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   OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 1/05   

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https://dejure.org/2005,3354
OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 1/05 (https://dejure.org/2005,3354)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.06.2005 - 12 VA 1/05 (https://dejure.org/2005,3354)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 12 VA 1/05 (https://dejure.org/2005,3354)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragbarkeit der Grundsätze zur Vorauswahl bei der Insolvenzverwalterbestellung auf die Bestellung von Zwangsverwaltern; Vergleich der "Berufsbilder" des Insolvenzverwalters und des Zwangsverwalters; Gerichtliches Verfahren zur Überprüfbarkeit der ...

  • zvi-online.de

    ZVG § 150; ZwVwV § 1 Abs. 2
    Selbstbindung des Gerichts durch Auswahlpraxis bei Bestellung von Zwangsverwaltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 150; EGGVG § 23; ZwVwV § 1 Abs. 2
    Anforderungen an die Auswahl eines Zwangsverwalters; Erfordernis eines Vorauswahlverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 2273
  • Rpfleger 2005, 618
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 1/05
    Der Beteiligte zu 1) ist zugelassener Rechtsanwalt mit Sitz in K. Unter dem 3. September 2004 bewarb er sich unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. August 2004 - 1 BvR 135/00, 1086/01 (NJW 2004, 2725 ff.) zur Vorauswahl bei der Insolvenzverwalterbestellung bei dem Amtsgericht A. mit dem Antrag um Aufnahme in die "Zwangsverwalterliste" und Berücksichtigung bei der Bestellung von Zwangsverwaltern.

    Der Senat teilt zunächst bereits die Bedenken des Amtsgerichts A. dagegen, dass die Grundsätze aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorauswahl bei der Insolvenzverwalterbestellung (BVerfG NJW 2004, 2725 ff.) auf die Bestellung von Zwangsverwaltern zu übertragen sind.

    Allerdings kann sich aus der Praxis des Amtsgerichts A., das ein Vorauswahlverfahren nach den Maßstäben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Insolvenzverwalterbestellung (NJW 2004, 2725 ff.) tatsächlich betreibt, eine Selbstbindung ergeben, die nach Art. 3 Abs. 1 GG zu beurteilen ist.

    Der Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2004, 2725, 2727) geht fehl.

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 1/05
    a) Art. 103 Abs. 1 GG ist nicht einschlägig (BVerfGE 101, 397, 404 f.).

    Dies setzt voraus, dass der Betroffene von dem Sachverhalt und dem Verfahren, in dem dieser verwertet werden soll, Kenntnis erhält und Gelegenheit hat, sich zu dazu zu äußern (BVerfGE 101, 397, 405).

  • BVerfG, 14.09.2001 - 2 BvR 1275/01

    NPD erneut erfolglos in Sachen Kontenkündigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 1/05
    c) Schließlich setzt sich die Antragsbegründung nicht mit den tragenden Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinander, so dass auch insoweit ein Vorbringen, dem die Möglichkeit einer Rechtsverletzung des Beteiligten zu 1) zu entnehmen wäre, fehlt (vgl. ebenso zur rechtsähnlichen Beschwerdebefugnis im Verfassungsbeschwerdeverfahren BVerfG NVwZ 1998, 949; Beschluss vom 14. September 2001 - 2 BvR 1275/01).
  • OLG Koblenz, 12.05.2005 - 12 VA 1/04

    Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters als Justizverwaltungsakt;

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 1/05
    Auch sonst wird das Kriterium der raschen Erreichbarkeit für das Vollstreckungsgericht und für die Beteiligten des Zwangsverwaltungsverfahrens bei der Auswahl unter mehreren Konkurrenten für sachgerecht gehalten (vgl. für die Insolvenzverwalterbestellung Senat, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 12 VA 1/04).
  • BVerfG, 18.06.1998 - 1 BvR 1114/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Vereins "Universelles Leben"

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 1/05
    c) Schließlich setzt sich die Antragsbegründung nicht mit den tragenden Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinander, so dass auch insoweit ein Vorbringen, dem die Möglichkeit einer Rechtsverletzung des Beteiligten zu 1) zu entnehmen wäre, fehlt (vgl. ebenso zur rechtsähnlichen Beschwerdebefugnis im Verfassungsbeschwerdeverfahren BVerfG NVwZ 1998, 949; Beschluss vom 14. September 2001 - 2 BvR 1275/01).
  • AG Hamburg, 15.11.2021 - 11 C 75/21

    Keine Auskunftspflicht des Insolvenzverwalters nach Art.15 DSGVO für Daten des

    Zutreffend ist deshalb ein eigenständiger "Beruf Zwangsverwalter" abgelehnt worden und eine Listenführungsnotwendigkeit bestellungsbereiter Personen ebenso (OLG Koblenz, ZInsO 2005, 1171 m. Anm. Förster, 1174; zust. Depré, EWiR 2006, 139; Depré, ZfIR 2006, 565; offengelassen von OLG Frankfurt am Main, ZInsO 2009, 388).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2009 - 20 VA 13/08

    Justizverwaltungshandeln: Allgemeiner Feststellungsantrag auf gerichtliche

    Ob die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen zur Vorauswahl bzw. Auswahl von Insolvenzverwaltern aufgestellt hat, auf die Bestellung von Zwangsverwaltern überhaupt übertragen werden können, wird verbreitet mangels eigenständigem Berufsbild des Zwangsverwalters abgelehnt (vgl. etwa OLG Koblenz RPfleger 2005, 618, und die weiteren Hinweise des Senats im Beschluss vom 29.01.2008, Seite 7; vgl. auch Morvilius, Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung, 2. Aufl., Rz. 886 und Dassler/Schiffhauer, ZVG, 13. Aufl., § 150 Rz. 9).

    Handelt es sich bei der Bestellung von Zwangsverwaltern jedoch ausschließlich um Rechtsprechungsakte und nicht um Justizverwaltungsakte, so käme die Anwendung der §§ 23 ff. EGGVG ohnehin nicht in Betracht, weil es an einem "Justizverwaltungshandeln" im Sinne der genannten Vorschriften fehlen würde (vgl. dazu Depre EwiR 2006, 139 und die weiteren Nachweise im Beschluss des Senats vom 29.01.2008).

  • OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 20 VA 9/07

    Zwangsverwalterbestellung: Zulässigkeit eines Auskunftsantrags bezüglich einer in

    Vorauszusetzen ist also das Bestehen eines subjektiven Rechts des Antragstellers, der nur antragsberechtigt ist, wenn wenigstens aufgrund seines substanziierten Vortrags die konkrete Möglichkeit besteht, dass er in dieser Rechtsposition verletzt ist und ein Verpflichtungsanspruch gegen den Antragsgegner hat (vgl. hierzu Kissel/Mayer, a.a.O., § 24 EGGVG Rz. 1; OLG Koblenz Rpfleger 2005, 618).

    Dies wird verbreitet mit der Begründung in Zweifel gezogen, dass ein eigenständiges Berufsbild des Zwangsverwalters anders als bei der regelmäßig durch Rechtsanwälte wahrgenommenen Tätigkeit des Insolvenzverwalters nicht festzustellen sei (so OLG Koblenz Rpfleger 2005, 618; Depre EWiR 2006, 139; ZfIR 2006, 565; vgl. auch Stöber, ZVG-Handbuch, 8. Aufl., Rz. 603).

  • OLG Frankfurt, 24.01.2012 - 20 VA 3/11

    Kein umfassender Überprüfungsanspruch eines Zwangsverwalter-Bewerbers nach § 23

    Hier hat der Senat für die Anfechtung eines Bescheids mit dem ein Antrag auf die Aufnahme in die Vorauswahlliste für potentielle Insolvenzverwalter/Treuhänder zurückgewiesen worden ist, den Rechtsweg nach §§ 23 ff EGGVG für gegeben gehalten (Beschluss vom 25.10.2010, 20 VA 14/08, veröffentlicht bei juris; vgl. zum Unterschied zwischen Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter auch OLG Koblenz, Rpfleger 2005, 618 ff = ZinsO 2005, 1171 ff= ZIP 2005, 2273 = ZVI 2005, 607 ff zit. nach juris), ebenso hinsichtlich der Entscheidung von Betreuungsrichtern, einen Bewerber nicht mehr mit Betreuungen betrauen zu wollen (BtPrax 2008, 223 ff = Rpfleger 2008, 570 ff).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 20 VA 10/08

    Insolvenzverfahren: (Un-)Zulässigkeit eines die Bestellung eines vorläufigen

    Vorauszusetzen ist also das Bestehen eines subjektiven Rechts des jeweiligen Antragstellers, der nur antragsberechtigt ist, wenn wenigstens aufgrund seines substanziierten Vortrags die konkrete Möglichkeit besteht, dass er in dieser Rechtsposition verletzt ist (vgl. hierzu Kissel/Mayer, a.a.O., § 24 EGGVG Rz. 1; OLG Koblenz Rpfleger 2005, 618; Senat NZM 2008, 701).
  • OLG Hamm, 27.09.2012 - 15 VA 7/12

    Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung des Vollstreckungsgerichts über die

    Ein förmliches Vorauswahlverfahren und das Erstellen einer Vorauswahlliste sind im Zwangsverwaltungsverfahren nicht erforderlich (im Ergebnis ebenso: OLG Koblenz Rpfleger 2005, 618; Stöber, ZVG-Handbuch, 9. Aufl., Rn. 603).
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