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   OLG Stuttgart, 28.11.2001 - 17 WF 321/01   

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https://dejure.org/2001,20514
OLG Stuttgart, 28.11.2001 - 17 WF 321/01 (https://dejure.org/2001,20514)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.11.2001 - 17 WF 321/01 (https://dejure.org/2001,20514)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. November 2001 - 17 WF 321/01 (https://dejure.org/2001,20514)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 203
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02

    Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren -

    Dabei kann dahinstehen, ob für die Ankündigung einer Verweigerung der Genehmigung allgemein ein solches Bedürfnis fehlt (so OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203).

    Es liegt daher ein Fall der Vorausgenehmigung vor, bei dem die Genehmigungsfähigkeit, vor Abgabe der Erklärung geklärt wird, bei Verweigerung der Genehmigung mit der Abgabe der Erklärung nicht zu rechnen ist (vgl. § 1831 Satz 1 BGB) und daher kein Anlass für einen Vorbescheid besteht (vgl. auch OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203).

    cc) Dieser Verfahrensfehler führt nicht zur Unzulässigkeit der Beschwerde (ebenso OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203).

    Zwar führt nach der herrschenden Rechtsprechung die Beschwerde gegen einen verfahrensrechtlich nicht gerechtfertigten Vorbescheid im Grundsatz nur zu dessen Aufhebung und der Rückgabe der Akten an das Ausgangsgericht zur Endentscheidung (vgl. BayObLGZ 1958, 171/175; BayObLGZ 1993, 290/294; OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203).

  • OLG Stuttgart, 21.04.2005 - 8 W 10/05

    Beschwerde gegen Erbscheinsvorbescheid; ergänzende Vertragsauslegung bei

    Weil die Ablehnung eines Erbscheinsantrags die Publizitätswirkung nicht hat, fehlt für eine in Beschlussform gekleidete Ankündigung der Ablehnung eines Erbscheinsantrags jegliches Bedürfnis (OLG Hamm NJW 1974, 1827; Rpfleger 1977, 208; KG OLGZ 1975, 85, 86; BayObLG NJW-RR 1992, 1223, 1225; NJW-RR 1994, 906; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414, 1415; Palandt-Edenhofer BGB 64. Aufl., § 2353 RN 26; KKW-Kahl FGG 15. Aufl., § 19 RN 15a; vgl. auch OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203; BayObLG NJW-RR 2003, 649).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03

    Unzulässiger Vorbescheid des Notars über bestimmte Vorfragen und Annahme einer

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach die Beschwerde auch gegen einen unzulässigen Vorbescheid statthaft ist und die gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Juni 1995 (NJW-RR 1995, 1414) keinen Anlass zu einer Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG gibt (vgl. BayObLGZ 1993, 290, 291; 389, 391 f.; 1997, 340, 343; 2002, 208, 214 ff.; BayObLG FGPrax 2002, 221, 222; ebenso OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203).

    dd) Da sich der mit der Beschwerde und weiteren Beschwerde angegriffene Vorbescheid als verfahrensrechtlich nicht zulässig erweist, ist er zusammen mit der ihn bestätigenden Beschwerdeentscheidung ersatzlos aufzuheben (OLG Köln aaO S. 1287; OLG Stuttgart Rpfleger 2002, 203; Arndt/Lerch/Sandkühler aaO § 15 Rdnr. 91; Keidel/Kahl aaO § 19 Rdnr. 7, 15 a).

  • OLG Brandenburg, 31.07.2007 - 10 WF 146/07

    Ankündigung der Versagung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung durch

    Hat das Gericht, wie im vorliegenden Fall, den Beteiligten im Entscheidungssatz ausdrücklich bekannt gegeben, dass es seine Entscheidung für beschwerdefähig halte, kann unter Beachtung des den Beteiligten zuzubilligenden Vertrauensschutzes in Anlehnung an die zur Anfechtung inkorrekter Entscheidungen entwickelten Grundsätze, insbesondere den so genannten Grundsatz der Meistbegünstigung (vgl. hierzu Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., vor § 511, Rz. 30 ff.), eine Beschwerde zur Beseitigung der falschen Entscheidung nicht ausgeschlossen werden, zumal eine andere Handhabung zu erheblichen Kostennachteilen für den Beteiligten führen könnte, der im Vertrauen auf die gerichtliche Aufforderung Beschwerde einlegt (BayObLG, FamRZ 1994, 1066; OLG Stuttgart, Rpfleger 2002, 203; a. A. OLG Hamm, FamRZ 1996, 312; vgl. zum Meinungsstand auch Keidel/Kahl, aaO., § 19, Rz. 7).
  • BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Beschwerde gegen Ankündigung eines

    Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung sei in diesen verfahren der zuständige Rechtspfleger von Verfassungs wegen verpflichtet, vor Erlass einer in den Anwendungsbereich der §§ 55, 62 FGG fallenden Verfügung diese durch einen beschwerdefähigen Vorbescheid anzukündigen, wenn erkennbar sei, dass die beabsichtigte Entscheidung Rechte Dritter berühre, denen sonst der Rechtsweg gegen die Entscheidung selbst - jedenfalls faktisch - versperrt wäre (vgl. BVerfGE aaO; zu eng OLG Stuttgart RPfleger 2002, 203).
  • OLG Zweibrücken, 04.03.2005 - 5 UF 43/05

    Elterliche Sorge: Statthaftes Rechtsmittel bei Erlass eines Vorbescheids im

    Auch die Tatsache, dass - wie noch auszuführen sein wird - der Erlass eines Vorbescheides im vorliegenden Verfahren nicht statthaft war, steht der Zulässigkeit der befristeten Beschwerde nicht entgegen (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 649; OLG Stuttgart, Rpfleger 2002, 203).
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