Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 10.12.2003

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.01.2004 - I-3 Wx 262/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1695
OLG Düsseldorf, 20.01.2004 - I-3 Wx 262/03 (https://dejure.org/2004,1695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.01.2004 - I-3 Wx 262/03 (https://dejure.org/2004,1695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - I-3 Wx 262/03 (https://dejure.org/2004,1695)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1695) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichen der Bestimmbarkeit der Höhe der Leistung für Eintragung einer Reallast; Messung der höchstmöglichen Belastung unter Heranziehung der Jarhreskosten im "ungünstigsten" Fall

  • Judicialis

    BGB § 1105

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1105
    Inhaltliche Anforderungen an die Eintragung einer Reallast - Bestimmbarkeit der Leistung und der Belastung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmtheit einer Reallast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3126 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 811
  • DNotZ 2004, 638
  • FGPrax 2004, 58
  • Rpfleger 2004, 280
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94

    Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2004 - 3 Wx 262/03
    Das Landgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die hier in der notariellen Urkunde genannten Kosten des Betriebes und der Unterhaltung der Tiefgarage für die Berechtigten durch Eintragung einer Reallast gemäß § 1105 BGB dinglich gesichert werden können und dass es nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur genügt, dass die Höhe der Leistung bestimmbar ist, wozu es ausreicht, dass Art, Gegenstand und Umfang der Leistung aufgrund objektiver Umstände bestimmbar sind, sofern die höchstmögliche Belastung des Grundstücks für jeden Dritten erkennbar ist und der Umfang der Haftung in einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund der in der Eintragungsbewilligung enthaltenen Voraussetzungen bestimmt werden kann (vgl. BGHZ 130, 342 ff. m.w.N.).

    Das bedeutet, dass sich die höchstmögliche Leistung in einem solchen Fall daran misst, welche Kosten im "ungünstigsten Fall" d.h. bei Annahme der Notwendigkeit aller unter den Begriff "Unterhaltung" fallenden Aufwendungen entstehen, ähnlich wie in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall zur höchstmöglichen Leistung bei Übernahme von Pflegekosten (BGHZ 130, 342 ff.).

  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit Duldungspflicht

    Hierfür ist jedoch ausreichend, dass der Umfang des Rechts aufgrund objektiver Umstände bestimmbar ist, die auch außerhalb des Grundbuchs liegen können, sofern sie nachprüfbar und wenigstens in der Eintragungsbewilligung angedeutet sind (BGHZ 130, 342/345 ff.; OLG Düsseldorf RNotZ 2004, 94 jeweils für Reallast; BGH NJW 2002, 2461 f. für durch Vormerkung zu sicherndes bedingtes Recht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 205/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4384
BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 205/03 (https://dejure.org/2003,4384)
BayObLG, Entscheidung vom 10.12.2003 - 2Z BR 205/03 (https://dejure.org/2003,4384)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - 2Z BR 205/03 (https://dejure.org/2003,4384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1026; GBO §§ 22, 29, 46
    Lastenfreie Abschreibung einer Teilfläche bei Ausübungsbeschränkung der Dienstbarkeit

  • Judicialis

    BGB § 1026; ; GBO § 22; ; GBO § 29; ; GBO § 46

  • rechtsportal.de

    BGB § 1026; GBO § 22 § 29 § 46
    Voraussetzungen für die Löschung einer in ihrer Ausübung auf einen bestimmten Teil des Grundstücks beschränkte Dienstbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Löschung einer auf einen bestimmten Teil eines Grundstücks beschränkte Dienstbarkeit; Vornahme einer räumlichen Beschränkung einer Dienstbarkeit

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Lastenfreie Abschreibung nach Grundstücksteilung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2004, 388
  • Rpfleger 2004, 280
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 16.04.1987 - BReg. 2 Z 37/87

    Antrag auf Löschung einer eingetragenen Grunddienstbarkeit; Folgen einer

    Auszug aus BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 205/03
    Dabei sind die Voraussetzungen des § 1026 BGB dem Grundbuchamt in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachzuweisen (BayObLG Rpfleger 1983, 143; 1987, 451 f.).

    (3) Der Unrichtigkeitsnachweis kann schließlich für das abgeschriebene Grundstücksteil durch die amtlichen Veränderungsnachweise erbracht werden (BayObLG Rpfleger 1987, 451/452).

  • BayObLG, 08.12.1982 - BReg. 2 Z 42/82

    Zur lastenfreien Abschreibung bei bestehender Grenzabstandsdienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 205/03
    Dabei sind die Voraussetzungen des § 1026 BGB dem Grundbuchamt in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachzuweisen (BayObLG Rpfleger 1983, 143; 1987, 451 f.).
  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 17/01

    Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit; Erlöschen der Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 205/03
    Dabei kann die Ausübungsstelle rechtsgeschäftlich festgelegt werden (vgl. § 1023 Abs. 1 Satz 2 BGB) oder lediglich der tatsächlichen Nutzung überlassen bleiben (BGH NJW 2002, 3021; Palandt/Bassenge BGB 62. Aufl. § 1018 Rn. 7).
  • BayObLG, 12.12.1986 - BReg. 2 Z 125/86

    Gutgläubiger Erwerb einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 205/03
    Auch die Löschung sowohl nach § 46 Abs. 1 GBO wie nach § 46 Abs. 2 GBO ist eine Eintragung im Sinne von § 53 Abs. 1 GBO (BayObLG Rpfleger 1987, 101).
  • OLG München, 02.09.2015 - 34 Wx 147/15

    Grundbuchberichtigung nach Teilung eines mit einer Grunddienstbarkeit belasteten

    aa) Gemäß § 1026 BGB erlischt bei einer Realteilung des mit einem Recht i. S. v. § 1018 BGB belasteten Grundstücks die Grunddienstbarkeit kraft Gesetzes auf demjenigen (verselbständigten) Teil, der vollständig außerhalb des räumlichen Bereichs liegt, auf den die Ausübung rechtlich beschränkt ist (BGH NJW 2002, 3021/3023; BayObLG Rpfleger 2004, 280; …

    Der zugrunde liegende Veränderungsnachweis ist Bestandteil der Grundakte und gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO im Grundbuchverfahren zu berücksichtigen (BayObLG MittBayNot 1994, 318/319; Rpfleger 2004, 280; Senat vom 3.9.2014, 34 Wx 90/14 Leitsatz 2 mit Rn. 22, juris; Hügel/Wilsch GBO 2. Aufl. § 9 Rn. 52).

    b) Da mit dem Vollzug der Grundstücksteilung die Dienstbarkeit auf dem von ihr nicht betroffenen Grundstücksteil kraft Gesetzes erlischt, ist im Fall der Abschreibung das Grundbuch zu berichtigen, indem die Dienstbarkeit gemäß § 46 Abs. 2 GBO entweder nicht mitübertragen oder gemäß § 46 Abs. 1 GBO durch Vermerk ausdrücklich gelöscht wird (BayObLG Rpfleger 2004, 280; auch BayObLGZ 1954, 286/289; MüKo/Joost § 1026 Rn. 3; Meikel/Böhringer § 46 Rn. 91 und 94; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1189 a. E.; Bauer/von Oefele AT Rn. III 421; Demharter § 7 Rn. 13; Opitz Rpfleger 2000, 367/370 f.).

  • OLG München, 25.07.2017 - 34 Wx 390/16

    Löschung einer Grunddienstbarkeit nach Teilung des Grundstücks

    Gemäß § 1026 BGB erlischt bei einer Realteilung des mit einem Recht i. S. v. § 1018 BGB belasteten (dienenden) Grundstücks die Grunddienstbarkeit kraft Gesetzes auf demjenigen (verselbständigten) Teil, der vollständig außerhalb des räumlichen Bereichs liegt, auf den die Ausübung rechtlich - nicht nur tatsächlich - beschränkt ist (BGH NJW 2002, 3021/3023; BayObLGZ 1988, 102/107; BayObLG Rpfleger 2004, 280; Senat vom 2.9.2015, 34 Wx 147/15, juris; Palandt/Bassenge BGB 76. Aufl. § 1026 Rn. 2; MüKo/Mohr BGB 7. Aufl. § 1026 Rn. 1 und 3 f.; Staudinger/Weber BGB Bearb. 2017 § 1026 Rn. 6 und 10; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1189).

    Der Nachweis kann auch durch amtliche Vermessungsnachweise erbracht werden (BayObLG Rpfleger 2004, 280).

  • OLG München, 25.11.2013 - 34 Wx 61/13

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit durch Erlöschen von

    Wenn das dienende Grundstück geteilt wird, erlöschen Grunddienstbarkeiten (teilweise) nach Maßgabe des § 1026 BGB (etwa BayObLG Rpfleger 1987, 451; 2004, 280).

    Wurde das belastete Grundstück geteilt und wurden Teile, die außerhalb des Bereichs der Ausübung liegen, von der Dienstbarkeit frei, kann die Unrichtigkeit in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO mittels des Katasterwerks der Vermessungsämter (Veränderungsnachweise) oder durch deren amtliche Bescheinigung nachgewiesen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1987, 451; 1997, 15/16; 2004, 280; Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. § 22 Rn. 137).

    Die Unrichtigkeit lässt sich ferner durch einen Vergleich der bei der Bestellung der Dienstbarkeit beigehefteten Skizze mit der Kartenbeilage eines Veränderungsnachweises nachweisen (vgl. z. B. BayObLG Rpfleger 2004, 280; Meikel/Böttcher § 22 Rn. 137).

  • OLG München, 14.03.2016 - 34 Wx 4/16

    Löschung einer Grunddienstbarkeit

    2 Z 37/87">Rpfleger 1987, 451/452; 2004, 280; auch Senat vom 10.12.2015, 34 Wx 363/15, juris).
  • OLG München, 10.12.2015 - 34 Wx 363/15

    Voraussetzungen für die Löschung eines Geh- und Fahrtrechts

    (2) Die Unrichtigkeit lässt sich für einen frei gewordenen Grundstücksteil auch durch amtliche Veränderungsnachweise erbringen (BayObLG Rpfleger 2004, 280).
  • OLG München, 08.05.2017 - 34 Wx 16/17

    Zwischenverfügung - wegen lastenfreier Abschreibung eines Gehrechts

    a) Die von der Beteiligten beantragte Grundbuchberichtigung (§ 22 GBO) durch Löschung (§ 46 Abs. 1 GBO) des am Restgrundstück ... (neu) weiter eingetragenen Gehrechts setzt grundsätzlich eine Bewilligung der Berechtigten (§ 19 GBO) oder aber den Nachweis der behaupteten Unrichtigkeit (§ 22 Abs. 1 GBO) in grundbuchmäßiger Form (§ 29 GBO) voraus (BayObLG Rpfleger 2004, 280).
  • OLG München, 30.06.2014 - 34 Wx 168/14

    Grundbuchantragsverfahren: Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Zurückweisung

    (1) Grunddienstbarkeiten erlöschen (teilweise) nach Maßgabe des § 1026 BGB, wenn das dienende Grundstück geteilt wird und der Bereich der Ausübung auf einen bestimmten Teil des belasteten Grundstücks beschränkt ist (BayObLG Rpfleger 1987, 451; 1997, 15; 2004, 280).
  • OLG München, 23.05.2018 - 34 Wx 385/17

    Nachweis des Pflichtteilsberechtigten im Grundbuchverfahren über die

    Die von der Beteiligten zu 1 beantragte Grundbuchberichtigung (§ 22 GBO) durch Löschung (§ 46 Abs. 1 GBO) des Nacherbenvermerks zugunsten des Beteiligten zu 2 setzt grundsätzlich eine Bewilligung des Berechtigten (§ 19 GBO) oder aber den Nachweis der behaupteten Unrichtigkeit (§ 22 Abs. 1 GBO) in grundbuchmäßiger Form (§ 29 GBO) voraus (BayObLG Rpfleger 2004, 280).
  • OLG München, 15.05.2015 - 34 Wx 103/15

    Unbeschränkte Grundbuchbeschwerde gegen amtliche Eintragung eines

    (2) Eine Möglichkeit, die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachzuweisen, bildet der Vergleich der bei der Bestellung der Dienstbarkeit beigehefteten Skizze mit der Kartenbeilage eines Veränderungsnachweises (Senat vom 25.11.2013, 34 Wx 61/13 = NotBZ 2014, 155; BayObLG Rpfleger 2004, 280).
  • OLG München, 17.11.2014 - 34 Wx 369/14

    Grundbuchberichtigung: Nachweis des Erlöschens einer in der Ausübung auf eine

    Eine Nachweismöglichkeit bildet der Vergleich der bei der Bestellung der Dienstbarkeit beigehefteten Skizze mit der Kartenbeilage eines Veränderungsnachweises (Senat vom 25.11.2013, 34 Wx 61/13 = NotBZ 2014, 155; BayObLG Rpfleger 2004, 280).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht