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   OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 129/07   

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OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 129/07 (https://dejure.org/2007,3570)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2007 - 15 W 129/07 (https://dejure.org/2007,3570)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2007 - 15 W 129/07 (https://dejure.org/2007,3570)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 21, 22; 27 Abs. 1; 57 Abs. 2
    Abgrenzung des wirtschaftlichen vom nichtwirtschaftlichen Verein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Befriedigung idealer Bedürfnisse einzelner Vereinsmitglieder durch Inanspruchnahme einer gewerblichen Dienstleistung mit dem Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB; Gewerbliche Leistungen eines Vereins gegenüber Nichtmitgliedern als Fall des sog. ...

  • Judicialis

    AO § 55; ; BGB § ... 21; ; BGB § 22; ; BGB § 27 Abs. 1; ; BGB § 40 Abs. 1; ; BGB § 57 Abs. 2; ; FGG § 22 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 160a Abs. 1; ; SGB VI § 28; ; SGB VI § 43 Nr. 1; ; SGB IX § 44 Abs. 1 Nr. 3; ; SGB IX § 44 Abs. 1 Nr. 4

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Eintrag ins Vereinsregister genehmigt - Positive Entscheidung des OLG Hamm: Reha-Sport ist kein wirtschaftlicher Zweck

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Eintragungsfähigkeit eines Idealvereins

Verfahrensgang

  • LG Essen - 7 T 525/06
  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 129/07

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 350
  • DNotZ 2008, 301
  • FGPrax 2008, 36
  • Rpfleger 2008, 141
  • SpuRt 2008, 260
  • SpuRt 2008, 261
  • NZG 2008, 473
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 427/02

    wirtschaftlicher Verein

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 129/07
    Der Beteiligte, als in dessen Namen die weitere sofortige Beschwerde eingelegt anzusehen ist, ist als noch nicht eingetragener Verein beschwerdebefugt (Senat FGPrax 2003, 184 = NJW-RR 2003, 898 = Rpfleger 2003, 370; BayObLG NJW-RR 1991, 958; KG NJW-RR 2005, 339).
  • KG, 26.10.2004 - 1 W 295/04

    Vereinsregistereintragung: Eintragungsfähigkeit eines gemeinnützigen Vereins

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 129/07
    Maßstab für die Beurteilung ist dabei nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit (vgl. BayObLG Rpfleger 1977, 19, 20; KG FGPrax 2005, 77 = Rpfleger 2005, 199 = NZG 2005, 360).
  • KG, 26.10.2004 - 1 W 269/04

    Vereinsrecht: Vorliegen eines wirtschaftlichen Vereins

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 129/07
    Der Beteiligte, als in dessen Namen die weitere sofortige Beschwerde eingelegt anzusehen ist, ist als noch nicht eingetragener Verein beschwerdebefugt (Senat FGPrax 2003, 184 = NJW-RR 2003, 898 = Rpfleger 2003, 370; BayObLG NJW-RR 1991, 958; KG NJW-RR 2005, 339).
  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 129/07
    Zur Erreichung seiner idealen Ziele darf der Verein auch unternehmerische Tätigkeiten entfalten, sofern diese dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (sog. Nebenzweckprivileg, vgl. BGHZ 85, 84 = NJW 1983, 569; KG FGPrax 2005, a.a.O.; BVerwG NJW 1997, 2265).
  • BayObLG, 29.01.1991 - BReg. 3 Z 137/90

    Vorstand; Mehrgliedrig; Mitglieder; Vertretungsberechtigung; Verein; Eintragung;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 129/07
    Der Beteiligte, als in dessen Namen die weitere sofortige Beschwerde eingelegt anzusehen ist, ist als noch nicht eingetragener Verein beschwerdebefugt (Senat FGPrax 2003, 184 = NJW-RR 2003, 898 = Rpfleger 2003, 370; BayObLG NJW-RR 1991, 958; KG NJW-RR 2005, 339).
  • BGH, 04.06.1986 - I ZR 29/85

    Fernsehzuschauererforschung; Wettbewerbswidrigkeit einer vereinsrechtlich

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 129/07
    Ob das Nebenzweckprivileg überschritten werden soll, ist unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB zu ermitteln, der vor allem darin liegt, aus Gründen der Sicherheit des Rechtsverkehrs, insbesondere des Gläubigerschutzes, Vereinigungen mit wirtschaftlicher Zielsetzung auf die dafür zur Verfügung stehenden handelsrechtlichen Formen zu verweisen (vgl. BGH NJW 1986, 3201).
  • KG, 26.01.1979 - 1 W 3792/77
    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 129/07
    Dies reicht für die Annahme aus, dass hier nach der Satzung kein wirtschaftlicher Hauptzweck verfolgt wird (KG FGPrax 2005, a.a.O.; OLGZ 1979, 279; Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 9. Aufl., Rn. 56).
  • BayObLG, 20.01.1984 - BReg. 2 Z 4/84

    Anmeldung zum Vereinsregister

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 129/07
    Es ist daher anerkannt, dass die Satzung die Bestellung des Vorstands statt der Mitgliederversammlung einem anderen Vereinsorgan, z.B. einem Aufsichtsrat oder Kuratorium (BayObLGZ 1984, 1), übertragen oder die Wahl unnötig machen kann, indem dem Vorstand selbst das Recht der Ergänzung (Kooptation) eingeräumt wird (Staudinger/Weick, BGB, Neubearbeitung 2005, § 27 Rn. 3; BGB-RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 27 Rn. 1; Soergel/Hadding; BGB, 13. Aufl., § 27 Rn. 7; MünchKomm/Reuter, 5. Aufl., § 27 Rn. 18-22).
  • KG, 16.02.2016 - 22 W 71/15

    Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein

    Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob der Zweck des Vereins auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist oder nicht, ist nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit (allg. Ansicht; vgl. nur KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, NJW-RR 2005, 339, juris, Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 08.09.2007, 15 W 129/07, Rpfleger 2008, 141 f., juris Rn. 15, jeweils m.w.N.), wobei das leitende Ziel des Vereins sogar ganz hinter die Betätigung zurücktreten kann (Mummenhoff, Gründungssysteme und Rechtsfähigkeit, 1979, S. 106 f.).

    In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck des Vereins funktional untergeordnet ist (vgl. KG, Beschluss vom 08.04.2008, 1 W 338/07; OLG Hamm, Rpfleger 2008, 141/142) und nur einen geringen Umfang haben darf, wie aus der Entstehungsgeschichte der §§ 21 f. BGB erhellt.

  • KG, 16.02.2016 - 22 W 88/14

    Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein

    Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob der Zweck des Vereins auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist oder nicht, ist nicht die Zweckformulierung im Wortlaut der Satzung, wie die seit langem aufgegebene subjektive Theorie dies annahm und der Beteiligte offenbar immer noch annimmt, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit (allg. Ansicht; vgl. nur KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, NJW-RR 2005, 339, juris, Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 08.09.2007, 15 W 129/07, Rpfleger 2008, 141 f., juris Rn. 15, jeweils m.w.N.; davon geht offenbar auch der Gesetzgeber aus, hält er die Löschung eines Vereins im Vereinsregister gemäß § 395 FamFG auch dann für geboten, wenn der Zweck des Vereins nach der Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, der Verein jedoch (durch seine unerlaubte wirtschaftliche Betätigung) tatsächlich einen solchen Zweck verfolgt (vgl. BT-Drs. 16/13542, S. 14; Segna, Non Profit Law Yearbook 2014/2015, 47, 68;), wobei das leitende Ziel des Vereins sogar ganz hinter die Betätigung zurücktreten kann (Mummenhoff, Gründungssysteme und Rechtsfähigkeit, 1979, S. 106 f.).

    In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit dem nicht-wirtschaftlichen Hauptzweck des Vereins funktional untergeordnet ist (vgl. KG, Beschluss vom 08.04.2008, 1 W 338/07; OLG Hamm, Rpfleger 2008, 141/142) und nur einen geringen Umfang haben darf, wie aus der Entstehungsgeschichte der §§ 21 f. BGB erhellt.

  • KG, 18.01.2011 - 25 W 14/10

    Vereinsregisterverfahren: Abgrenzung zwischen Idealverein und wirtschaftlichem

    Die Anmeldung war entsprechend § 60 BGB zurückzuweisen, weil davon auszugehen ist, dass kein Idealverein (§ 21 BGB), sondern ein wirtschaftlicher Verein (§ 22 BGB) vorliegt (vgl. OLG Hamm, Rpfleger 2008, 141/142 m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck des Vereins funktional untergeordnet ist (vgl. KG, Beschluss vom 08.04.2008, 1 W 338/07; OLG Hamm, Rpfleger 2008, 141/142).

  • KG, 11.04.2016 - 22 W 40/15

    Löschung eines Vereins im Vereinsregister: Wirtschaftliche Betätigung durch

    Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob der Zweck des Vereins auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist oder nicht, ist nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit (allg. Ansicht; vgl. nur KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, NJW-RR 2005, 339, juris, Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 08.09.2007, 15 W 129/07, Rpfleger 2008, 141 f., juris Rn. 15, jeweils m.w.N.), wobei das leitende Ziel des Vereins sogar ganz hinter die Betätigung zurücktreten kann (Mummenhoff, Gründungssysteme und Rechtsfähigkeit, 1979, S. 106 f.).

    In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit dem nicht-wirtschaftlichen Hauptzweck des Vereins funktional untergeordnet ist (vgl. KG, Beschluss vom 08.04.2008, 1 W 338/07; OLG Hamm, Rpfleger 2008, 141/142) und nur einen geringen Umfang haben darf, wie aus der Entstehungsgeschichte der §§ 21 f. BGB erhellt.

  • KG, 20.01.2011 - 25 W 35/10

    Vereinsregisterverfahren: Voraussetzungen eines Idealvereins

    Die Anmeldung war entsprechend § 60 BGB zurückzuweisen, weil davon auszugehen ist, dass kein Idealverein (§ 21 BGB), sondern ein wirtschaftlicher Verein (§ 22 BGB) vorliegt (vgl. OLG Hamm, Rpfleger 2008, 141/142 m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck des Vereins funktional untergeordnet ist (vgl. KG, Beschluss vom 08.04.2008, 1 W 338/07; OLG Hamm, Rpfleger 2008, 141/142).

  • KG, 07.03.2012 - 25 W 95/11

    Ablehnung der Eintragung eines Vereins ins Vereinsregister: Beschwerdebefugnis

    Die Anmeldung war entsprechend § 60 BGB zurückzuweisen, weil davon auszugehen ist, dass kein Idealverein (§ 21 BGB), sondern ein wirtschaftlicher Verein (§ 22 BGB) vorliegt (vgl. OLG Hamm, Rpfleger 2008, 141 f. m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck des Vereins funktional untergeordnet ist (vgl. KG, Beschluss vom 08.04.2008, 1 W 338/07; OLG Hamm, RPfl. 2008, 141 f.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2016 - L 1 KR 377/14

    Abgrenzung Idealverein wirtschaftlicher Verein - Nebenzweckprivileg -

    Denn Maßstab für die Beurteilung, ob es sich bei dem Verein um einen Idealverein oder um einen wirtschaftlichen Verein handelt, ist dabei nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit (Beschluss des OLG Hamm vom 6. September 2007 - 15 W 129/07 -, zitiert nach juris, m.w. Nachw.).
  • KG, 23.06.2014 - 12 W 66/12

    Vereinsregistersache: Prüfung der Eintragungsfähigkeit eines Vereins mit auch

    Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob ein Verein ideell oder wirtschaftlich ist, ist dabei nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit (allg. Ansicht; vgl. nur KG, NJW-RR 2005, 339, zitiert nach juris, Rn. 6; OLG Hamm, Rpfleger 2008, 141 f., jeweils m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 06.08.2010 - 2 W 112/10

    Zulässigkeit der Eintragung eines Saunavereins in das Vereinsregister

    Jedenfalls bei Sportvereinen spricht es aber ebenso wie bei Musikschulvereinen nicht zwingend gegen eine Eintragung in das Vereinsregister, wenn auch entgeltliche Leistungen für Nichtmitglieder angeboten werden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2008, S. 350 ff.).
  • LSG Bayern, 03.07.2009 - L 12 KA 33/09

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - einstweiliger Rechtsschutz bei Kürzung

    Kein wirtschaftlicher Verein liegt vor, wenn im Rahmen ideeller Zielsetzung eine wirtschaftliche Nebentätigkeit erfolgt (BGH NJW 83, 569 zum ADAC; OLG Hamm, NJW-RR 08, 350 zu Bundesligavereinen).
  • OLG Saarbrücken, 17.06.2021 - 5 W 30/21

    Erfolgt die Löschung einer vermeintlich unzulässigen Registereintragung, bei der

  • OLG Stuttgart, 03.12.2014 - 8 W 447/14

    Eintragung eines Vereins, der Erziehungsmethoden auf der Grundlage der Pädagogik

  • OLG Karlsruhe, 30.08.2011 - 14 Wx 51/11

    Wirtschaftlicher Verein: Fortführung eines der Öffentlichkeit gegen Entgelt

  • OLG Koblenz, 28.05.2009 - 2 U 1191/08

    Rechtsnatur der Bestattungsordnung einer jüdischen Gemeinde

  • OLG Hamm, 14.02.2013 - 27 W 108/12
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