Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 19.04.2002

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 14.03.2002 - 15 W 409/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4886
OLG Dresden, 14.03.2002 - 15 W 409/01 (https://dejure.org/2002,4886)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.03.2002 - 15 W 409/01 (https://dejure.org/2002,4886)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. März 2002 - 15 W 409/01 (https://dejure.org/2002,4886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überzahlung Handelregistergebühren; Verzinsung; Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Bereicherungszinsen; Verfahren nach der Kostenordnung

  • Judicialis

    KostO § 17 Abs. 2; ; KostO § 17 Abs. 4; ; KostO § 818 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 17 Abs. 2 § 17 Abs. 4 § 818 Abs. 1
    Überzahlung, Handelregistergebühren; Verzinsung; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 485
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 38.97

    Anfechtungsklage; Prozeßzinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;

    Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2002 - 15 W 409/01
    Einig ist man sich aber entgegen der Auffassung des Antragsgegners darüber, dass der Bereicherte (in diesem Fall also die Staatskasse) den zu Unrecht erlangten Vermögensvorteil herausgeben muss; trotz der öffentlich-rechtlichen Verankerung dieses Erstattungsanspruchs bestimmt sich sein Umfang mithin grundsätzlich nach dem in § 818 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken (vgl. BVerwG NJW 1999, 1201, 1202).

    Zu dieser Rechtsprechung hat sich das Bundesverwaltungsgericht jüngst (NJW 1999, 1201, 1202) nicht mehr ohne weiteres bekannt, sondern, wenn auch unter Berufung auf fallbezogene Besonderheiten, einen geltend gemachten Zinsanspruch in entsprechender Anwendung von § 818 Abs. 1 BGB zugesprochen.

  • OLG Köln, 22.12.2000 - 2 Wx 32/00
    Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2002 - 15 W 409/01
    Der Senat sieht nach alledem keinen vernünftigen Grund dafür, insoweit zwischen den überhobenen Kosten einerseits und hierauf etwa zu zahlenden Bereicherungszinsen andererseits zu unterscheiden und für letztere schon die Statthaftigkeit der Anspruchsverfolgung im Kostenverfahren in Abrede zu stellen (im Ergebnis ebenso BayObLG NJW 1999, 1194; OLG Hamm JurBüro 2001, 102; OLG Köln JurBüro 2001, 312) .

    Beides ist nach § 818 Abs. 1 BGB grundsätzlich herauszugeben (vgl. BGHZ 138, 160 = JZ 1998, 955 mit zustimmender Anmerkung Schlechtriem) ; der Senat vermag (mit Schlechtriem a.a.O. S. 959) nicht zu erkennen, warum bei einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs etwa anderes gelten soll (im Ergebnis ebenso BayObLG NJW 1999, 1194; OLG Hamm, JurBüro 2001, 102, 103; OLG Köln JurBüro 2001, 312; zustimmend OLG Zweibrücken, Rechtspfleger 2000, 128, 129; Lappe in: Korintenberg u.a., KostO 14. Aufl. 1999, § 14 Rdn. 113a; Rohs/Wedewer, KostO Stand Dez. 2000, § 14 Rdn. 19; Göttlich/Mümmler, KostO 14. Aufl. 2000, S. 1216).

  • BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 273/98

    Verzinsung zu erstattender Gebühren

    Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2002 - 15 W 409/01
    Der Senat sieht nach alledem keinen vernünftigen Grund dafür, insoweit zwischen den überhobenen Kosten einerseits und hierauf etwa zu zahlenden Bereicherungszinsen andererseits zu unterscheiden und für letztere schon die Statthaftigkeit der Anspruchsverfolgung im Kostenverfahren in Abrede zu stellen (im Ergebnis ebenso BayObLG NJW 1999, 1194; OLG Hamm JurBüro 2001, 102; OLG Köln JurBüro 2001, 312) .

    Beides ist nach § 818 Abs. 1 BGB grundsätzlich herauszugeben (vgl. BGHZ 138, 160 = JZ 1998, 955 mit zustimmender Anmerkung Schlechtriem) ; der Senat vermag (mit Schlechtriem a.a.O. S. 959) nicht zu erkennen, warum bei einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs etwa anderes gelten soll (im Ergebnis ebenso BayObLG NJW 1999, 1194; OLG Hamm, JurBüro 2001, 102, 103; OLG Köln JurBüro 2001, 312; zustimmend OLG Zweibrücken, Rechtspfleger 2000, 128, 129; Lappe in: Korintenberg u.a., KostO 14. Aufl. 1999, § 14 Rdn. 113a; Rohs/Wedewer, KostO Stand Dez. 2000, § 14 Rdn. 19; Göttlich/Mümmler, KostO 14. Aufl. 2000, S. 1216).

  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00

    Erinnerungen gegen Kostenansatz für Kapitalerhöhung und Satzungsänderung -

    Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2002 - 15 W 409/01
    Der Senat sieht nach alledem keinen vernünftigen Grund dafür, insoweit zwischen den überhobenen Kosten einerseits und hierauf etwa zu zahlenden Bereicherungszinsen andererseits zu unterscheiden und für letztere schon die Statthaftigkeit der Anspruchsverfolgung im Kostenverfahren in Abrede zu stellen (im Ergebnis ebenso BayObLG NJW 1999, 1194; OLG Hamm JurBüro 2001, 102; OLG Köln JurBüro 2001, 312) .

    Beides ist nach § 818 Abs. 1 BGB grundsätzlich herauszugeben (vgl. BGHZ 138, 160 = JZ 1998, 955 mit zustimmender Anmerkung Schlechtriem) ; der Senat vermag (mit Schlechtriem a.a.O. S. 959) nicht zu erkennen, warum bei einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs etwa anderes gelten soll (im Ergebnis ebenso BayObLG NJW 1999, 1194; OLG Hamm, JurBüro 2001, 102, 103; OLG Köln JurBüro 2001, 312; zustimmend OLG Zweibrücken, Rechtspfleger 2000, 128, 129; Lappe in: Korintenberg u.a., KostO 14. Aufl. 1999, § 14 Rdn. 113a; Rohs/Wedewer, KostO Stand Dez. 2000, § 14 Rdn. 19; Göttlich/Mümmler, KostO 14. Aufl. 2000, S. 1216).

  • BGH, 06.03.1998 - V ZR 244/96

    Herausgabe des durch ersparte Zinszahlungen Erlangten

    Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2002 - 15 W 409/01
    Beides ist nach § 818 Abs. 1 BGB grundsätzlich herauszugeben (vgl. BGHZ 138, 160 = JZ 1998, 955 mit zustimmender Anmerkung Schlechtriem) ; der Senat vermag (mit Schlechtriem a.a.O. S. 959) nicht zu erkennen, warum bei einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs etwa anderes gelten soll (im Ergebnis ebenso BayObLG NJW 1999, 1194; OLG Hamm, JurBüro 2001, 102, 103; OLG Köln JurBüro 2001, 312; zustimmend OLG Zweibrücken, Rechtspfleger 2000, 128, 129; Lappe in: Korintenberg u.a., KostO 14. Aufl. 1999, § 14 Rdn. 113a; Rohs/Wedewer, KostO Stand Dez. 2000, § 14 Rdn. 19; Göttlich/Mümmler, KostO 14. Aufl. 2000, S. 1216).
  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2002 - 15 W 409/01
    Gegen die endgültige Kostenrechnung (über 28.747,58 DM) legte die Antragstellerin Erinnerung ein und berief sich zur Begründung auf zwischenzeitlich bekannt gewordene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur (lediglich) aufwandsorientierten Bemessung von Eintragungsgebühren (vgl. ZIP 1998, 206).
  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 21.72

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2002 - 15 W 409/01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner früheren Rechtsprechung (vgl. NJW 1973, 1854) eine solche Verzinsung eines gegen eine Behörde gerichteten öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs mit der Erwägung verneint, der Staat lege öffentlich-rechtlich erlangte Einnahmen nicht gewinnbringend an, sondern verwende sie im Interesse der Allgemeinheit.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 19.04.2002 - 3Z AR 16/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5549
BayObLG, 19.04.2002 - 3Z AR 16/02 (https://dejure.org/2002,5549)
BayObLG, Entscheidung vom 19.04.2002 - 3Z AR 16/02 (https://dejure.org/2002,5549)
BayObLG, Entscheidung vom 19. April 2002 - 3Z AR 16/02 (https://dejure.org/2002,5549)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5549) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • AG München - HRB 5801
  • BayObLG, 19.04.2002 - 3Z AR 16/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1118
  • Rpfleger 2002, 485
  • NZG 2002, 786
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 07.08.1992 - 20 W 282/92

    Abgabe von Altfällen; Aufenthaltsgericht; Automatismus; Betreuungsverfahren;

    Auszug aus BayObLG, 19.04.2002 - 3Z AR 16/02
    Eine Vorlage durch den Rechtspfleger ist indessen nur dann eine genügende Grundlage für ein Verfahren über die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nach § 5 FGG, wenn es sich in der Hauptsache um eine dem Rechtspfleger übertragene Angelegenheit handelt (KG Rpfleger 1996, 237; vgl. ferner OLG Frankfurt a. Main NJW 1993, 669; Bassenge u.a. FGG/RPflG 9. Aufl. § 5 FGG Rn. 8; Jansen FGG 2. Aufl. § 5 Rn. 5).
  • KG, 29.08.1995 - 1 AR 44/95
    Auszug aus BayObLG, 19.04.2002 - 3Z AR 16/02
    Eine Vorlage durch den Rechtspfleger ist indessen nur dann eine genügende Grundlage für ein Verfahren über die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nach § 5 FGG, wenn es sich in der Hauptsache um eine dem Rechtspfleger übertragene Angelegenheit handelt (KG Rpfleger 1996, 237; vgl. ferner OLG Frankfurt a. Main NJW 1993, 669; Bassenge u.a. FGG/RPflG 9. Aufl. § 5 FGG Rn. 8; Jansen FGG 2. Aufl. § 5 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00

    Erinnerungen gegen Kostenansatz für Kapitalerhöhung und Satzungsänderung -

    Auszug aus BayObLG, 19.04.2002 - 3Z AR 16/02
    Auch hinsichtlich der Erinnerung gegen den Kostenansatz ist der Rechtspfleger zur Entscheidung nämlich nur berufen, wenn er für die Entscheidung in der "Hauptsache" zuständig ist, in diesem Falle also für das gebührenpflichtige Geschäft (vgl. § 4 Abs. 1 RPflG; OLG Hamm Rpfleger 2001, 99/100; Bassenge/Herbst/Roth § 4 RPflG Rn. 9; Korintenberg/Lappe § 14 Rn. 85).
  • BayObLG, 14.08.1974 - BReg. 3 Z 76/72
    Auszug aus BayObLG, 19.04.2002 - 3Z AR 16/02
    Denn ein dem Richter vorbehaltenes Geschäft umfasst, ebenso wie ein dem Rechtspfleger zugewiesenes Geschäft (vgl. BayObLGZ 1974, 329/330 ff.) auch die Nebengeschäfte der Entscheidung über den Geschäftswert und die Erinnerung gegen den Kostenansatz; aus § 21 RPflG folgt nichts anderes (BayObLG aaO).
  • OLG München, 23.12.2016 - 34 Wx 414/16

    Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz und zur Geschäftswertfestsetzung

    Vorsorglich wird noch darauf hingewiesen, dass für die gerichtliche Entscheidung über den Kostenansatz der Rechtspfleger (die Rechtspflegerin), nicht aber der- oder diejenige, der (die) als Kostenbeamter(in) tätig war, zu entscheiden hat (BayObLG NJW-RR 2002, 1118; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 219; Jäckel in Fackelmann/Heinemann GNotKG § 81 Rn. 11).
  • OLG Nürnberg, 14.09.2018 - 12 W 1312/18
    Insoweit hat nicht der Kostenbeamte zu entscheiden, sondern der in der "Hauptsache" zuständige Richter oder Rechtspfleger (vgl. BayObLG, Beschluss Vom 19.04.2002 - 3Z AR 16/02, NJW-RR 2002, 1118 ; OLG München, Beschluss vom 23.12.2016 - 34 Wx 414/16 Kost, juris; Fackelmann in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 81 GNotKG Rn. 10).
  • OLG Hamm, 07.12.2010 - 15 Sbd 12/10

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Verwahrung des Originals der

    § 5 FamFG gilt auch in Verfahren, die dem Rechtspfleger nach §§ 3, 14 ff. RPflG übertragen sind (KG Rpfleger 1968, 225; BayObLG Rpfleger 2002, 485).
  • OLG Hamburg, 05.03.2010 - 2 AR 10/09

    Örtliche Zuständigkeit für die Entgegennahme und Aufbewahrung der

    § 5 FamFG gilt auch in Verfahren, die dem Rechtspfleger nach §§ 3, 14 ff RPflG übertragen sind (KG, Rpfleger 68, 225; BayObLG, Rpfleger 02, 485; Stöber, Rpfleger 67, 129).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 213/02

    Verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonforme Höhe der Wertgebühr für die

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der Rechtspfleger zur Entscheidung berufen ist, wenn er für die Entscheidung in der "Hauptsache" zuständig ist, in diesem Fall also gemäß §§ 4 Abs. 1, 3 Nr. 1 Buchst. h RPflG (vgl. Senat, JurBüro 1981, 1709, 1710; Rpfleger 1998, 332; ebenso etwa BayObLG NZG 2002, 786, 787).
  • OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei der Bestellung eines

    Hierbei ist der Rechtspfleger in den ihm übertragenen Angelegenheiten befugt, über die Abgabe oder die Übernahme des Verfahrens zu befinden und auch eine Entscheidung des zuständigen oberen Gerichts herbeizuführen; einer vorherigen Anrufung des Richters bedarf es nicht (Senat, Rpfleger 1973, 402; Senat, OLGZ 1992, 131; BayObLG, NJW-RR 2002, 1118; OLG Hamm, OLGZ 1994, 343; Bassenge/Herbst/Roth, a.a.O., § 5 Rn 8; Bumiller/Winkler, a.a.O., § 5 Rn 15; Sternal in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 5 Rn 25 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Zweibrücken, 03.09.2002 - 3 W 159/02

    Grundbucheintragung: Gebührenpflicht des nichtbefreiten Gesamtschuldners

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der Rechtspfleger zur Entscheidung berufen ist, wenn er für die Entscheidung in der "Hauptsache" zuständig ist, in diesem Fall also gemäß §§ 4 Abs. 1, 3 Nr. 1 h RpflG (vgl. Senat JurBüro 1981, 1709, 1710; Rpfleger 1998, 332; zuletzt etwa BayObLG NZG 2002, 786, 887).
  • KG, 15.10.2002 - 1 W 7734/00

    Begrenzung der Handelsregistergebühren nach dem Eintragungsaufwand; Erhebung

    Denn die Zuständigkeit für die Entscheidung über Erinnerungen gegen die Kostenansätze richtet sich insoweit nach derjenigen in der kostenauslösenden Hauptsache (vgl. Senat JurBüro 1987, 406; OLG Hamm Rpfleger 2001, 99; BayObLG Rpfleger 2002, 485, jew. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht