpfleger 2002, 485; OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 128; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1579) begründet.
  • OLG Hamm, 15.02.2001 - 15 W 456/00

    Kostenerinnerung - Erstattungsanspruch des Kostenschuldners nach Herabsetzung des

    Dementsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung wiederholt über den vom Kostenschuldner geltend gemachten Erstattungsanspruch im Kostenerinnerungsverfahren nach § 14 Abs. 2 KostO entschieden worden (vgl. OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 128; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 36; BayObLG FGPrax 2000, 255; Senat a.a.O.).
  • KG, 06.11.2001 - 1 W 8818/00

    Keine Verzinsung zurückzuerstattender Gerichtskosten

    Der Senat verneint jedoch im Gegensatz zu einer in Rechtsprechung und Schrifttum inzwischen verbreiteten Auffassung (BayObLG NJW 1999, 1194; OLG Köln JurBüro 2001, 312; OLG Hamm Rpfleger 2001, 99; OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 128; LG Tübingen MDR 2000, 1460; Korintenberg-Lappe, KostO, 14. Auflage, § 14 Rdn. 113 a; Rohs/Wedewer/Waldner, KostO, § 14 Rdn. 19; Hartmann, KostG, 30. Auflage, § 17 KostO Rdn. 5; a. A. Markl/Meyer, GKG, 4. Auflage, § 4 Rdn. 12) einen Anspruch auf Nutzungsherausgabe in Gestalt eines Zinsanspruchs.
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 W 115/01

    Verzinsung von zu erstattenden Beträgen einer Kostenschuldnerin in Höhe von 6

    e) Es verbleibt mithin dabei, dass die Kostenschuldnerin einen Anspruch auf Verzinsung der zu erstattenden Beträge hat (so auch BayObLG, JurBüro 1999, 258; OLG Hamm, Rpfleger 2001, 99; OLG Köln Rpfleger 2001, 203; OLG Zweibrücken, Rpfleger 2000, 128; Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., § 14 Rdn. 113 a; Rohs/Wedewer, a.a.O., § 14 Rdn. 19; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl. 2001, § 17 KostO Rdn. 5; Schön, NJW 1993, 3289).
  • VG Frankfurt/Oder, 25.01.2017 - 1 K 2065/16

    Wasserversorgungsbeiträge

    Diesen Verstoß gegen das Kostenrecht hätte die Klägerin im Wege des nicht fristgebundenen und gebührenfreien Erinnerungsverfahrens nach § 66 Abs. 1 GKG rügen und auf diesem Wege die begehrte Rückerstattung der Gerichtsgebühren erwirken können (vgl. hierzu etwa OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. November 1999 - 3 W 219/99 -, juris, m. w. N.).
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