Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 22.08.2001 - 2 Ws 197/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslagenentscheidung ; Anfechtung der Kostenentscheidung ; Zulässigkeit der Anfechtung
- Judicialis
StPO § 464 Abs. 3 S. 1 Halbsatz 1; ; StPO § 322 a S. 2; ; StPO § 464 Abs. 3; ; StPO § 472 Abs. 1; ; StPO § 395 Abs. 3; ; StPO § 465; ; StPO § 467; ; StPO § 472; ; StPO § 473
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtung des unterbliebenen Entscheidung über die Tragung der Kosten des Nebenklägers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2001, 565
- Rpfleger 2001, 5656
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Bielefeld, 14.03.1994 - Qs 66/94
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.08.2001 - 2 Ws 197/01
Nach § 464 Abs. 3 StPO kann eine Kostenentscheidung nur dann nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn das Gesetz die in Betracht kommende Hauptentscheidung der Nachprüfung durch ein Rechtsmittel ausdrücklich entzieht (vgl. Landgericht Bielefeld, StV 94, 494).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.06.2001 - 2 (s) Sbd 6 - 78/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Pauschvergütung, Adhäsionsverfahren, Nebenklägervertreter
- Judicialis
- rechtsportal.de
BRAGO § 99, § 102; StPO § 404; ZPO § 112
Pauschvergütung; Adhäsionsverfahren; Nebenklägervertreter - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2001, 565
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.03.2001 - 3 StR 25/01
Beiordnung eines Rechtsanwalts zum Nebenkläger erstreckt sich nicht auf die …
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2001 - 2 (s) Sbd 6-78/01
"Der Rechtsanwalt ist nur dann befugt, für den Nebenkläger vermögensrechtliche Ansprüche gegen den Angeklagten im Adhäsionsverfahren einzuklagen und seine diesbezüglichen Gebühren gegen die Staatskasse geltend zu machen, wenn er dem Nebenkläger im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe gemäß §§ 404 Abs. 5 Satz 2 StPO , 121 Abs. 2 ZPO gesondert für das Adhäsionsverfahren beigeordnet worden ist (Anschluss an BGH Rpfleger 2001, 370; Abgrenzung zu Senat in …Wird - wie vorliegend - dem Nebenkläger gemäß § 397 a Abs. 1 StPO ein Rechtsanwalt als Beistand bestellt, so erstreckt sich nach der (neuen) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 30. März 2001 - 3 StR 25/01 - Rpfleger 2001, 370) die Beiordnung nicht auch auf das Adhäsionsverfahren.
Der Senat steht mit seiner Auffassung auch nicht im Gegensatz zur Ansicht des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 30. März 2001 (a.a.O.).
- OLG Hamm, 15.01.1998 - 2 (s) Sbd 5-265/97
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2001 - 2 (s) Sbd 6-78/01
Insoweit tritt der Senat mit dem Vertreter der Staatskasse der sachnahen Einschätzung des Vorsitzenden des Jugendschöffengerichts bei; ein Grund, dieser nicht zu folgen, ist nicht ersichtlich (vgl. insoweit Senat in AnwBl. 1998, 416 = ZAP EN-Nr. 609/98 = AGS 1998, 104 und Senat in JurBüro 1999, 194 = AGS 1999, 104 = AnwBl. 2000, 56). - OLG Schleswig, 30.07.1997 - 1 Str 114/97
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2001 - 2 (s) Sbd 6-78/01
In diesem hat er für die Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger ausgeführt, dass diese auch die Befugnis zur Vertretung im Adhäsionsverfahren umfasst und deshalb bei der Bewilligung einer Pauschvergütung die im Adhäsionsverfahren erbrachten Tätigkeiten zu berücksichtigen sind (ebenso OLG Schleswig NStZ 1998, 101 = StraFo 1998, 393 = AGS 1998, 6 ; … - OLG Hamm, 10.12.1998 - 2 (s) Sbd 5-245/98
Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung des Pflichtverteidigers
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2001 - 2 (s) Sbd 6-78/01
Insoweit tritt der Senat mit dem Vertreter der Staatskasse der sachnahen Einschätzung des Vorsitzenden des Jugendschöffengerichts bei; ein Grund, dieser nicht zu folgen, ist nicht ersichtlich (vgl. insoweit Senat in AnwBl. 1998, 416 = ZAP EN-Nr. 609/98 = AGS 1998, 104 und Senat in JurBüro 1999, 194 = AGS 1999, 104 = AnwBl. 2000, 56).