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   OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05   

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https://dejure.org/2005,1512
OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05 (https://dejure.org/2005,1512)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.08.2005 - 3 W 79/05 (https://dejure.org/2005,1512)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. August 2005 - 3 W 79/05 (https://dejure.org/2005,1512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialhilfe: Anrechnung der Sterbegeldversicherung als sozialhilferechtliches Schonvermögen; Einsatz der Sterbegeldversicherung als unzumutbare Härte; Selbstbestimmungsrecht über die eigene Bestattung als Teil des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechtes

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sterbegeldversicherung als Schonvermögen

  • Judicialis

    BGB § 1836 c; ; SGB XII § 90 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreuungsrecht: Rückkaufswerte und Überschussbeteiligungen aus Sterbegeldversicherungen gehören nicht zum einzusetzenden Vermögen gem. § 1836c BGB .

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sterbegeldversicherung muss nicht für Betreuer-Kosten aufkommen - Eigene Bestattung ist Teil des grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 398
  • FGPrax 2006, 21
  • FamRZ 2006, 65 (Ls.)
  • Rpfleger 2005, 666
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 27.09.2002 - 16 Wx 188/02
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
    Ihr Einsatz würde in vorliegendem Fall für die Betroffene eine unzumutbare Härte im Sinne von § 90 Abs. 3 SGB XII bedeuten, wobei es im Ergebnis dahingestellt bleiben kann, ob man das Sterbegeld als Bestandteil der Alterssicherung im Sinne des § 90 Abs. 3 Satz 2 SGB XII betrachtet (OLG Köln Beschluss vom 27.9.2002 Az: 16 Wx 188/02; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 19.12.2003) oder seine Verschonung unmittelbar aus Absatz 3 Satz 1 der Vorschrift herleitet (BVerwG NJW 2004, 2914, 2915 für Leistungen auf einen Grabpflegevertrag).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 20 W 23/00

    Betreuervergütung: Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrags bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
    Zu Recht hat das Landgericht deshalb gefolgert, dass eine solch weitgehende Einschränkung der Lebensgestaltung, die auch die Vorsorge für ein angemessenes Begräbnis umfasst, in den Vorschriften des § 1836 c BGB i.V. mit den in Bezug genommenen Vorschriften des SGB XII keine Stütze findet (so auch OLG Frankfurt FGPrax 2001, 115).
  • OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LC 523/02

    Übernahme ungedeckter Heimkosten; Bestattungsvorsorgevertrag; Einsatz des durch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
    Daher erscheint es gerechtfertigt, die angemessene Vorsorge für den Todesfall nach § 90 Abs. 3 SGB XII zu verschonen (BVerwG NJW 2004, 2914 ff; Niedersächsisches OVG Urteil vom 23. Juli 2003 Az: 4 LC 523/02; a. A. OVG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2003, Az: 12 A 10302/03).
  • BVerwG, 29.04.1993 - 5 C 12.90

    Versagung von Eingliederungshilfe: Vermögenseinsatz des Hilfesuchenden für Besuch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
    Grundsätzlich setzt eine solche Härte eine Fallgestaltung voraus, die nach den Leitvorstellungen des § 90 Abs. 2 SGB XII vom Vermögenseinsatz frei bleiben soll, aber wegen ihrer Atypik nicht von der Aufzählung dieser Vorschrift erfasst werden konnte (BVerwGE 92, 254).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 12 A 10302/03

    Sozialhilfe, Hilfe, Alterssicherung, Schonvermögen, Bestattungsvorsorgevertrag,

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05
    Daher erscheint es gerechtfertigt, die angemessene Vorsorge für den Todesfall nach § 90 Abs. 3 SGB XII zu verschonen (BVerwG NJW 2004, 2914 ff; Niedersächsisches OVG Urteil vom 23. Juli 2003 Az: 4 LC 523/02; a. A. OVG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2003, Az: 12 A 10302/03).
  • OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06

    Keine Einsatz zur Bestattungsvorsorge angesparter Beträge für Betreuervergütung

    Mit entsprechender Zweckbindung für eine angemessene Bestattungsvorsorge angespartes Vermögen des Betroffenen ist nicht für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Betreuers einzusetzen (Anschluss an OLG Zweibrücken Rpfleger 2005, 666).

    c) Der Senat hält es jedenfalls bei der entsprechenden Anwendung des § 90 SGB XII auf die Prüfung der Mittellosigkeit bezüglich der Betreuervergütung für geboten, eine Härte nach Abs. 3 dieser Vorschrift im Fall der Heranziehung derartiger Vermögensbeträge zu bejahen und schließt sich damit der Auffassung des OLG Zweibrücken (Rpfleger 2005, 666 = FGPrax 2006, 21) und des OLG Frankfurt FGPrax 2001, 115) an.

  • OLG Zweibrücken, 27.04.2007 - 3 W 233/06

    Betreuervergütung: Rückgriff bei Auszahlung vorenthaltener Rente in einem Betrag;

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine unzumutbare Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII vorliegt, ist zum einen auf die in § 90 Abs. 2 SGB XII zum Ausdruck kommenden Leitgedanken der Bestimmungen über das Schonvermögen abzustellen; zum anderen sind die in anderen Bestimmungen des SGB XII zum Ausdruck kommenden Wertungen zu berücksichtigen (Senat FGPrax 2006, 21; OLG München, Beschluss vom 4. April 2007 - 3 Wx 228/06 -).
  • LG Verden, 06.03.2007 - 1 T 71/07
    Das Recht der Bestimmung über die eigene Beerdigung ist als allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 GG anerkannt ( OLG Frankfurt vom 15.02.2001, 20 W 23/00; OLG Zweibrücken vom 10.08.2005, 3 W 79/05 ).
  • VG Bremen, 03.04.2007 - S4 K 1858/06

    Vermögen, Bestattungsvertrag, Keine Härte

    Das Bedürfnis der Menschen nach einer würdigen Bestattung ist dahin zu respektieren, dass ihnen die Mittel erhalten bleiben, die sie für eine angemessene Bestattung oder Grabpflege zurückgelegt haben (Nds. OVG, Urt. v. 23.07.2003, 4 LC 523/02; BVerwG, Urt. v. 11.12.2003, 5 C 84.02; ... 7 Wahrendorf, SGB CII, § 90 Rdnr. 44; OVG NRW, B. v. 19.12.2003, 16 B 2078/03; OVG Berlin, Urt. v. 28.05.1998, FEVS 49, 218, 222; OLG Zweibrücken, B. v. 10.08.2005, 3 W 79/05).
  • LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06
    Es ist daher gerechtfertigt, nicht nur die Altersvorsorge, sondern auch eine angemessene Vorsorge für den Todesfall nach § 90 Abs. 3 SG XII zu verschonen (vgl. OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.08.2005, Az. 3 W 79/05 ).
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