Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 15.11.2000

Rechtsprechung
   BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 5/00   

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https://dejure.org/2000,2179
BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 5/00 (https://dejure.org/2000,2179)
BayObLG, Entscheidung vom 06.12.2000 - 2Z BR 5/00 (https://dejure.org/2000,2179)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - 2Z BR 5/00 (https://dejure.org/2000,2179)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 15; GBO § 20
    Immobilienerwerb in Errungenschaftsgemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Grundbuch; Ehegatte; Ausländer; Bruchteilseigentum; Eigentumswohnung; Maßgebliches Güterrecht

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 37

    Art. 15 EGBGB; § 20 GBO; § 47 GBO
    Ablehnung der Eintragung von Ehegatten als Bruchteilseigentümer durch das Grundbuchamt

  • Judicialis

    GBO § 20; ; EGBGB Art. 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 15; GBO § 20
    Eintragung ausländischer Ehegatten als Bruchteilseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 113 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    Art. 14 EGBGB; Art. 15 EGBGB
    Eintragung von Erwerbern bei ausländischem Güterstand

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GBO § 20; EGBGB Art. 15
    Immobilienerwerb in Errungenschaftsgemeinschaft verheirateter Ehegatten

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Miteigentumserwerb von Jugoslawen

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 113 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    Art. 14 EGBGB; Art. 15 EGBGB
    Eintragung von Erwerbern bei ausländischem Güterstand

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 T 15900/99
  • BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 5/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 879
  • DNotZ 2001, 391
  • FamRZ 2001, 1373 (Ls.)
  • Rpfleger 2001, 173
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 2 Z BR 17/92

    Ablehnung der Eintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 5/00
    Dennoch müßte das Grundbuchamt die beantragte Eintragung ablehnen, wenn feststünde, dass durch die Eintragung das Grundbuch inhaltlich unrichtig würde (BayObLGZ 1992, 85 m.w.N.).

    Die beantragte Eintragung der Ehegatten als Bruchteilseigentümer darf freilich nur dann abgelehnt werden, wenn das Grundbuchamt sichere Kenntnis davon hat, dass das Grundbuch dadurch wegen des maßgeblichen Güterrechts unrichtig würde; die bloße Möglichkeit, dass dies geschieht, genügt nicht (BayObLGZ 1992, 85/87 m.w.N.).

  • OLG München, 30.11.2015 - 34 Wx 364/15

    Anwendbares ausländisches Recht

    c) Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLGZ 1986, 81; 1992, 85; BayObLG MittBayNot 2001, 221 mit Anm. Riering) kann die Eintragung eines Ehepaars als Bruchteilseigentümer - wie hier beantragt - nicht deshalb abgelehnt werden, weil das für sie geltende Ehegüterrecht Gesamthandseigentum vorsieht; vielmehr ist im Einzelfall konkret nachzuweisen, dass auch eine vorzeitige (Teil-) Auseinandersetzung der Ehegatten und Begründung von Miteigentum nicht möglich ist.
  • OLG München, 16.02.2009 - 34 Wx 95/08

    Grundbuchverfahren: Eintragung von Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand nach

    Diese für Alleineigentum aufgestellten Grundsätze gelten entsprechend, wenn die Beteiligten beantragen, als Miteigentümer zu gleichen Teilen eingetragen zu werden (BayObLG MittBayNot 2001, 221).
  • OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 20 W 112/16

    Anforderungen an Zwischenverfügung im Grundbuchverfahren

    Auch in diesem Falle dürfte die bloße Möglichkeit, dass das Grundbuch im Falle der Eintragung unrichtig werden könnte, für eine Zurückweisung des Eintragungsantrags oder eine Zwischenverfügung, die hierzu auf eine weitere Klärung abzielt, nicht ausreichen (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 893 und NJW-RR 2001, 879 [BayObLG 06.12.2000 - 2 Z BR 5/00] ).

    Hier dürfte aufgrund des Eingangs der notariellen Urkunde feststehen, dass die Beteiligte zu 3. die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt, nachdem sie sich durch einen thailändischen Reisepass ausgewiesen hat (vgl. dazu auch BayObLG MittBayNot 2001, 221).

  • OLG München, 22.01.2013 - 34 Wx 413/12

    Zulässigkeit der Grundbucheintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer eines

    16 b) Denn nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLGZ 1986, 81; 1992, 85; auch BayObLG MittBayNot 2001, 221) darf die Eintragung des Ehegatten als Alleineigentümer eines Grundstücks nur abgelehnt werden, wenn das Grundbuchamt sichere Kenntnisse davon hat, dass durch die Eintragung das Grundbuch unrichtig wird.
  • OLG Nürnberg, 02.07.2020 - 15 W 985/20

    Eigentumsvormerkung für einen erwerbenden Ehegatten bei ins eheliche Gesamtgut

    Besteht auf Grund der gemachten Angaben und des sonstigen Kenntnisstandes des Grundbuchamtes bezüglich des anwendbaren Rechts die nicht nur theoretische Möglichkeit, dass die Ehegatten, wie beantragt Eigentümer werden könnten, hat das Grundbuchamt die Eintragung vorzunehmen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 06. Dezember 2000 - 2Z BR 5/00; Wiegand in Staudinger/Pfeifer/Diehn BGB, 2017, § 925 Rn. 57; Reithmann/Martiny a.a.O.; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage 2012, Rn. 1500 und Rn. 3421b).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 20 W 213/17

    Grundbuch: Ermittlung ausländischen Rechts

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Grundbuchamt aufgrund der gemachten Angaben oder in sonstiger Weise die sichere Kenntnis davon hat, dass das Grundbuch unrichtig werden würde, weil z.B. ein Ehegatte als Alleinberechtigter eingetragen werden soll, obwohl das Recht in das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft fällt; bloße Zweifel hingegen genügen nicht (Senat FGPrax 2017, 60; OLG München Rpfleger 2009, 445 [OLG München 16.02.2009 - 34 Wx 095/08] ; OLG Düsseldorf Rpfleger 2010, 319; BayObLG Rpfleger 1992, 341 [BayObLG 02.04.1992 - 2 Z BR 17/92] ; 2001, 173 [BayObLG 06.12.2000 - 2 Z BR 5/00] ; Demharter, aaO, § 33 Rz. 28).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 3 W 175/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2789
OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 3 W 175/00 (https://dejure.org/2000,2789)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.11.2000 - 3 W 175/00 (https://dejure.org/2000,2789)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. November 2000 - 3 W 175/00 (https://dejure.org/2000,2789)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 35 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 S. 2; BGB §§ 2205 S. 2; 2208 Abs. 1 S. 1
    Beschränkung der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

  • Wolters Kluwer

    Testamentsvollstrecker; Nachlassgegenstand; Nachlass; Prüfungskompetenz; Grundbuchamt; Verfügungsbeschränkung; Erblasser

  • Judicialis

    GBO § 78; ; GBO § 80 Abs. 1; ; GBO § 18; ; GBO § 35 Abs. 2 Satz 1 2. Alt.; ; GBO § 35 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 2208 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 2205 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes - Verfügung des Testamentsvollstreckers über Nachlassgegenstand - schuldrechtliche Beschränkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2001, 399
  • Rpfleger 2001, 173
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 11.09.1992 - 20 W 296/92

    Löschung einer Grundschuld bei Zustimmung eines Treuhänders für einen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 3 W 175/00
    Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts vom 10. Mai 2000 ist jedoch dahin zu ergänzen, dass das Auseinandersetzungsverbot zu Lebzeiten der begünstigten Tochter M N anstelle der mit der Verfügung - möglicherweise - geforderten Zustimmung aller Miterben nur durch die allein erforderliche Zustimmung der begünstigten Tochter außer Kraft gesetzt werden kann (vgl. zur Vollständigkeit der Zwischenverfügung (BayObLG 1986, 208, 211 und 1990, 51, 55; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 147, 148; Demharter, GBO 23. Aufl. § 18 Rdnr. 31).
  • BGH, 09.05.1984 - IVa ZR 234/82

    Verfügung über Miterben-Anteile an dem Nachlaß durch den Testamentsvollstrecker;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 3 W 175/00
    Hat demnach der Erblasser bei mehreren Erben die Art und Weise der Auseinandersetzung in der letztwilligen Verfügung angeordnet oder aber - wie hier - ein Auseinandersetzungsverbot ausgesprochen, so sind hiermit in Widerspruch stehende Verfügungen des Testamentsvollstreckers unwirksam (BGH NJW 1984, 2464; vgl. auch BGH NJW 1971, 1805 = BGHZ 56, 275 ff und NJW 1963, 2320 = BGHZ 40; 115 ff; Bauer/von Oefele/Schaub, GBO § 52 Rdnr. 47; Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2208 Rdnr. 2).
  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 3 W 175/00
    Eine Auslegung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn vom Erblasser getroffene Regelung eindeutig und damit keiner Auslegung zugänglich ist (vgl. BGH ZIP 1997, 2080 zur Auslegung der Eintragungsbewilligung; BGHZ 32, 60, 63; Senat DNotZ 1997, 325, 326 und Beschluss vom 17. Mai 1999 -3 W 82/99-; BayObLGZ 1984, 122, 123 und 1990 aaO, jeweils zur Auslegung von Grundbucherklärungen; Bauer/Kössinger aaO 19 Rdnr. 84, jew.m.w.N.).
  • BGH, 18.06.1971 - V ZB 4/71

    Gemeinsame Verfügung von Testamentsvollstrecker und Erben

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 3 W 175/00
    Hat demnach der Erblasser bei mehreren Erben die Art und Weise der Auseinandersetzung in der letztwilligen Verfügung angeordnet oder aber - wie hier - ein Auseinandersetzungsverbot ausgesprochen, so sind hiermit in Widerspruch stehende Verfügungen des Testamentsvollstreckers unwirksam (BGH NJW 1984, 2464; vgl. auch BGH NJW 1971, 1805 = BGHZ 56, 275 ff und NJW 1963, 2320 = BGHZ 40; 115 ff; Bauer/von Oefele/Schaub, GBO § 52 Rdnr. 47; Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2208 Rdnr. 2).
  • BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61

    Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 3 W 175/00
    Hat demnach der Erblasser bei mehreren Erben die Art und Weise der Auseinandersetzung in der letztwilligen Verfügung angeordnet oder aber - wie hier - ein Auseinandersetzungsverbot ausgesprochen, so sind hiermit in Widerspruch stehende Verfügungen des Testamentsvollstreckers unwirksam (BGH NJW 1984, 2464; vgl. auch BGH NJW 1971, 1805 = BGHZ 56, 275 ff und NJW 1963, 2320 = BGHZ 40; 115 ff; Bauer/von Oefele/Schaub, GBO § 52 Rdnr. 47; Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2208 Rdnr. 2).
  • OLG Zweibrücken, 14.10.1994 - 3 W 120/94

    Auslegung einer Wohnungsrechtsbestellung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 3 W 175/00
    Eine Auslegung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn vom Erblasser getroffene Regelung eindeutig und damit keiner Auslegung zugänglich ist (vgl. BGH ZIP 1997, 2080 zur Auslegung der Eintragungsbewilligung; BGHZ 32, 60, 63; Senat DNotZ 1997, 325, 326 und Beschluss vom 17. Mai 1999 -3 W 82/99-; BayObLGZ 1984, 122, 123 und 1990 aaO, jeweils zur Auslegung von Grundbucherklärungen; Bauer/Kössinger aaO 19 Rdnr. 84, jew.m.w.N.).
  • BGH, 17.10.1997 - V ZR 376/96

    Auslegung der Eintragungsbewilligung einer Vormerkung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 3 W 175/00
    Eine Auslegung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn vom Erblasser getroffene Regelung eindeutig und damit keiner Auslegung zugänglich ist (vgl. BGH ZIP 1997, 2080 zur Auslegung der Eintragungsbewilligung; BGHZ 32, 60, 63; Senat DNotZ 1997, 325, 326 und Beschluss vom 17. Mai 1999 -3 W 82/99-; BayObLGZ 1984, 122, 123 und 1990 aaO, jeweils zur Auslegung von Grundbucherklärungen; Bauer/Kössinger aaO 19 Rdnr. 84, jew.m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 24.08.1999 - 3 W 82/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 3 W 175/00
    Eine Auslegung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn vom Erblasser getroffene Regelung eindeutig und damit keiner Auslegung zugänglich ist (vgl. BGH ZIP 1997, 2080 zur Auslegung der Eintragungsbewilligung; BGHZ 32, 60, 63; Senat DNotZ 1997, 325, 326 und Beschluss vom 17. Mai 1999 -3 W 82/99-; BayObLGZ 1984, 122, 123 und 1990 aaO, jeweils zur Auslegung von Grundbucherklärungen; Bauer/Kössinger aaO 19 Rdnr. 84, jew.m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 10.09.1991 - 8 W 227/91

    Notwendigkeit der Beachtung gesetzlicher Auslegungsregeln bei Auslgeung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 3 W 175/00
    Gegenstand der inhaltlichen Prüfung bilden die Erbeinsetzung sowie Beschränkungen durch eine Testamentsvollstreckung; die inhaltliche Überprüfung umfasst auch die Auslegung des Testamentes (vgl. OLG Stuttgart RPfleger 1992, 154; Bauer/Schaub aaO § 35 Rdnr. 143, 144; Demharter aaO § 35 Rdnr. 42).
  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 3 W 175/00
    Eine Auslegung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn vom Erblasser getroffene Regelung eindeutig und damit keiner Auslegung zugänglich ist (vgl. BGH ZIP 1997, 2080 zur Auslegung der Eintragungsbewilligung; BGHZ 32, 60, 63; Senat DNotZ 1997, 325, 326 und Beschluss vom 17. Mai 1999 -3 W 82/99-; BayObLGZ 1984, 122, 123 und 1990 aaO, jeweils zur Auslegung von Grundbucherklärungen; Bauer/Kössinger aaO 19 Rdnr. 84, jew.m.w.N.).
  • BGH, 02.06.2016 - V ZB 3/14

    Grundbucheintragung der Erben: Erbfolgenachweis bei Verwirkungsklausel im

    (1) Das Grundbuchamt ist zwar befugt und verpflichtet, ein notariell beurkundetes Testament als Grundlage der Eintragung einer Erbfolge auszulegen (OLG Zweibrücken, RNotZ 2001, 589, 590; Bauer/von Oefele/Schaub, GBO, 3. Aufl., § 35 GBO, Rn. 145; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 35 Rn. 43).

    Deshalb darf das Grundbuchamt von der Unwirksamkeit einer Verwirkungsklausel nur ausgehen, wenn es allein aufgrund der Eintragungsunterlagen zu der gebotenen (BGH, Urteile vom 8. Dezember 1982 - IVa ZR 94/81, BGHZ 86, 41, 45 f. und vom 24. Juni 2009 - IV ZR 202/07, NJW-RR 2009, 1455 Rn. 23, 25) umfassenden Würdigung aller Umstände in der Lage und das Ergebnis der Auslegung eindeutig ist (OLG Zweibrücken, RNotZ 2001, 589, 590; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 35 Rn. 43), jedenfalls keine konkreten Zweifel verbleiben (OLG Schleswig, FGPrax 2006, 248).

  • OLG München, 24.08.2016 - 34 Wx 216/16

    Zum Nachweis der Erbfolge durch öffentliche Urkunde, wenn Grundbuchberichtigung

    Eine Auslegung scheidet daher aus, wenn das Grundbuchamt aufgrund der Eintragungsunterlagen nicht zu einer abschließenden Würdigung in der Lage ist (OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 173; Demharter § 35 Rn. 42) oder Ermittlungen zu tatsächlichen Umständen außerhalb der Urkunde erforderlich sind (Meikel/Krause § 35 Rn. 117; L. Böttcher ZEV 2009, 579/580).
  • OLG Köln, 24.11.2008 - 2 Wx 41/08

    Anforderungen an den Nachweis der Eintragungsbewilligung im Grundbuchverfahren

    Da die Zwischenverfügung der Rechtspflegerin des Grundbuchamtes diese Mittel zur Beseitigung des Eintragungshindernisses nicht zutreffend angibt, ist sie entsprechend abzuändern; dies kann auch durch eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts geschehen (vgl. BayObLG Rpfleger 2000, 451; OLG Frankfurt, Rpfleger 1993, 147; OLG Zweibrücken, RNotZ 2001, 589; Demharter, a.a.O., § 18, Rdn. 31).
  • OLG München, 16.01.2017 - 34 Wx 356/16

    Voraussetzungen für Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch

    Dazu müssen sich nach der Rechtsprechung bei der Prüfung der Verfügung Zweifel ergeben, die nur durch weitere - dem Grundbuchamt verbotene - Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können (z. B. OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 380; OLG Köln Rpfleger 2000, 157; OLG Hamm Rpfleger 2001, 71; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 173; Demharter § 51 Rn. 39 und 43).
  • OLG München, 16.11.2015 - 34 Wx 178/15

    Beschränktes Prüfungsrecht des Grundbuchamts hinsichtlich der Verfügungsbefugnis

    Testamentarische Anordnungen des Erblassers in Bezug auf die Verwaltung des Nachlasses können zwar mit dinglicher und dann die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers beschränkender Wirkung erfolgen, § 2208 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NJW 1984, 2464; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 173; Lettmann RNotZ 2001, 590; Demharter § 52 Rn. 19).
  • OLG München, 03.06.2008 - 34 Wx 29/08

    Grundbuch: Auslegungsbefugnis des Grundbuchamts; Pflicht zur Vorlage eines

    Eine Auslegung scheidet jedoch aus, wenn das Grundbuchamt aufgrund der Eintragungsunterlagen nicht zu einer abschließenden Würdigung in der Lage ist (OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 173; Demharter § 35 Rn. 42).
  • OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15

    Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich

    Eine Auslegung scheidet daher aus, wenn das Grundbuchamt aufgrund der Eintragungsunterlagen nicht zu einer abschließenden Würdigung in der Lage ist (OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 173; Demharter § 35 Rn. 42) oder Ermittlungen zu tatsächlichen Umständen außerhalb der Urkunde erforderlich sind (Meikel/Krause § 35 Rn. 117; L. Böttcher ZEV 2009, 579/580).
  • OLG Zweibrücken, 14.03.2011 - 3 W 150/10

    Grundbucheintragung: Testamentsauslegung durch das Grundbuchamt

    Eine Auslegung scheidet nur dann aus, wenn diese nach Ausschöpfung dieser Möglichkeiten nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führt (OLG Celle CfrR 2010, 83; OLG Schleswig FGPrax 2006, 248; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Rpfleger 2001, 173).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.2006 - 3 W 188/06

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungskompetenz des Grundbuchamts beim Antrag auf

    Vor diesem Hintergrund hat der Senat in einem Fall der beantragten Eigentumsumschreibung dem Grundbuchamt ein Prüfungsrecht hinsichtlich der Befugnis des Testamentsvollstreckers zur Verfügung über den Nachlassgegenstand zugebilligt (Beschluss vom 15. November 2000 - 3 W 175/00 -, Rpfleger 2001, 173 = DNotZ 2001, 399).
  • OLG Schleswig, 19.08.2009 - 2 W 82/09

    Eintragung von im gesetzlichen Güterstand nach niederländischem Recht lebenden

    Ergänzungen sind auch dem Senat als Rechtsbeschwerdegericht möglich (BayObLG, Rpfleger 1986, S. 470 f.; OLG Frankfurt, Rpfleger 1993, S. 147 f.; OLG Zweibrücken, Rpfleger 2001, S. 173 f.; Demharter, Grundbuchordnung , 26. Auflage, § 18 Rn. 31), wobei die neu gefasste Zwischenverfügung mit einer angemessenen Fristsetzung zu verbinden ist (OLG Frankfurt, aaO.; Demharter, Grundbuchordnung , 26. Auflage, § 18 Rn. 34).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09

    Testamentsvollstreckung: Geltung des Selbstkontrahierungsverbots für den

  • OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10

    Grundbuchverfahren: Anforderungen an die Auslegung einer letztwilligen Verfügung

  • LG Bonn, 30.08.2001 - 4 T 518/01

    Eintragung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft ins Güterrechtsregister

  • OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 19 O 105/04

    Notar muss eine von den Beteiligten vorgelegte Kopie des Wohnungsplans auf

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