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   OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01   

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OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01 (https://dejure.org/2003,1939)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.01.2003 - 15 W 32/01 (https://dejure.org/2003,1939)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 15 W 32/01 (https://dejure.org/2003,1939)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin; Besondere Kenntnisse, die für die Führung von Betreuungen generell nutzbar sind; Vermutung der Nutzbarkeit der besonderen Kenntnisse für die Führung der konkreten Betreuung; Zulässiges Rechtsmittel, mit dem allein die ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Stundensatz, Diplomkauffrau, Fachkenntnisse

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erhöhte Vergütung für Diplom-Kaufleute?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 126
  • FamRZ 2003, 1971 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 365
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 07.12.1999 - 3 W 267/99
    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01
    Der bestellte Betreuer soll sich grundsätzlich darauf verlassen können, eine seiner Qualifikation entsprechende Vergütung zu erhalten (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 14f., 26, 28; Senat, FamRZ 2000, 549 = BtPrax 2000, 37 und FamRZ 2000, 684 = FGPrax 1999, 223 = Rpfleger 1999, 539; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 551 = FGPrax 2000, 64 = BtPrax 2000, 89).

    Da die Beteiligte zu 1) ein Studium der Betriebswirtschaft an einer Hochschule erfolgreich absolviert hat, ist es demnach nicht rechtsfehlerhaft, wenn das Landgericht von für die Führung von Betreuungen generell nutzbaren besonderen Fähigkeiten ausgegangen ist (vgl. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 551 = FGPrax 2000, 64 = BtPrax 2000, 89) und seine Entscheidung demgemäß auf die Vermutung des § 1 Abs. 2 S. 1 BVormVG gestützt hat.

  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01
    Erforderlich ist, dass die jeweilige Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung entsprechender Kenntnisse ausgerichtet ist, was etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie oder Betriebswirtschaftslehre der Fall ist (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 844 m.w.N. = FGPrax 2000, 22 = BtPrax 2000, 81; Thüringer OLG, FGPrax 2000, 110).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01
    Erforderlich ist, dass die jeweilige Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung entsprechender Kenntnisse ausgerichtet ist, was etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie oder Betriebswirtschaftslehre der Fall ist (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 844 m.w.N. = FGPrax 2000, 22 = BtPrax 2000, 81; Thüringer OLG, FGPrax 2000, 110).
  • OLG Dresden, 14.03.2000 - 15 W 2381/99

    Diplomlehrer; DDR-Hochschulabschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01
    Entscheidend ist vielmehr, ob diese Kenntnisse im Rahmen der konkreten Betreuung verwendbar sein können (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2000, 847; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1836 a Rdnr. 4 m.w.N.; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., Vorbem. v. §§ 65 ff. FGG Rdnr. 161; Wagenitz/Engers, FamRZ 1998, 1273, 1274).
  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01
    Der bestellte Betreuer soll sich grundsätzlich darauf verlassen können, eine seiner Qualifikation entsprechende Vergütung zu erhalten (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 14f., 26, 28; Senat, FamRZ 2000, 549 = BtPrax 2000, 37 und FamRZ 2000, 684 = FGPrax 1999, 223 = Rpfleger 1999, 539; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 551 = FGPrax 2000, 64 = BtPrax 2000, 89).
  • LG Hamburg, 03.05.2000 - 326 T 31/00
    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01
    Es handelt sich dabei um Fachdisziplinen, denen im weitesten Sinne gemeinsam ist, dass sie sich mit den individuellen Lebensbedingungen des Menschen und ihrer Gestaltung befassen, und in denen deshalb für die Ausübung von Betreuungen nutzbringende Kenntnisse vermittelt werden (vgl. LG Hamburg, FamRZ 2000, 1309).
  • OLG Hamm, 30.08.1999 - 15 W 201/99
    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01
    Der bestellte Betreuer soll sich grundsätzlich darauf verlassen können, eine seiner Qualifikation entsprechende Vergütung zu erhalten (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 14f., 26, 28; Senat, FamRZ 2000, 549 = BtPrax 2000, 37 und FamRZ 2000, 684 = FGPrax 1999, 223 = Rpfleger 1999, 539; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 551 = FGPrax 2000, 64 = BtPrax 2000, 89).
  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    aa) "Besondere" Kenntnisse sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen je nach Bildungsstand bzw. Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann (vgl. BayObLGZ 1999, 339/341; SchlHOLG FamRZ 2000, 846/847).

    Betreuungsrelevant sind im allgemeinen ferner Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (vgl. BayObLGZ 1999, 339/341 f.; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110).

    Erforderlich ist insoweit, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung solcher Kenntnisse ausgerichtet ist (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 847; Thüringer OLG aaO), wie etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaften/Rechtspflege, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie oder Betriebswirtschaft (vgl. BayObLGZ 1999, 339/342; Thüringer OLG aaO).

  • BayObLG, 07.04.2004 - 3Z BR 267/03

    Betreuervergütung; nutzbare Kenntnisse; Hochschulausbildung; ausländische

    Besondere Kenntnisse i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Sachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen (BayObLGZ 1999, 339 ff. = FamRZ 2000, 844).

    Angesichts des Wesens der Betreuung als rechtliche Vertretung i. S. v. § 1901 Abs. 1 BGB kommt rechtlichen Kenntnissen eine grundlegende Bedeutung zu, insbesondere Kenntnissen im Gesundheits-, Zivil-, Sozialleistungs- und Versorgungs-, Verwaltungs- und Steuerrecht einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts (BayObLGZ 1999, 339/341 = FamRZ 2000, 844; BayObLG BtPrax 2003, 135).

    Erforderlich ist überdies, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung nutzbarer Kenntnisse ausgerichtet ist, wie etwa bei den Studien in Rechtswissenschaft/Rechtspflege (BayObLGZ 1999, 339/342).

  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00

    Der abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung für Betreuer

    "Besondere Kenntnisse" sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen je nach Bildungsstand bzw. Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann (vgl. BayObLGZ 1999, 339/341 = BtPrax 2000, 81).

    Dem Sinn und Zweck der mit § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG getroffenen Vergütungsregelung entspricht ersichtlich nicht, einen erhöhten Stundensatz schon deshalb zu gewähren, weil die Ausbildung wegen der Komplexität der betreffenden Fachrichtung daneben auch die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse zum Inhalt hatte (vgl. BayObLGZ 1999, 339/342 = BtPrax 2000, 81/82).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann dessen Würdigung nur auf Rechtsfehler überprüfen (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG ; vgl. BayObLGZ 1999, 339/342).

  • OLG Jena, 08.05.2006 - 9 W 93/06

    Festsetzung von Betreuervergütung

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann dessen Würdigung nur auf Rechtsfehler dahin überprüfen (§ 27 Abs. 1 S. 1 FGG), ob er einen der in den genannten Bestimmungen enthaltenen Rechtsbegriffe falsch ausgelegt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Acht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt oder gegen die Denkgesetze verstoßen bzw. Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLGZ 1999, 339,342).

    Erforderlich ist insoweit jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Senats und anderer Obergerichte, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung dieses Wissens angelegt ist, wie es insbesondere für den Fachbereich Sozialpädagogik bzw. Sozialarbeit regelmäßig angenommen werden kann (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLGZ 1999, 339, 342; OLG Frankfurt OLGR 2005, 714).

    Dem Sinn und Zweck der mit § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG getroffenen Vergütungsregelung entspricht es dagegen ersichtlich nicht, einen erhöhten Stundensatz schon deshalb zu gewähren, weil die Ausbildung infolge der Komplexität der betreffenden Fachrichtung daneben (auch) die Vermittlung untergeordneter und daher allenfalls im weiteren Sinne betreuungsrelevanter Kenntnisse zum Inhalt hatte (vgl. BayObLGZ 1999, 339, 342).

  • BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03

    Vergütung eines türkischen Berufsbetreuers mit abgeschlossenem Studium

    "Fachkenntnisse" bzw. "besondere Kenntnisse" im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Sachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen (BayObLGZ 1999, 339 ff.= FamRZ 2000, 844).

    Erforderlich ist überdies, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung nutzbarer Kenntnisse ausgerichtet ist, wie etwa bei den Studien in Rechtswissenschaft/Rechtspflege (BayObLGZ 1999, 339/342).

  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05

    Katholischer Theologe bekommt als Betreuer mehr Geld

    Erforderlich ist, dass die jeweilige Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung entsprechender Kenntnisse ausgerichtet ist, was etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie oder Betriebswirtschaftslehre der Fall ist (Senat, FGPrax 2003, 126; BayObLG, FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG, FGPrax 2000, 110).
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00

    Die Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen vermittelt zur Führung von

    Sie gehen in ihrer Breite und Tiefe über ein Grundwissen deutlich hinaus (vgl. zu dieser Abgrenzung BayObLGZ 1999, 339/341; SchlHOLG FamRZ 2000, 846/847).

    Für die Führung einer Betreuung "nutzbar" sind Kenntnisse, wenn sie ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. BayObLGZ 1999, 339/341 f.; SchlHOLG FamRZ 2000, 846/847; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110).

  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 189/00

    Durch die Ausbildung zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten vermittelt

    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 27.10.1999 (BayObLGZ 1999, 339/342) im einzelnen dargelegt:.

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann dessen Würdigung nur auf Rechtsfehler überprüfen (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG; BayObLGZ 1999, 339/342).

  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06

    Studium der Volkswirtschaftslehre

    Betreuungsrelevant sind im Allgemeinen ferner Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, FGPrax 2003, 126; KG, BtPrax 2002, 167).
  • BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 15/04

    Besondere Kenntnisse als vergütungserhöhende Merkmale bei Betreuervergütung

    "Besondere Kenntnisse" i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Sachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen (BayObLGZ 1999, 339 ff. = FamRZ 2000, 844).
  • OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 52/05

    Vergütung von Sozialwirten als Betreuer - Vertrauensschutz bei Ausbildung an

  • BayObLG, 12.01.2005 - 3Z BR 251/04

    Bewertung des Studiengangs "Betriebswirt Sozialwesen -Kolpingakademie"

  • LG Kassel, 17.10.2011 - 3 T 151/11
  • OLG Jena, 11.12.2008 - 9 W 340/08

    Festsetzung von Betreuervergütung aus der Staatskasse

  • LG Münster, 12.08.2004 - 5 T 437/04
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2557
OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02 (https://dejure.org/2002,2557)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.12.2002 - 20 W 366/02 (https://dejure.org/2002,2557)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 20 W 366/02 (https://dejure.org/2002,2557)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1836e BGB, § 1836c BGB, § 1836d BGB, § 1908i Abs 1 BGB, § 56g FGG
    Betreuung: Festsetzung von Regreßzahlungen des Betreuten wegen von der Staatskasse geleisteter Betreuervergütung

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungsersatzanspruch wegen Betreuerleistungen; Festsetzung von Regresszahlungen eines Betreuten wegen geleisteter Betreuervergütung; Mittellosigkeit des Betreuten wegen fehlender Verwertbarkeit eines Vermögenswertes; Verwertbarkeit einer Vermögensmasse

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 33
  • Rpfleger 2003, 365
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 06.11.1998 - 3Z BR 215/98

    Mittellosigkeit eines Betreuten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02
    Die Verwertbarkeit ist in wirtschaftlicher Hinsicht zu beurteilen, so dass Vermögensgegenstände ausscheiden, deren Einsatz aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1234).

    Es muss jedoch für die Annahme einer Verwertbarkeit eine Realisierung in angemessener Zeit möglich sein ( vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1234; OLG Oldenburg Rpfleger 2000, 456 und NJWE-FER 2001, 233 ).

  • OLG Frankfurt, 18.09.2000 - 20 W 116/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02
    Verwertbar sind sämtliche Vermögensgegenstände, die einer eigenständigen Verwertung sei es durch Belastung, Verpfändung, Bestellung eines Nießbrauchs oder Veräußerung zugänglich sind (vgl. Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 15. Aufl. § 88 Rn. 12; Fichtner, BSHG, § 88 Rn. 3; Oberlandesgericht Frankfurt am Main BtPrax 2001, 167).

    Zwar steht der Verwertbarkeit einer Vermögensmasse nicht generell entgegen, dass es zunächst noch einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Mitberechtigten bedarf (vgl. OLG Zweibrücken NJWE-FER 2001, 233 und OLG Oldenburg Rpfleger 2000, 456 für Anteil am Nachlass; OLG Frankfurt am Main, BtPrax 2001, 167 für einen GmbH-Anteil).

  • OLG Oldenburg, 19.05.2000 - 5 W 84/00

    Voraussetzungen für eine entgeltliche Betreuung; Bemessung der Vergütung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02
    Zwar steht der Verwertbarkeit einer Vermögensmasse nicht generell entgegen, dass es zunächst noch einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Mitberechtigten bedarf (vgl. OLG Zweibrücken NJWE-FER 2001, 233 und OLG Oldenburg Rpfleger 2000, 456 für Anteil am Nachlass; OLG Frankfurt am Main, BtPrax 2001, 167 für einen GmbH-Anteil).

    Es muss jedoch für die Annahme einer Verwertbarkeit eine Realisierung in angemessener Zeit möglich sein ( vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1234; OLG Oldenburg Rpfleger 2000, 456 und NJWE-FER 2001, 233 ).

  • BayObLG, 19.11.1999 - 3Z BR 233/99

    Leistungsfähigkeit des Betreuten zur Deckung der Kosten der Betreuung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02
    Ein solcher Regress setzt die nach § 1836 c BGB zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Betreuten voraus (vgl. BT-Drucks. 13/7158, S. 32; Jürgens, Betreuungsrecht, § 56 g FGG Rn. 18; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1836 e Rn. 2; Keidel/KuntzeWinkler, FGG, 14. Aufl., § 56 g Rn. 19; BayObLG FamRZ 2000, 562 und NJW-RR 2002, 943; OLG Düsseldorf, FG Prax 2001, 110).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00

    Vergütung des Betreuers - Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02
    Maßgeblich für die Beurteilung der Mittellosigkeit des Betreuten ist der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 474 und BtPrax 1996, 29; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; OLG Frankfurt am Main FGPrax 2001, 116).
  • BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 247/01

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidung des Vormundschaftsgerichts bei Ablehnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02
    Ein solcher Regress setzt die nach § 1836 c BGB zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Betreuten voraus (vgl. BT-Drucks. 13/7158, S. 32; Jürgens, Betreuungsrecht, § 56 g FGG Rn. 18; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1836 e Rn. 2; Keidel/KuntzeWinkler, FGG, 14. Aufl., § 56 g Rn. 19; BayObLG FamRZ 2000, 562 und NJW-RR 2002, 943; OLG Düsseldorf, FG Prax 2001, 110).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2000 - 25 Wx 74/00

    Vergütungsansprüche des Betreuers gegen den mittellosen Betroffenen; Einsatz des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02
    Auf die von der weiteren Beteiligten erstrebte Absicherung der bei später eintretender Leistungsfähigkeit des Betroffenen festsetzbaren Rückgriffsansprüche durch Eintragung einer (Zwangs-)Hypothek im Grundbuch hat die Staatskasse mangels gesetzlicher Vorschrift keinen Anspruch ( vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 110).
  • BayObLG, 17.12.1992 - 3Z BR 88/92

    Voraussetzungen der Mittellosigkeit i. S. von § 1835 Abs. 3 BGB a. F.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02
    Maßgeblich für die Beurteilung der Mittellosigkeit des Betreuten ist der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 474 und BtPrax 1996, 29; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; OLG Frankfurt am Main FGPrax 2001, 116).
  • OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98

    Festsetzung einer Betreuervergütung nebst Auslagen gegen die Landeskasse wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02
    Maßgeblich für die Beurteilung der Mittellosigkeit des Betreuten ist der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 474 und BtPrax 1996, 29; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; OLG Frankfurt am Main FGPrax 2001, 116).
  • BayObLG, 09.11.1995 - 3Z BR 223/95

    Zeitpunkt zur Feststellung der Mittellosigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02
    Maßgeblich für die Beurteilung der Mittellosigkeit des Betreuten ist der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 474 und BtPrax 1996, 29; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; OLG Frankfurt am Main FGPrax 2001, 116).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 20 W 211/08

    Betreuervergütung: Festsetzung von Regresszahlungen gegen den Betreuten zum Zweck

    Mit dieser Regelung soll ein Regress der Staatskasse gegen den Betreuten ermöglicht werden, wenn dieser zur Deckung des angefallenen Anspruches zumindest teilweise oder in Raten in der Lage ist, zunächst zu Unrecht für leistungsunfähig gehalten wurde oder nachträglich leistungsfähig geworden ist (vgl. BT-Drucks 13/2158 S. 32; Palandt-Diederichsen, BGB, 67. Aufl., § 1836 e Rn. 1; Soergel/Zimmermann, BGB, 4. Aufl., § 1836 e Rn. 2; Jurgeleit/Maier, Betreuungsrecht, § 1836 e Rn. 11/12; Senatsbeschluss vom 03. Dezember 2002, BtPrax 2003, 85).

    Die Verwertbarkeit ist in wirtschaftlicher Hinsicht zu beurteilen, so dass Vermögensgegenstände ausscheiden, deren Einsatz aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, wirtschaftlich unvertretbar wäre oder nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden könnte (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 416; OLG Frankfurt am Main BtPrax 2003, 85; Jurgeleit/Maier, a.a.0., § 1836 c Rn. 29; Palandt/Diederichsen, a.a.0., § 1836 c Rn. 7).

    Hieraus folgend hat der Senat bereits mit Beschluss vom 03. Dezember 2002 (20 W 366/02 - BtPrax 2003, 85 = OLG-Report Frankfurt 2003, 75) entschieden, dass die Festsetzung einer Regresszahlung ausscheidet, wenn der Betreute zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung wegen fehlender Verwertbarkeit eines vorhandenen Vermögenswertes mittellos ist.

    Eine solche vorsorgliche Sicherung eines möglichen späteren Regressanspruches hat der Gesetzgeber mit der Regelung der §§ 56 g Abs. 1 FGG i.V.m. §§ 1836 c, d, und e BGB auch mit der Einführung des VBVG nicht eröffnet (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 110; OLG Frankfurt BTPrax 2003, 85).

    Hierauf hat der Senat bereits mit seiner Entscheidung vom 3. Dezember 2002 (BTPrax 2003, 85) hingewiesen und hält hieran weiterhin fest.

  • OLG Frankfurt, 16.05.2008 - 20 W 128/08

    Betreuervergütung: Rückforderungsanspruch der Staatskasse wegen einer

    Damit soll ein Regress der Staatskasse gegen den Betreuten ermöglicht werden, wenn dieser zur Deckung des angefallenen Anspruchs zumindest teilweise oder in Raten in der Lage ist, zunächst zu Unrecht für leistungsunfähig gehalten wurde oder nachträglich leistungsfähig geworden ist (vgl. BT-Drucks 13/7158 S. 32; Palandt/ Diederichsen, BGB, 67. Aufl., § 1836 e Rn. 1; Senatsbeschluss vom 03. Dezember 2002 in BtPrax 2003, 85).
  • LG Kleve, 10.08.2011 - 4 T 30/11

    Landeskasse hat nach Zahlung von Ersatz für Betreuungsaufwendungen an den

    (vgl. OLG G, Beschluss vom 03.12.2002, Az.: 20 W 366/02, zitiert nach Juris, dort allerdings noch zu den Bestimmungen des BSHG).
  • OLG Zweibrücken, 27.04.2007 - 3 W 233/06

    Betreuervergütung: Rückgriff bei Auszahlung vorenthaltener Rente in einem Betrag;

    Deshalb begründet die anfänglich vorliegende tatsächliche Mittellosigkeit des Betroffenen zwar die Einstandspflicht der Staatskasse, schließt eine spätere Rückforderung bei geänderten Verhältnissen jedoch nicht aus (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 28. Juli 2005 - 3 W 151/05 - OLG München, Beschluss vom 21. März 2007 - 33 Wx 13/07 - OLG Frankfurt am Main, OLGR Frankfurt 2003, 75; MüKo/Wagenitz, BGB, 4. Aufl., § 1836 a Rdnr. 11 und § 1836 e Rdnr. 6).
  • LG Bochum, 20.08.2004 - 7 T 131/04
    Die sog. Regresshaftung einer Betreuten nach § 1836e BGB setzt die in § 1836c BGB bestimmte Leistungsfähigkeit der Betreuten voraus (OLG Frankfurt BtPrax 2003, 85).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07

    Feststellung der Vermögenslosigkeit des Betroffenen ; Vergütung und

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  • OLG Dresden, 15.01.2007 - 3 W 1545/06
    Hieraus ergibt sich, dass ein Regress bis zum Erlöschen des Anspruchs infolge Zeitablaufs auch dann möglich ist, wenn der Betreute nachträglich Vermögen in einer die Schonbeträge übersteigenden Höhe erwirbt; die Leistung aus der Staatskasse hat insofern nur Vorschuss- oder Darlehenscharakter (vgl. OLG Frankfurt BTPrax 2003, 85; MünchKomm- Wagenitz, BGB, 4. Aufl., § 1836 e Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 8 WF 20/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3296
OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 8 WF 20/02 (https://dejure.org/2002,3296)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.10.2002 - 8 WF 20/02 (https://dejure.org/2002,3296)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 8 WF 20/02 (https://dejure.org/2002,3296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verfahrenspflegschaft: Aufgabenbereich und Vergütung des Verfahrenspflegers in Sorgerechtsverfahren

  • Judicialis

    FGG § 50; ; FGG § 56 g; ; FGG § 67 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    FGG § 50 § 56g § 67 Abs. 3
    Führung von Gesprächen mit den Eltern und/oder anderen Bezugs- oder Auskunftspersonen als Aufgaben des Verfahrenspflegers - Verfahrenspflegervergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrenspflegervergütung; Für die Wahrnehmung der verfahrensbezogenen Aufgabe des Verfahrenspflegers objektiv erforderlicher Aufwand; Aufgabe des Verfahrenspflegers bezüglich der Interessen des Kindes; Erforderlichkeit der Führung von Gesprächen mit den Eltern und/oder ...

Verfahrensgang

  • AG Heidenheim - 3 F 279/00
  • OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 8 WF 20/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 934
  • Rpfleger 2003, 365
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Brandenburg, 14.08.2001 - 9 WF 118/01

    Aufgaben und Vergütung des Verfahrenspflegers eines Kindes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 8 WF 20/02
    Gegenstand der Bestellung des Verfahrenspflegers ist es dagegen grundsätzlich nicht, darüber hinaus Tatsachen zu ermitteln, Nachforschungen für die bestmögliche Entscheidung anzustellen, Hilfepläne zu erstellen, erzieherische oder therapeutische Maßnahmen zu ergreifen oder zwischen den übrigen Verfahrensbeteiligten zu vermitteln; dies bleibt Aufgabe des Gerichts und des Jugendamts (vgl. zB OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293; 2002, 335; KG FamRZ 2000, 1300; KGRep 2001, 383; 2001, 385; OLG Schleswig OLGRep 2000, 177; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692; 2001, 1541; 2002, 626; OLG Braunschweig FamRZ 2001, 776; OLG Dresden FamRZ 2002, 968; OLGRep 2002, 368; OLG Naumburg 14 WF 75/01 - jurisRspr = OLGRep 2001, 559 (LS); OLG Rostock FamRZ 2002, 969 = JurBüro 2002, 157).

    Indes ist anerkannt, dass die Dokumentation des Zeitaufwands so gestaltet sein muss, dass der geltend gemachte Vergütungsanspruch auf Plausibilität überprüft werden kann (vgl. OLG Brandenburg FGPrax 2001, 240 = FamRZ 2002, 626; FPR 2002, 280; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 627).

  • OLG Frankfurt, 03.07.2001 - 2 WF 82/01

    Bemessung der Aufwandsentschädigung eines Verfahrenspflegers; Aufgabenbereich und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 8 WF 20/02
    Gegenstand der Bestellung des Verfahrenspflegers ist es dagegen grundsätzlich nicht, darüber hinaus Tatsachen zu ermitteln, Nachforschungen für die bestmögliche Entscheidung anzustellen, Hilfepläne zu erstellen, erzieherische oder therapeutische Maßnahmen zu ergreifen oder zwischen den übrigen Verfahrensbeteiligten zu vermitteln; dies bleibt Aufgabe des Gerichts und des Jugendamts (vgl. zB OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293; 2002, 335; KG FamRZ 2000, 1300; KGRep 2001, 383; 2001, 385; OLG Schleswig OLGRep 2000, 177; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692; 2001, 1541; 2002, 626; OLG Braunschweig FamRZ 2001, 776; OLG Dresden FamRZ 2002, 968; OLGRep 2002, 368; OLG Naumburg 14 WF 75/01 - jurisRspr = OLGRep 2001, 559 (LS); OLG Rostock FamRZ 2002, 969 = JurBüro 2002, 157).

    In der Regel können jeweils die ersten Gespräche mit den Eltern und mit den anderen konkret in Betracht kommenden Personen als notwendig anerkannt werden; darüber hinaus kommen auch Gespräche nach gewissen Verfahrensabschnitten, etwa nach der Vorlage eines Sachverständigengutachtens, als erforderlich in Betracht (vgl. insbes. OLG Frankfurt FamRZ 2002, 335).

  • OLG Zweibrücken, 07.05.2001 - 6 WF 51/01

    Verfahrenspflegschaft: Umfang und Prüfung der Vergütungsabrechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 8 WF 20/02
    Zu diesem Personenkreis gehören in erster Linie die Eltern, aber je nach Lage des Falles etwa auch Großeltern, Kindergärtnerinnen bzw. Lehrer, Tagesmütter oder auch Ärzte und Vertreter des Jugendamts, wenn und soweit dies zur Klärung des Kindesinteresses dient (in diesem Sinn, teilweise auch weitergehend OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1166; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 627; OLG München FamRZ 2002, 563; OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.3. 2000 - 2 WF 32/00 - nach Bl. 157 dA).

    Indes ist anerkannt, dass die Dokumentation des Zeitaufwands so gestaltet sein muss, dass der geltend gemachte Vergütungsanspruch auf Plausibilität überprüft werden kann (vgl. OLG Brandenburg FGPrax 2001, 240 = FamRZ 2002, 626; FPR 2002, 280; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 627).

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 U 183/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer 15-Minuten-Zeittaktklausel in einem

    Der notwendige Zeitaufwand ist minutengenau zu erfassen, ohne dass hier eine Zeitaufrundung gestattet wäre, auch nicht am Ende der Leistungszeit (vgl. OLG Braunschweig JurBüro 2002, 3210, 321 und FamRZ 2003, 882, 884; OLG Stuttgart FamRZ 2003, 934, 935; Palandt/Diederichsen, aaO, § 3 VBVG Rn 3 f; Staudinger/Bienwald, BGB 2004, § 1836 Rn 68 m.w.Nachw.; Bumiller/Harders, FamFG, 9. Aufl, § 168 Rn 1).
  • LG Köln, 18.10.2016 - 11 S 302/15

    Vergütungsvereinabrung, Zeittaktklausel

    Der notwendige Zeitaufwand ist minutengenau zu erfassen, ohne dass hier eine Zeitaufrundung gestattet wäre, auch nicht am Ende der Leistungszeit (vgl. etwa OLG Braunschweig JurBüro 2002, 3210, 321 und FamRZ 2003, 882, 884; OLG Stuttgart FamRZ 2003, 934, 935).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 27/03

    Die Kosten für einen erhöhten Aufwand des Verfahrenspflegers sind jedenfalls dann

    Erteilt das Gericht dem Verfahrenspfleger gleichwohl einen solchen Auftrag, ist der dadurch entstandene Zeitaufwand nur vergütungsfähig, soweit der Verfahrenspfleger auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung vertrauen durfte (Ergänzung zu den Senatsbeschlüssen vom 6.11.2000 (Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269) und 29.10.2002 (Die Justiz 2003, 85 = OLGRep 2003, 165).

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beigefügten, zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluss vom 29.10.2002 (Az. 8 WF 20/2002) sowie auf den (den Beteiligten bekannten) Beschluss vom 10.9.2002 (8 WF 26/2002) Bezug genommen.

  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 29/03

    Verfahrenspflegervergütung

    Erteilt das Gericht dem Verfahrenspfleger gleichwohl einen solchen Auftrag, ist der dadurch entstandene Zeitaufwand nur vergütungsfähig, soweit der Verfahrenspfleger auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung vertrauen durfte (Ergänzung zu den Senatsbeschlüssen vom 6.11.2000 (Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269) und 29.10.2002 (Die Justiz 2003, 85 = OLGRep 2003, 165).

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beigefügten, zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluss vom 29.10.2002 (Az. 8 WF 20/2002) sowie auf den (den Beteiligten bekannten) Beschluss vom 10.9.2002 (8 WF 26/2002) Bezug genommen.

  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 28/03

    Verfahrenspflegervergütung

    Erteilt das Gericht dem Verfahrenspfleger gleichwohl einen solchen Auftrag, ist der dadurch entstandene Zeitaufwand nur vergütungsfähig, soweit der Verfahrenspfleger auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung vertrauen durfte (Ergänzung zu den Senatsbeschlüssen vom 6.11.2000 (Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269) und 29.10.2002 (Die Justiz 2003, 85 = OLGRep 2003, 165).

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beigefügten, zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluss vom 29.10.2002 (Az. 8 WF 20/2002) sowie auf den (den Beteiligten bekannten) Beschluss vom 10.9.2002 (8 WF 26/2002) Bezug genommen.

  • OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 9 WF 215/03

    Vergütung des Verfahrenspflegers für ein minderjähriges Kind

    Selbst wenn mit der Gegenansicht im Verfahren nach § 1666 BGB zur Ermittlung des wahren Kindeswillens Gespräche mit den am Verfahren beteiligten Verwandten des Kindes sowie anderen Auskunfts- und Bezugspersonen in begrenztem Umfang als zur Erforschung des Kindeswillens generell oder zumindest bei Kindern, die sich noch nicht artikulieren können, als zweckmäßig angesehen würden (vgl. OLG Stuttgart, Justiz 2003, 85, 86; OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 627; vermittelnd KG, FamRZ 2002, 1659, 1660), würden die nach der Begründung im Aufwendungs- und Tätigkeitsnachweis des Verfahrenspflegers angeführten Gesprächsinhalte bei einer Plausibilitätsprüfung der Vergütungspflicht entgegenstehen.
  • OLG Stuttgart, 11.02.2003 - 8 WF 60/02

    Verfahrenspflegervergütung im Sorgerechtsentziehungsverfahren: Kostenansatz zu

    Der Senat hat sich durch den (zur Veröffentlichung vorgesehenen) Beschluss vom 29.10.2002 - 8 WF 20/02 - in Anlehnung an die ganz überwiegende Meinung in der Rechtsprechung dahin ausgesprochen, dass primäre Aufgabe des Verfahrenspflegers ist, die Interessen des Kindes zu erkennen und in dem Verfahren zur Geltung zu bringen, in dem die Eltern auf Grund ihrer eigenen widerstreitenden Interessen hierzu nicht mehr in der Lage sind; dagegen ist es nicht Aufgabe des Verfahrenspflegers, darüber hinaus Tatsachen zu ermitteln, Nachforschungen für die bestmögliche Entscheidung anzustellen, Hilfepläne zu erstellen, erzieherische oder therapeutische Maßnahmen zu ergreifen oder zwischen den übrigen Verfahrensbeteiligten zu vermitteln, weil dies nach der gegebenen Gesetzeslage nach wie vor Aufgabe des Gerichts und des Jugendamts geblieben ist.
  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 WF 27/02

    Verfahrenspflegervergütung im Umgangsrechtsverfahren: Vergütungsfähigkeit der

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beigefügten, zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluss vom 29.10.2002 (Az. 8 WF 20/2002) sowie auf den (den Beteiligten bekannten) Beschluss vom 10.9.2002 (8 WF 26/2002) Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 05.02.2003 - 2 W 172/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7801
OLG Schleswig, 05.02.2003 - 2 W 172/02 (https://dejure.org/2003,7801)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.02.2003 - 2 W 172/02 (https://dejure.org/2003,7801)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 2 W 172/02 (https://dejure.org/2003,7801)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rückgriff erst nach Erbauseinandersetzung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Festsetzung eines Rückgriffsanspruchs gegen den Miterbenanteil eines Betreuten; Notwendigkeit einer vorherigen Vermögensbestimmung durch Auseinandersetzung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 726
  • FGPrax 2003, 127
  • FamRZ 2003, 1130
  • Rpfleger 2003, 363
  • Rpfleger 2003, 365
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 19.09.2001 - 3Z BR 243/01

    Einziehung von Unterhaltsansprüchen des Betreuten

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.02.2003 - 2 W 172/02
    Ein Vergleich mit der anerkannten Praxis (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 40, 41), nach § 56 g Abs. 1 Satz 2 FGG für den Fall, daß dem Betroffenen möglicherweise Unterhaltsansprüche zustehen (§§ 1836 c Nr. 1 Satz 2; 1836 d Nr. 2, 1836 e Abs. 2 BGB), die allgemeine Verpflichtung des Betroffenen auszusprechen, an die Staatskasse im Rahmend es Rückgriffs entsprechende Zahlungen zu leisten, ist verfehlt, weil diese Praxis auf den Besonderheiten der Zwangsvollstreckung in Forderungen beruht und sich deshalb nicht verallgemeinern läßt In diesen Fällen wird die Staatskasse bereits mit einer allgemeinen Anordnung in die Lage versetzt, den (möglichen) Unterhaltsanspruch im Wege der Pfändung und Überweisung einzuziehen.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 5 W 289/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10850
OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 5 W 289/02 (https://dejure.org/2003,10850)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.02.2003 - 5 W 289/02 (https://dejure.org/2003,10850)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 5 W 289/02 (https://dejure.org/2003,10850)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Stundensatz des Berufsbetreuers; Betreuungsrelevante Grundkenntnisse ; Eignung des Betreuers; Erhöhung der Vergütung ; Basisvergütung für Berufsbetreuer

  • Bt-Recht

    Betreuervergütung, Stundensatz, Kaufmannsgehilfin, Fachkenntnisse

  • Judicialis

    FGG § 29 Abs. 1 Satz 3; ; FGG § 56g Abs. 5 Satz 2; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1836a; ; BGB § 1897 Abs. 1; ; BGB § 1901; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Erhöhung der Betreuervergütung bei besonderen Kenntnissen aus kaufmännischer Ausbildung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 365
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 5 W 289/02
    Hierunter sind in sachlicher Übereinstimmung mit dem in § 1836 Abs. 2 BGB verwendeten Terminus der "nutzbaren Fachkenntnisse" (vgl. für den in § 1836 BGB in der bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung verwendeten Terminus der "besonderen Fachkenntnisse": BayObLG FamRZ 2000, 844; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, 4. Aufl., § 1836 Rdn. 25) solche Kenntnisse zu verstehen, die den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten besser und effektiver wahrzunehmen.

    Da die Wahrnehmung der Betreuung gem. § 1901 BGB ein spezifisch rechtliches Gepräge trägt, sind vor allem Kenntnisse auf rechtlichem, medizinischem, aber auch auf sozialwissenschaftlichem und betriebswirtschaftlichem Gebiet von Bedeutung (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; BayObLG FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110; OLG Celle, Beschl. v. 18.4.2001 - 10 W 13/00, juris, Ausdruck Seite 2; Dodegge, NJW 2000, 2704, 2713; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1836 Rdn 19).

    Darüberhinaus genügt es nicht, dass die Ausbildung nur in den Randbereichen der entsprechenden Ausbildungspläne betreuungsrelevantes Wissen anspricht; vielmehr kommt es darauf an, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse abzielt (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; 2001, 551, 552; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; Thüringer FGPrax 2000, 110; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, § 1836a Rdn. 24).

    aa) Ob ein Berufsbetreuer die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormVG a.F. erfüllt, obliegt der Beurteilung des Tatrichters und kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter einen unbestimmten Rechtsbegriff verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig getroffenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen und gegen den Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschl. v. 31.10.2002 - 5 W 188/02; OLG Frankfurt OLGR 2001, 113; OLG Zweibrücken OLGR 2000, 552; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FGG, 14. Aufl., § 27 Rd. 42 mit weit. Nachweis).

  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 5 W 289/02
    Da die Wahrnehmung der Betreuung gem. § 1901 BGB ein spezifisch rechtliches Gepräge trägt, sind vor allem Kenntnisse auf rechtlichem, medizinischem, aber auch auf sozialwissenschaftlichem und betriebswirtschaftlichem Gebiet von Bedeutung (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; BayObLG FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110; OLG Celle, Beschl. v. 18.4.2001 - 10 W 13/00, juris, Ausdruck Seite 2; Dodegge, NJW 2000, 2704, 2713; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1836 Rdn 19).

    Darüberhinaus genügt es nicht, dass die Ausbildung nur in den Randbereichen der entsprechenden Ausbildungspläne betreuungsrelevantes Wissen anspricht; vielmehr kommt es darauf an, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse abzielt (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; 2001, 551, 552; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; Thüringer FGPrax 2000, 110; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, § 1836a Rdn. 24).

    aa) Ob ein Berufsbetreuer die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormVG a.F. erfüllt, obliegt der Beurteilung des Tatrichters und kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter einen unbestimmten Rechtsbegriff verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig getroffenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen und gegen den Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschl. v. 31.10.2002 - 5 W 188/02; OLG Frankfurt OLGR 2001, 113; OLG Zweibrücken OLGR 2000, 552; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FGG, 14. Aufl., § 27 Rd. 42 mit weit. Nachweis).

  • OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Bindung an Auswahlentscheidung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 5 W 289/02
    Da die Wahrnehmung der Betreuung gem. § 1901 BGB ein spezifisch rechtliches Gepräge trägt, sind vor allem Kenntnisse auf rechtlichem, medizinischem, aber auch auf sozialwissenschaftlichem und betriebswirtschaftlichem Gebiet von Bedeutung (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; BayObLG FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110; OLG Celle, Beschl. v. 18.4.2001 - 10 W 13/00, juris, Ausdruck Seite 2; Dodegge, NJW 2000, 2704, 2713; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1836 Rdn 19).

    Darüberhinaus genügt es nicht, dass die Ausbildung nur in den Randbereichen der entsprechenden Ausbildungspläne betreuungsrelevantes Wissen anspricht; vielmehr kommt es darauf an, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse abzielt (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; 2001, 551, 552; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; Thüringer FGPrax 2000, 110; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, § 1836a Rdn. 24).

  • OLG Schleswig, 25.09.2000 - 2 W 136/00

    Vergütung des Betreuers - Fortbildung und Berufserfahrung - abgeschlossene

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 5 W 289/02
    Daran fehlt es, wenn die Kenntnisse lediglich durch Berufserfahrung oder durch Fortbildungsmaßnahmen erworben wurden (SchlHOLG OLG-Report 2001, 8, 9 = FamRZ 2001, 304; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, aaO, § 1836a Rdn. 24; Dodegge, NJW 2000, 2713 mit weiterem Nachweis).
  • OLG Celle, 18.04.2001 - 10 W 13/00

    Berufsbetreuer; Aufwendungsersatz; Kontaktstudium; Fachhochschule;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 5 W 289/02
    Da die Wahrnehmung der Betreuung gem. § 1901 BGB ein spezifisch rechtliches Gepräge trägt, sind vor allem Kenntnisse auf rechtlichem, medizinischem, aber auch auf sozialwissenschaftlichem und betriebswirtschaftlichem Gebiet von Bedeutung (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; BayObLG FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110; OLG Celle, Beschl. v. 18.4.2001 - 10 W 13/00, juris, Ausdruck Seite 2; Dodegge, NJW 2000, 2704, 2713; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1836 Rdn 19).
  • OLG Hamm, 16.01.2002 - 3 U 156/00

    Schmerzensgeld bei Schwerstbehinderung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 5 W 289/02
    Allerdings rechtfertigen diese besonderen Kenntnisse eine Anhebung der Vergütung nur dann, wenn sie über das Grundwissen hinausgehen, welches im Regelfall zur sachgerechten Betreuung nach Maßgabe des § 1897 Abs. 1 BGB unabdingbar erforderlich ist (Senat OLGR 2002, 324, 325; vgl. Palandt/Diederich, BGB, 61. Aufl. § 1836 Rdn. 14).
  • OLG Saarbrücken, 07.10.2002 - 5 W 238/02
    Gerade eine solche Betrachtung wird dem normativen System der Vergütung von Berufsbetreuern gerecht, das davon ausgeht, im Regelfall jede Person zur Führung solcher Geschäfte als befähigt zu betrachten und ihnen eine Grundvergütung zu gewähren, die Zuerkennung höherer Vergütungssätze aber in formalisierter Weise von einem qualifizierten Ausbildungsabschluss abhängig zu machen (grundlegend Senat B. v. 25.2. 2003 - 5 W 289/02 -81; v. 12.11.2002 - 5 W 178/02-55 -).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6318
OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03 (https://dejure.org/2003,6318)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.03.2003 - 3 W 34/03 (https://dejure.org/2003,6318)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. März 2003 - 3 W 34/03 (https://dejure.org/2003,6318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des berufsmäßigen Betreuers auf Vergütung: ; Erhöhte Vergütung; Ausbildung des Betreuers ; Lehrgang "Leitung des Pflegedienstes" ; Vergleichbarkeit mit abgeschlossener (Fach-) Hochschulausbildung i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG ; Vergleich der Stundenzahlen

  • Bt-Recht

    Lehrgang Leitung des Pflegedienstes nicht mit Hochschulausbildung vergleichbar

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; ; BGB § 1836 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1836 a; ; BGB § 1908 i Abs. 1 S. 1; ; FGG § 56 g Abs. 5

  • rechtsportal.de

    Erhöhung der Vergütung des Betreuers wegen Absolvierung eines Lehrgangs "Leitung des Pflegedienstes"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1047 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 365
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03
    Davon ist auszugehen, wenn sie staatlich reglementiert oder anerkannt ist und wenn das durch sie vermittelte Wissen in Breite und Tiefe dem durch ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium erworbenen Wissen entspricht (BayObLGZ 1999, 275, 276 f.; 200O, 248, 250; BayObLG NJWE-FER 2000, 58; OLG Schleswig SchJHA 2000, 160; vgl. auch § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BVormVG; Barth/Wagenitz aaO).

    Abgeschlossen ist eine Ausbildung, wenn ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (BayObLGZ 1999, 275, 277; vgl. auch § 2 Abs. 2 S. 1 BVormVG; Barth/Wagenitz aaO).

  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00

    Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03
    Mit diesem Ergebnis stimmt überein, dass die vom Beteiligten zu 1) absolvierte Weiterbildung lediglich die Hochschulzugangsberechtigung vermittelt (vgl. hierzu auch OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317); dies hat der Beteiligte zu 1) im Erstbeschwerdeverfahren selbst vorgetragen.
  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03
    b) Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Vorausset2ungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat, FGPrax 2001, 21; BayObLG FGPrax 2000, 22; OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • OLG Zweibrücken, 07.12.1999 - 3 W 267/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03
    Demgegenüber hat der Gesetzgeber in § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG im Interesse einer problemlosen Handhabung die Qualifikation des Betreuers nach der Art seiner Ausbildung typisiert (Senat, FGPrax 2000, 64).
  • OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00

    Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt an einem Studieninstitut für Kommunale

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03
    Das Gleiche gilt, wenn eine berufliche Weiterbildung dazu führt, dass sie dem Absolventen aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein berufliches Tätigkeitsfeld eröffnet, das üblicherweise (Fach-)Hochschulabsolventen vorbehalten ist (vgl. BayObLGZ 2000, 248; OLG Hamm OLGR 2002, 181).
  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03
    Das Gleiche gilt, wenn eine berufliche Weiterbildung dazu führt, dass sie dem Absolventen aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein berufliches Tätigkeitsfeld eröffnet, das üblicherweise (Fach-)Hochschulabsolventen vorbehalten ist (vgl. BayObLGZ 2000, 248; OLG Hamm OLGR 2002, 181).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03
    b) Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Vorausset2ungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat, FGPrax 2001, 21; BayObLG FGPrax 2000, 22; OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 205/00

    Berufsbetreuervergütung aus der Staatskasse: Stundensatzerhöhung infolge

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03
    Auf einen Vergleich der Stundenzahlen kommt es hierbei nicht an (ebenso OLG Frankfurt am Main OLGR 2001, 113, 114).
  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03
    b) Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Vorausset2ungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat, FGPrax 2001, 21; BayObLG FGPrax 2000, 22; OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03

    Berufsbetreuervergütung: Erhöhte Vergütung bei abgeschlossener Ausbildung zum

    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat FGPrax 2001, 21 und OLGR 2003, 300 f; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.11.2002 - 15 W 366/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7198
OLG Hamm, 19.11.2002 - 15 W 366/02 (https://dejure.org/2002,7198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.2002 - 15 W 366/02 (https://dejure.org/2002,7198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 2002 - 15 W 366/02 (https://dejure.org/2002,7198)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit seines als Vereinsbetreuer bestellten Mitarbeiters; Begrenzung eines Vergütungsanspruchs; Stundensätze als Richtliniencharakter für die Bemessung einer Betreuervergütung

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Höhe der einem Betreuungsverein zu bewilligenden Vergütung nach den für die Betreuung nutzbaren Fachkenntnissen des Vereinsbetreuers sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Betreuertätigkeit; Betreuungsrechtliche Ausgestaltung der Festsetzung der ...

  • Bt-Recht

    Kein erhöhter Vergütungsanspruch für Betreuungsverein

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1908 e Abs. 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Keine Höherstufung des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins im Hinblick auf seine Personal- und Sachkosten nach Inkrafttreten des BtÄndG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 365
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.11.2001 - 1 BvR 325/94

    Zur Vergütung von Vereinsbetreuern

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2002 - 15 W 366/02
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der Entscheidung des BVerfG vom 07.11.2001 (NJW 2002, 2091), die sich ausschließlich auf das bis zum 31.12.1998 geltende Vergütungsrecht bezieht.

    An dieser Bewertung hat sich durch die von dem Beteiligten zu 3) herangezogene Entscheidung des BVerfG vom 07.11.2001 (NJW 2002, 2091 = FamRZ 2002, 85) nichts geändert.

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2002 - 15 W 366/02
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 145, 104 ff. = FGPrax 2000, 233 = NJW 2000, 3709) haben die Stundensätze des § 1 BVormVG einen Richtliniencharakter für die Bemessung der Betreuervergütung auch dann, wenn diese - wie hier - aus dem Vermögen des Betreuten aufzubringen ist.
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2002 - 15 W 366/02
    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 16.03.2000 (FamRZ 2000, 729 = NJW-RR 2000, 1241) die Höhe der in § 1 BVormVG vorgesehenen Vergütungssätze im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgenommenen Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs in die Berufsausübung und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe als verfassungsrechtlich unbedenklich bewertet, und zwar ausdrücklich auch insoweit, als die Stundensätze nach dieser Vorschrift als Orientierungshilfe für die Bemessung einer aus dem Einkommen oder Vermögen des Betroffenen aufzubringenden Betreuervergütung heranzuziehen sind.
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2002 - 15 W 366/02
    Soweit die von dem Beteiligten zu 3) in verschiedenen Fassungen vorgelegte Kalkulation für die Stundenvergütung eines bei einem Betreuungsverein beschäftigten Diplom-Sozialarbeiters anteilige Sachkosten (Kosten eines Arbeitsplatzes mit und ohne Technikunterstützung) enthält, handelt es sich um allgemeine Verwaltungskosten des Betreuungsvereins, deren Einbeziehung in den zu bewilligenden Stundensatz gem. § 1908 e Abs. 1 S. 2 BGB ausgeschlossen ist (BGH FGPrax 2000, 225 = NJW 2000, 3712).
  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2002 - 15 W 366/02
    Bei einem vermögenden Betroffenen dürfen deshalb die Stundensätze des § 1 Abs. 1 BVormVG nur überschritten werden, wenn die Anforderungen der Betreuung, etwa wegen des vom Betreuer geforderten außergewöhnlichen, durch den Zeitaufwand nicht abgegoltenen Engagements oder wegen anderer - gemessen an der Qualifikation des Betreuers - besonderer Schwierigkeiten im Abrechnungszeitraum, über den Regelfall einer Betreuung mit entsprechendem Aufgabenkreis deutlich hinausgegangen sind und die Vergütung des Betreuers mit dem seiner Qualifikation nach der genannten Bestimmung entsprechenden Stundensatz zu der von ihm erbrachten gesteigerten Leistung in einem klaren Mißverhältnis stünde (BayObLGZ 2000, 316 = NJW 2001, 1221).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4339
OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02 (https://dejure.org/2002,4339)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.11.2002 - 20 W 340/02 (https://dejure.org/2002,4339)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. November 2002 - 20 W 340/02 (https://dejure.org/2002,4339)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 2 Nr 2 BVormVG
    Betreuervergütung bei Ausbildung an einem Priester- und Missionsseminar; keine Fachkenntnisse im Kernbereich

  • Wolters Kluwer

    Höhe einer Betreuervergütung; Vorhandensein besonderer betreuungsrelevanter Fachkenntnisse; Ausbildung an einem Priester- und Missionsseminar

  • Bt-Recht

    Höhe des Stundensatzes, Priester- und Missionsseminar, Fachkenntnisse

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Ziff. 2

  • rechtsportal.de

    BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Betreuervergütung, Priester, Prediger, Priesterseminar, Ausbildung, Kernbereich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 365
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
    Besondere, für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse sind solche, die bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und geeignet sind, die Geschäftsführung des Betreuers zu erleichtern, weil sie ihn befähigen, seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S. 14; Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1836 Rn. 14; BayObLG BtPrax 2000, 81).

    Ob ein Berufsbetreuer die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG erfüllt, obliegt der Beurteilung des Tatrichters und kann vom Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG), die nur vorliegen, wenn der Tatrichter einen unbestimmten Rechtsbegriff verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, gegen Denkgesetze verstoßen oder allgemein bekannte Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 81/82 und 124/125).

  • OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 105/00

    Qualifikation eines Pastors aus Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
    Anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Betreuer in Bezug genommenen Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen OLG ( BtPrax 2000, 262 ).
  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
    Vielmehr reicht es aus, wenn sie zur Bewältigung bestimmter betreuungstypischer Aufgabenkreise verwendbar sind (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S 14/15; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 50; Palandt/Diederichsen, a.a.0., § 1836 a Rn. 2; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21).
  • OLG Zweibrücken, 11.11.1999 - 3 W 248/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
    Denn von einem Berufsbetreuer sollte erwartet werden können, dass er die Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Rechtsmittel im Betreuungsverfahren kennt oder zumindest in der Lage ist, sich entsprechende Kenntnisse unverzüglich nach Zustellung einer Entscheidung, gegen die er ein Rechtsmittel einlegen will, zu verschaffen ( vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1362; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 35 ).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 368/01

    Betreuervergütung: Stundensatz für Berufsbetreuer mit abgeschlossenem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
    Allerdings muss die Ausbildung hierbei in ihrem Kernbereich und nicht nur am Rande auf die Vermittlung derartiger betreuungsrelevanter Kenntnisse ausgerichtet sein (vgl. BayObLG, a.a.0. und BtPrax 2000, 124/125; Senatsbeschluss vom 08. April 2002 - 20 W 368/01 - in OLG-Report Frankfurt am Main 2002, 189).
  • BayObLG, 28.03.2002 - 3Z BR 58/02

    Rechtskompetenz des Berufsbetreuers - Diplom-Sozialwirt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
    Denn von einem Berufsbetreuer sollte erwartet werden können, dass er die Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Rechtsmittel im Betreuungsverfahren kennt oder zumindest in der Lage ist, sich entsprechende Kenntnisse unverzüglich nach Zustellung einer Entscheidung, gegen die er ein Rechtsmittel einlegen will, zu verschaffen ( vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1362; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 35 ).
  • BayObLG, 18.02.2000 - 3Z BR 28/00

    Nicht abgeschlossenes Jurastudium

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
    Allerdings muss die Ausbildung hierbei in ihrem Kernbereich und nicht nur am Rande auf die Vermittlung derartiger betreuungsrelevanter Kenntnisse ausgerichtet sein (vgl. BayObLG, a.a.0. und BtPrax 2000, 124/125; Senatsbeschluss vom 08. April 2002 - 20 W 368/01 - in OLG-Report Frankfurt am Main 2002, 189).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.12.2002 - 15 WF 207/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,29606
OLG Brandenburg, 30.12.2002 - 15 WF 207/01 (https://dejure.org/2002,29606)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.12.2002 - 15 WF 207/01 (https://dejure.org/2002,29606)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Dezember 2002 - 15 WF 207/01 (https://dejure.org/2002,29606)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 365
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 15.01.2003 - 2 T 868/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,33875
LG Koblenz, 15.01.2003 - 2 T 868/02 (https://dejure.org/2003,33875)
LG Koblenz, Entscheidung vom 15.01.2003 - 2 T 868/02 (https://dejure.org/2003,33875)
LG Koblenz, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 2 T 868/02 (https://dejure.org/2003,33875)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung für Fürsorgeverein, Vormund

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 365
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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 19.02.2003 - 5 T 410/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,31184
LG Mönchengladbach, 19.02.2003 - 5 T 410/02 (https://dejure.org/2003,31184)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 19.02.2003 - 5 T 410/02 (https://dejure.org/2003,31184)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 5 T 410/02 (https://dejure.org/2003,31184)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Pauschalvergütung des Verfahrenspflegers

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 365
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