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   OLG Düsseldorf, 16.04.2004 - I-3 Wx 107/04   

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https://dejure.org/2004,3393
OLG Düsseldorf, 16.04.2004 - I-3 Wx 107/04 (https://dejure.org/2004,3393)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.04.2004 - I-3 Wx 107/04 (https://dejure.org/2004,3393)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. April 2004 - I-3 Wx 107/04 (https://dejure.org/2004,3393)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen der Wahl eines irreführenden Firmennamens; Verdeutlichung des gewerblichen Charakters von Instituten im Firmennamen; Besonderheiten bei der Aufnahme des Begriffes Institut in den Firmennamen

  • Judicialis

    HGB § 18 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 18 Abs. 2
    Firmenbezeichnung "Dolmetscher-Institut e. K." irreführend im Sinne des § 18 Abs. 2 HGB ?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Bezeichnung ?Institut? für einen Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewerbebetrieb ist kein "Institut" - Eintragung im Handelsregister darf nicht irreführend sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 294
  • DB 2004, 1720
  • Rpfleger 2004, 570
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 27.04.2001 - 20 W 84/01

    Partnerschaftsregister: Eintragungshindernis des Irreführungsverbots für ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.04.2004 - 3 Wx 107/04
    3 Z 167/89|LG Frankfurt/Main; 23.11.1989; 9 T 1086/89">MDR 1990, 824, 825; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 459).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2023 - 3 Wx 104/23

    Vereinsrecht, Namen, Irreführung, Institut

    Zu den bedeutsamen Angaben über die gesellschaftlichen Verhältnisse gehören Angaben zu Art, Größe und Tätigkeit der Gesellschaft, zu ihrem Alter, ihrer Zusammensetzung oder ihren sonstigen Verhältnissen (Senat, Beschluss vom 16.04.2004 - I-3 Wx 107/04, Rn. 15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.04.2001 - 20 W 84/2001, Rn. 2, juris).
  • KG, 26.10.2011 - 25 W 23/11

    Vereinsregister: Irreführung durch Führen des Worts "Institut" im Vereinsnamen

    Zu den bedeutsamen Angaben über die Vereinsverhältnisse gehören Angaben zu Art, Größe und Tätigkeit des Vereins, zu seinem Alter usw. (vgl. zur Gesellschaft OLG Düsseldorf, Rpfleger 2004, 570, zitiert nach juris, Rn. 15).
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