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   OLG Hamm, 04.03.2002 - 2 (s) Sbd.6 - 197, 198 u. 199-201/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,73381
OLG Hamm, 04.03.2002 - 2 (s) Sbd.6 - 197, 198 u. 199-201/2001 (https://dejure.org/2002,73381)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.03.2002 - 2 (s) Sbd.6 - 197, 198 u. 199-201/2001 (https://dejure.org/2002,73381)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. März 2002 - 2 (s) Sbd.6 - 197, 198 u. 199-201/2001 (https://dejure.org/2002,73381)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Burhoff online

    Pauschvergütung, besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, Bedeutung des Verfahrens; allgemeine Aufmerksamkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung einer über der Wahlverteidigerhöchstgebühr liegenden Pauschvergütung; Besondere Schwierigkeit; Besonderer Umfang; Bedeutung des Verfahrens; Durch das Verfahren verursachte allgemeine Aufmerksamkeit; "Nivel-Verfahren"

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung einer über der Wahlverteidigerhöchstgebühr liegenden Pauschvergütung; Besondere Schwierigkeit; Besonderer Umfang; Bedeutung des Verfahrens; Durch das Verfahren verursachte allgemeine Aufmerksamkeit; "Nivel-Verfahren"

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung einer über der Wahlverteidigerhöchstgebühr liegenden Pauschvergütung; Besondere Schwierigkeit; Besonderer Umfang; Bedeutung des Verfahrens; Durch das Verfahren verursachte allgemeine Aufmerksamkeit; "Nivel-Verfahren"

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung einer über der Wahlverteidigerhöchstgebühr liegenden Pauschvergütung; Besondere Schwierigkeit; Besonderer Umfang; Bedeutung des Verfahrens; Durch das Verfahren verursachte allgemeine Aufmerksamkeit; "Nivel-Verfahren"

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung einer über der Wahlverteidigerhöchstgebühr liegenden Pauschvergütung; Besondere Schwierigkeit; Besonderer Umfang; Bedeutung des Verfahrens; Durch das Verfahren verursachte allgemeine Aufmerksamkeit; "Nivel-Verfahren"

  • Anwaltsblatt

    § 99 BRAGebO

  • Judicialis

    BRAGO § 99

  • Judicialis

    BRAGO § 99

  • Judicialis

    BRAGO § 99

  • Judicialis

    BRAGO § 99

  • Judicialis

    BRAGO § 99

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 99
    Pauschvergütung; besondere Schwierigkeit; besonderer Umfang; Bedeutung des Verfahrens; allgemeine Aufmerksamkeit

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 99
    Pauschvergütung; besondere Schwierigkeit; besonderer Umfang; Bedeutung des Verfahrens; allgemeine Aufmerksamkeit

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 99
    Pauschvergütung; besondere Schwierigkeit; besonderer Umfang; Bedeutung des Verfahrens; allgemeine Aufmerksamkeit

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 99
    Pauschvergütung; besondere Schwierigkeit; besonderer Umfang; Bedeutung des Verfahrens; allgemeine Aufmerksamkeit

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 99
    Pauschvergütung; besondere Schwierigkeit; besonderer Umfang; Bedeutung des Verfahrens; allgemeine Aufmerksamkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2002, 664
  • Rpfleger 2002, 480
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 10.12.1998 - 2 (s) Sbd 5-245/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2002 - 2 (s) Sbd 6/01
    Dieser hat seine Einschätzung zwar nicht näher begründet; ein Grund, der Einschätzung nicht zu folgen, ist jedoch nicht ersichtlich (vgl. insoweit Senat in AnwBl. 1998, 416 = ZAP EN-Nr. 609/98 = AGS 1998, 104 und Senat in JurBüro 1999, 194 = AGS 1999, 104 = AnwBl. 2000, 56).
  • AG Bonn, 08.02.2001 - 14 C 537/99
    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2002 - 2 (s) Sbd 6/01
    Insoweit übersieht der Senat nicht, dass es sich um ein Schwurgerichtsverfahren, in dem der Gesetzgeber dem besonderen, im Vergleich zu anderen Verfahren vor der Strafkammer in der Regel höheren, Schwierigkeitsgrad dadurch Rechnung getragen hat, dass der Verteidiger schon höhere (gesetzliche) Gebühren erhält (vgl. dazu u.a. Senat in StraFo 2000, 286 = ZAP EN-Nr. 557/2000 = AnwBl. 2001, 246).
  • OLG Hamm, 15.01.1998 - 2 (s) Sbd 5-265/97
    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2002 - 2 (s) Sbd 6/01
    Dieser hat seine Einschätzung zwar nicht näher begründet; ein Grund, der Einschätzung nicht zu folgen, ist jedoch nicht ersichtlich (vgl. insoweit Senat in AnwBl. 1998, 416 = ZAP EN-Nr. 609/98 = AGS 1998, 104 und Senat in JurBüro 1999, 194 = AGS 1999, 104 = AnwBl. 2000, 56).
  • OLG Hamm, 28.06.2001 - 2 (s) Sbd 6-100/01

    Pauschvergütung, besonders umfangreiches Verfahren; Begründung des

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2002 - 2 (s) Sbd 6/01
    Bei allen Antragstellern ist schließlich - neben dem Umstand, dass es sich um ein "besonders schwieriges" Verfahren gehandelt hat, - auch noch die lange Zeitdauer berücksichtigt worden, die seit der jeweiligen Antragstellung bis zur nunmehrigen Bewilligung der Pauschvergütungen durch den Senat verstrichen ist (vgl. dazu Senat in AGS 2001, 154).
  • OLG Hamm, 13.01.2006 - 2 (s) Sbd VIII-239/05

    Pauschgebühr; besondere Schwierigkeit; Schwurgerichtsverfahren

    Demgemäss führen Schwierigkeiten, die in anderen Verfahren zur Bejahung des Merkmals der "besonderen Schwierigkeit" herangezogen werden können, in diesen Verfahren nicht automatisch auch zur Bejahung dieses Merkmals (zur Einordnung eines Schwurgerichtsverfahrens als besonders schwierig siehe auch noch Senat in Rpfleger 2002, 480).
  • OLG Hamm, 10.11.2005 - 2 (s) Sbd VIII-205/05

    Pauschgebühr, besonderer Umfang; Anwendung des RVG; BRAGO; Beiordnung für die

    Demgemäss führen Schwierigkeiten, die in anderen Verfahren zur Bejahung des Merkmals der "besonderen Schwierigkeit" herangezogen werden können, in diesen Verfahren nicht automatisch auch zur Bejahung dieses Merkmals (zur Einordnung eines Schwurgerichtsverfahrens als besonders schwierig siehe z.B. auch Senat in ZAP EN-Nr. 393/2002 = Rpfleger 2002, 480).
  • OLG Hamm, 27.11.2006 - 2 (s) Sbd IX-116/06

    Pauschgebühr; Unzumutbarkeit

    Demgemäss führen Schwierigkeiten, die in anderen Verfahren zur Bejahung des Merkmals der "besonderen Schwierigkeit" herangezogen werden können, in diesen Verfahren nicht automatisch auch zur Bejahung dieses Merkmals (zur Einordnung eines Schwurgerichtsverfahrens als besonders schwierig siehe z.B. auch Senat in ZAP EN-Nr. 393/2002 = Rpfleger 2002, 480).
  • OLG Hamm, 10.10.2003 - 2 (s) Sbd VII-210/03

    Schwurgerichtsverfahren; besonderer Umfang; besondere Schwierigkeit;

    Demgemäss führen Schwierigkeiten, die in anderen Verfahren zur Bejahung des Merkmals der "besonderen Schwierigkeit" herangezogen werden können, in diesen Verfahren nicht automatisch auch zur Bejahung dieses Merkmals (zur Einordnung eines Schwurgerichtsverfahrens als besonders schwierig siehe auch noch Senat in ZAP EN-Nr. 393/2002 = Rpfleger 2002, 480).
  • OLG Hamm, 11.02.2003 - 2 (s) Sbd VII-13/03

    Pauschvergütung, Schwurgerichtsverfahren, besondere Schwierigkeit, besonderer

    Demgemäss führen Schwierigkeiten, die in anderen Verfahren zur Bejahung des Merkmals der "besonderen Schwierigkeit" herangezogen werden können, in diesen Verfahren nicht automatisch auch zur Bejahung dieses Merkmals (zur Einordnung eines Schwurgerichtsverfahrens als besonders schwierig siehe z.B. aber auch Senat in ZAP EN-Nr. 393/2002 = Rpfleger 2002, 480).
  • OLG Hamm, 30.09.2002 - 2 (s) Sbd VII-188/02

    besonderer Umfang, besondere Schwierigkeit, Schwurgerichtsverfahren, Nebenkläger,

    Damit war der Prozessstoff zur Zeit des Tätigwerdens des Antragstellers, vor allem also während der Hauptverhandlung, nicht (mehr) besonders schwierig im Sinn von § 99 Abs. 1 BRAGO (zur Einordnung eines Schwurgerichtsverfahrens als besonders schwierig siehe z.B. Senat in ZAP EN-Nr. 393/2002 = Rpfleger 2002, 480).
  • OLG Hamm, 11.02.2003 - 2 (s) Sbd VII-18/03

    Pauschvergütung, Schwurgerichtsverfahren, besondere Schwierigkeit, besonderer

    Demgemäss führen Schwierigkeiten, die in anderen Verfahren zur Bejahung des Merkmals der "besonderen Schwierigkeit" herangezogen werden können, in diesen Verfahren nicht automatisch auch zur Bejahung dieses Merkmals (zur Einordnung eines Schwurgerichtsverfahrens als besonders schwierig siehe z.B. aber auch Senat in ZAP EN-Nr. 393/2002 = Rpfleger 2002, 480).
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