Weitere Entscheidungen unten: KG, 05.09.2007 | OLG Jena, 30.10.2007

Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1773
BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05 (https://dejure.org/2007,1773)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2007 - XII ZB 26/05 (https://dejure.org/2007,1773)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - XII ZB 26/05 (https://dejure.org/2007,1773)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Kosten zu Gunsten einer nichtexistenten Beklagten; Kostenerstattungsanspruch einer nicht mehr existenten GmbH; Voraussetzungen für die Annahme eines Verfahrens gegen eine nicht existente Partei; Wiedererlangung der Existenz durch eine GmbH; Umfang der ...

  • Judicialis

    ZPO § 50; ; ZPO § 91; ; ZPO § 104

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 50 § 91 § 104
    Rechtstellung einer nicht existenten Prozesspartei; Kostenhaftung der Gegenpartei

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nichtexistente Beklagte im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 528
  • MDR 2008, 171
  • Rpfleger 2008, 98
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.04.1979 - II ZR 73/78

    Klage gegen aufgelösten Verein - §§ 41, 49 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, Unzulässigkeit

    Auszug aus BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05
    Denn bei der Beurteilung der - in jeder Lage des Verfahrens zu prüfenden - Parteifähigkeit bleibt der aufschiebend bedingte Kostenerstattungsanspruch außer Betracht (vgl. BGHZ 74, 212, 213; BGH Urteil vom 29. September 1981 - VI ZR 21/80 - NJW 1982, 238, 239).

    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die nicht oder nicht mehr existente Partei in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln ist, als sie ihre Nichtexistenz geltend macht (allg. M.; Senatsbeschluss vom 12. Mai 2004 - XII ZB 226/03 - NJW-RR 2004, 1505, 1506; BGHZ 24, 91, 94; 74, 212, 215; BGH Beschluss vom 13. Juli 1993 - III ZB 17/93 - NJW 1993, 2943, 2944).

  • BGH, 12.05.2004 - XII ZB 226/03

    Umfang der Erstattung der Kosten einer nicht existierenden Partei

    Auszug aus BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die nicht oder nicht mehr existente Partei in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln ist, als sie ihre Nichtexistenz geltend macht (allg. M.; Senatsbeschluss vom 12. Mai 2004 - XII ZB 226/03 - NJW-RR 2004, 1505, 1506; BGHZ 24, 91, 94; 74, 212, 215; BGH Beschluss vom 13. Juli 1993 - III ZB 17/93 - NJW 1993, 2943, 2944).

    aa) Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung gilt die im Prozess fingierte begrenzte Parteifähigkeit der nicht existenten Partei auch für das sich anschließende Kostenfestsetzungsverfahren und berechtigt die nicht existente Partei, einen Antrag auf Kostenfestsetzung zu stellen; dessen Gegenstand sind die Aufwendungen, die dem Dritten, der für die nicht existente Partei in einem für zulässig erachteten Verfahren tätig wurde, entstanden sind (Senatsbeschluss vom 12. Mai 2004 - XII ZB 226/03 - NJW-RR 2004, 1505, 1506; OLG Hamburg MDR 1976, 845; SchlHOLG JurBüro 1978, 1574; OLG Karlsruhe Beschluss vom 17. August 1978 - 13 W 122/78 - Juris; KG AnwBl. BE 1995 300 (LS); OLGR Saarbrücken 2002, 259; OLGR Stuttgart 2005, 525).

  • OLG München, 05.08.1997 - 11 W 1430/97
    Auszug aus BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05
    Demgegenüber wird zum Teil vertreten, die nicht existente Partei könne nur Kostenerstattung zugunsten derjenigen (existenten) natürlichen oder juristischen Person beantragen, die für die nicht existente Partei gehandelt habe (OLGR Bamberg 2001, 223; OLG München NJW-RR 1999, 1264, 1265; OLG Hamburg MDR 1976, 846; wohl auch Stein/Jonas/Bork 22. Aufl. § 50 ZPO Rdn. 59).
  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

    Auszug aus BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05
    Denn bei der Beurteilung der - in jeder Lage des Verfahrens zu prüfenden - Parteifähigkeit bleibt der aufschiebend bedingte Kostenerstattungsanspruch außer Betracht (vgl. BGHZ 74, 212, 213; BGH Urteil vom 29. September 1981 - VI ZR 21/80 - NJW 1982, 238, 239).
  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 280/56

    Glaswaren aus Thüringen - § 50 ZPO, fingierte Parteifähigkeit einer

    Auszug aus BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die nicht oder nicht mehr existente Partei in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln ist, als sie ihre Nichtexistenz geltend macht (allg. M.; Senatsbeschluss vom 12. Mai 2004 - XII ZB 226/03 - NJW-RR 2004, 1505, 1506; BGHZ 24, 91, 94; 74, 212, 215; BGH Beschluss vom 13. Juli 1993 - III ZB 17/93 - NJW 1993, 2943, 2944).
  • OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 10 W 2/05

    Kostengrundentscheidung nach Klagerücknahme: Fingierung der Nochexistenz eines

    Auszug aus BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05
    aa) Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung gilt die im Prozess fingierte begrenzte Parteifähigkeit der nicht existenten Partei auch für das sich anschließende Kostenfestsetzungsverfahren und berechtigt die nicht existente Partei, einen Antrag auf Kostenfestsetzung zu stellen; dessen Gegenstand sind die Aufwendungen, die dem Dritten, der für die nicht existente Partei in einem für zulässig erachteten Verfahren tätig wurde, entstanden sind (Senatsbeschluss vom 12. Mai 2004 - XII ZB 226/03 - NJW-RR 2004, 1505, 1506; OLG Hamburg MDR 1976, 845; SchlHOLG JurBüro 1978, 1574; OLG Karlsruhe Beschluss vom 17. August 1978 - 13 W 122/78 - Juris; KG AnwBl. BE 1995 300 (LS); OLGR Saarbrücken 2002, 259; OLGR Stuttgart 2005, 525).
  • OLG Koblenz, 15.05.2001 - 14 W 332/01
    Auszug aus BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05
    Nach einer Ansicht kann die nicht existente Partei eine Kostenfestsetzung zu ihren Gunsten verlangen (OLGR Saarbrücken 2002, 259; OLG Koblenz Beschluss vom 15. Mai 2001 - 14 W 332/01 - juris - KG AnwBl. BE 1995, 300 (LS)).
  • BGH, 13.07.1993 - III ZB 17/93

    Rechtsmittelbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die nicht oder nicht mehr existente Partei in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln ist, als sie ihre Nichtexistenz geltend macht (allg. M.; Senatsbeschluss vom 12. Mai 2004 - XII ZB 226/03 - NJW-RR 2004, 1505, 1506; BGHZ 24, 91, 94; 74, 212, 215; BGH Beschluss vom 13. Juli 1993 - III ZB 17/93 - NJW 1993, 2943, 2944).
  • BGH, 21.04.1988 - IX ZR 191/87

    Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs vor Rechtskraft des Urteils

    Auszug aus BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05
    Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass die bei Zustellung der Klageschrift am 25. März 2003 noch existente Beklagte schon mit Eintritt der Rechtshängigkeit einen prozessualen - durch eine der Beklagten günstige Kostengrundentscheidung bedingten - Kostenerstattungsanspruch erlangt hat (vgl. BGH Urteile vom 7. Oktober 1982 - III ZR 148/81 - NJW 1983, 284 und vom 21. April 1988 - IX ZR 191/87 - NJW 1988, 3204, 3205).
  • BGH, 07.10.1982 - III ZR 148/81

    Erstattung der dem Antragsgegner eines unzulässigen Beweissicherungsantrags

    Auszug aus BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05
    Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass die bei Zustellung der Klageschrift am 25. März 2003 noch existente Beklagte schon mit Eintritt der Rechtshängigkeit einen prozessualen - durch eine der Beklagten günstige Kostengrundentscheidung bedingten - Kostenerstattungsanspruch erlangt hat (vgl. BGH Urteile vom 7. Oktober 1982 - III ZR 148/81 - NJW 1983, 284 und vom 21. April 1988 - IX ZR 191/87 - NJW 1988, 3204, 3205).
  • OLG Bamberg, 11.01.2001 - 3 W 141/00

    Kostenerstattung bei Klage gegen eine nicht existierende Partei

  • OLG Karlsruhe, 17.08.1978 - 13 W 122/78
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 99/11

    Wann ist eine nicht existente Partei parteifähig?

    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die nicht existente Partei in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln ist, als sie ihre fehlende Existenz geltend macht (allg. M.; BGH NJW 2008, 528; NJW-RR 2004, 1505; BGH NJW 1993, 2943 [2944]; BGHZ 24, 91 [94] = NJW 1957, 989; Senat RuS 2009, 42).

    Dessen Gegenstand sind die Aufwendungen, die dem Dritten, der für die nicht existente Partei in einem für zulässig erachteten Verfahren tätig wurde, entstanden sind (BGH NJW 2008, 528; Senat aaO. m.w.N.).

  • BGH, 02.09.2009 - XII ZB 50/06

    Vollstreckbarkeit einer vorläufigen Anordnung nach dem Haager Übereinkommen über

    Denn im Streit über die Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses aus dem Verfahren muss die Prozesspartei als beteiligt fingiert werden, um ihre Verfahrensrechte nicht in unzulässiger Weise zu beschränken (vgl. BGHZ 24, 91, 94; BGHZ 132, 353, 355, BGH Beschluss vom 27. September 2007 - VII ZB 23/07 - NJW 2008, 527 Tz. 13 und Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2007 - XII ZB 26/05 - NJW 2008, 528 Tz. 9 m.w.N.).
  • OLG Köln, 04.11.2021 - 16 W 31/21

    Kostenentscheidung; Klagerücknahme

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist allgemein anerkannt, dass die nicht oder nicht mehr existente Partei in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln ist, als sie ihre Nichtexistenz geltend macht (etwa BGH Beschluss vom 10.10.2007 - XII ZB 26/05, NJW 2008, 528).

    Ebenso ist anerkannt, dass eine nicht existente Beklagte, die im Streit um ihre Parteifähigkeit zu Lasten des Klägers eine Kostengrundentscheidung erwirkt hat, im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren zu ihren Gunsten die Festsetzung der durch diesen Streit entstandenen Kosten verlangen kann (BGH Beschluss vom 10.10.2007 - XII ZB 26/05, NJW 2008, 528 mwN zum früheren Streitstand; BGH Beschluss vom 27.9.2007 - VII ZB 23/07, NJW 2008, 527; OLG Saarbrücken Beschluss vom 29.03.2021 - 9 W 9/21, BeckRS 2021, 10740 = NJW-Spezial 2021, 412; BeckOK/Jaspersen, Stand 1.9.2021, § 103 Rn. 24; Musielak/Voit/Weth, ZPO, 18. Aufl., § 50 Rn. 12; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 104 Rn. 21.64).

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 24 W 27/08

    Zu den Voraussetzungen des Antrags auf Kostenfestsetzung durch eine nicht

    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die nicht existente Partei in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln ist, als sie ihre fehlende Existenz geltend macht (allg. M.; BGH NJW 2008, 528; NJW-RR 2004, 1505; BGH NJW 1993, 2943 [2944]; BGHZ 24, 91 [94] = NJW 1957, 989).

    Dessen Gegenstand sind die Aufwendungen, die dem Dritten, der für die nicht existente Partei in einem für zulässig erachteten Verfahren tätig wurde, entstanden sind (BGH NJW 2008, 528; NJW-RR 2004, 1505 [1506]; OLG Hamburg, MDR 1976, 845; OLG Schleswig, JurBüro 1978, 1574; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.8.1978 - 13 W 122/78, juris; KG, BerlAnwBl 1995, 300 L; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2002, 259; OLG Stuttgart, OLG-Report 2005, 525).

  • BSG, 11.09.2012 - B 1 A 2/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - freiwillige kassenartenübergreifende Vereinigung

    Die Gesamtschuldnerschaft trägt dem Bedürfnis Rechnung, dass der Kläger zu 1. zwar für das anhängige Verfahren einschließlich des Kostenfestsetzungsverfahrens als fortbestehend gilt (vgl BGH NJW 2008, 528 f; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 70 RdNr 7 mwN), im Übrigen jedoch mit der Fusion im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in der Klägerin zu 2. aufgegangen ist (s unter 2 a, aa), so dass diese letztlich aus materiellem Recht insgesamt Kostenschuldnerin ist (zu Billigkeitserwägungen vgl BGH NJW-RR 1998, 334 f).
  • OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 10 W 34/13

    Antrag auf Erläuterung des erstatteten Gutachtens im selbständigen

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die nicht existente Partei in einem gegen sie angestrengten Verfahren insoweit als parteifähig zu behandeln ist, als sie ihre Nichtexistenz geltend macht (BGH NJW 2008, 528, juris Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 11.01.2010 - 5 U 119/09

    Pachtvertrag: Entfallen des Besitzrechts des Pächters bei Zerstörung der

    Für den Fall einer während des Prozesses gelöschten GmbH hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die nicht existente Partei die Kosten zu ihren eigenen Gunsten festsetzen lassen kann, nicht etwa zu Gunsten der Person, die für sie gehandelt hat (BGH, Beschluss vom 10.10.2007, XII ZB 26/05, NJW 2008, 528, 529).
  • OLG Hamburg, 26.06.2023 - 1 Ws 14/23

    Verdacht einer Steuerhinterziehung durch einen Bordellbetreiber: Voraussetzungen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das große Ausmaß im Sinne des § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO betragsmäßig zu bestimmen und liegt regelmäßig ab einer Wertgrenze von 50.000 EUR vor (vgl. BGH, Urteil vom 02. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, NJW 2008, 528, 531 f.; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 373/15, BeckRS 2016, 2436 Rn. 33 ff.; BGH, Urteil vom 10. Juli 2019 - 1 StR 265/18 -, juris, Rn. 17).
  • VG Frankfurt/Oder, 29.01.2020 - 8 K 1610/08

    Zur Unterbrechung des Verfahrens und zur Beteiligten- und Prozessfähigkeit einer

    Bei der Beurteilung der Beteiligtenfähigkeit muss der aufschiebend bedingte prozessuale Kostenerstattungsanspruch daher außer Betracht bleiben (so - allerdings bezüglich einer beklagten Gesellschaft - auch: BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - XII ZB 26/05 -, juris, Rn. 8 m. w. N.; gegen die Fingierung der Beteiligtenfähigkeit auf Grund eines prozessualen Kostenerstattungsanspruchs einer beklagten Gesellschaft mit anderen, auf eine klagende Gesellschaft aber nicht übertragbaren Argumenten auch: BAG, Urteil vom 31. August 1983 - 4 AZR 104/81 -, juris, Rn. 15 ff.).
  • LG Karlsruhe, 17.08.2022 - 6 O 48/22

    Klage gegen verstorbene Partei und weiteres Verfahren bei ursprünglich drei

    Die gegen eine bereits verstorbene und damit nicht existente Partei erhobene Klage - wie vorliegend im Ausgangsverfahren 6 O -/- - ist unzulässig (vgl. BGH, Urteile vom 29.9.2010 - XII ZR 41/09 - NJW 2011, 778; vom 11.4.1957 - VII ZR 280/56 -, BGHZ 24, 94; RG, Urteil vom 26.10.1931 - VIII 117/31, RGZ 134, 91 (94); BGH, Beschluss vom 10.10.2007 - XII ZB 26/05 -, Rn 45, NJW 2008, 528).

    Bei einer Klage gegen eine nichtexistente Partei, wenn dies bemerkt, aber die Klage nicht zurückgenommen wird, hat ein die Klage abweisendes Urteil mit einer Kostenentscheidung gegen den Kläger zu ergehen, damit die natürliche oder juristische Person, für die im Prozess die Nichtexistenz geltend gemacht wurde, ihre Kostenforderungen in das Festsetzungsverfahren einbringen kann (allg. Meinung: BGH, Beschluss vom 10.10.2007 - XII ZB 26/05 -, Rn 45, NJW 2008, 528 m.w.N.; RG, Urteil vom 17.5.1892 - II 77/92 -, RGZ 29, 408 (410 f.); OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.2005 - 10 W 2/05 - OLGR Stuttgart 2005, 525; Zöller/Herget, a.a.O., Rn 2 zu § 91).

  • OLG München, 23.04.2014 - 34 Sch 5/13
  • OLG Koblenz, 17.12.2009 - 14 W 820/09

    Kostenerstattungsansprüche einer nicht existenten Partei

  • OLG Saarbrücken, 29.03.2021 - 9 W 9/21

    1. Eine nicht existente Partei kann im Kostenfestsetzungsverfahren die zur

  • OLG Brandenburg, 26.11.2019 - 6 W 89/19

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • OLG München, 03.05.2019 - 11 W 155/19

    Kostenfestsetzung zugunsten der Beklagtenseite bei Klageerhebung gegen eine

  • LG Frankfurt/Main, 11.07.2022 - 13 T 32/22

    Rechtsanwalt vertritt die beklagten Eigentümer: Und damit auch den Verband?

  • LG Düsseldorf, 28.01.2016 - 22 T 121/15

    Durchführung des Urteilsergänzungsverfahrens

  • OLG Brandenburg, 07.02.2023 - 6 W 74/22

    Parteifähigkeit einer nicht existenten Partei; Geltendmachung der Nichtexistenz;

  • OLG Stuttgart, 14.07.2008 - 10 U 232/07

    Interventionsprozess: (Un-)Zulässigkeit wegen der Vertretung einer GmbH in

  • KG, 30.08.2021 - 19 W 118/21

    Kostenfestsetzung: Festsetzbarkeit einer anwaltlichen Verfahrensgebühr bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 05.09.2007 - 1 Ws 122/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7223
KG, 05.09.2007 - 1 Ws 122/07 (https://dejure.org/2007,7223)
KG, Entscheidung vom 05.09.2007 - 1 Ws 122/07 (https://dejure.org/2007,7223)
KG, Entscheidung vom 05. September 2007 - 1 Ws 122/07 (https://dejure.org/2007,7223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des gebührenrechtlichen Haftzuschlags für den Verteidiger eines Beschuldigten im offenen Vollzug

  • Judicialis

    RVG Teil 4 Vorbem. 4 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Vorbemerkung 4 Abs. 4
    ["Haft"-] Zuschlag auch bei sog. offenem Vollzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    VB 4 Abs. 4 VV RVG
    Strafsachen: Gebühren mit Zuschlag -

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2008, 98
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 05.12.2006 - 3 Ws 213/06

    Pflichtverteidigergebühren im beschleunigten Verfahren: Voraussetzungen eines

    Auszug aus KG, 05.09.2007 - 1 Ws 122/07
    Denn die (amtliche) Vorbemerkung 4 Abs. 4 zu Teil 4 VV RVG enthält mit ihrem klaren Wortlaut eine generelle, nicht auf den Einzelfall bezogene Regelung ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung (vgl. KG, Beschlüsse vom 29. Juni 2006 - 4 Ws 76/06 - und vom 5. Dezember 2006 - 3 Ws 213/06 -).
  • KG, 29.06.2006 - 4 Ws 76/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung des gebührenrechtlichen Haftzuschlags;

    Auszug aus KG, 05.09.2007 - 1 Ws 122/07
    Denn die (amtliche) Vorbemerkung 4 Abs. 4 zu Teil 4 VV RVG enthält mit ihrem klaren Wortlaut eine generelle, nicht auf den Einzelfall bezogene Regelung ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung (vgl. KG, Beschlüsse vom 29. Juni 2006 - 4 Ws 76/06 - und vom 5. Dezember 2006 - 3 Ws 213/06 -).
  • KG, 29.08.2008 - 1 Ws 212/07

    Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch für Mitwirkung im Überprüfungsverfahren

    Die genannte Vorbemerkung enthält nach ihrem Wortlaut eine generelle, gerade nicht auf den Einzelfall bezogene, zwingende Regelung, die ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung gilt, so dass es für die Entstehung des Anspruchs auf die Gebühr mit Zuschlag nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall aufgrund der Inhaftierung Umstände gegeben sind, die zu konkreten Erschwernissen der Tätigkeit des Rechtsanwalts geführt haben (vgl. KG StraFo 2007, 482; Senat StraFo 2007, 483).
  • OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 5 Ws 120/10

    Rechtsanwaltsgebühren im Maßregelvollzug: Haftzuschlag bei Aufenthalt des

    Zwar liegt darin eine Ungleichbehandlung mit dem Verteidiger, der einem Verurteilten beigeordnet ist, der Strafhaft im offenen Vollzug verbüßt, und dafür mit dem Haftzuschlag honoriert wird (KG Berlin StraFo 2007, 483; Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG, 19. Auflage, Vorb. 4 VV, Rn. 46 m.w.N.).
  • OLG Jena, 30.01.2009 - 1 Ws 29/09

    Haftzuschlag (erhöhte Terminsgebühr des Pflichtverteidigers) bei Aufenthalt des

    Die (amtliche) Vorbemerkung Nr. 4 Abs. 4 zu Teil 4 VV RVG enthält nach ihrem klaren Wortlaut nämlich eine generelle, nicht auf den Einzelfall bezogene Regelung ohne Ausnahmen oder Einschränkungen ihrer Anwendung (vgl. KG StraFo 2007, 483).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2022 - 2 Ws 273/22

    Gebührenrechtlicher Haftzuschlag für Terminsgebühr des Verteidigers bei Wohnen

    Nach ganz überwiegender Auffassung ist in diesem Sinne inhaftiert auch der im offenen Vollzug befindliche Mandant (vgl. Knaudt in BeckOK RVG, 57. Ed. Stand 01.09.2022, RVG VV Vorbemerkung 4 Rn. 64; Kremer in Riedel/Sußbauer RVG, 10 Aufl. 2015, RVG [VV Vorbemerkung 4] Rn. 41; KG, Beschluss vom 05.09.2007 - 1 Ws 122/07 -, BeckRS 2007, 15746; OLG Jena, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Jena, 30.10.2007 - 1 AR (S) 72/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14271
OLG Jena, 30.10.2007 - 1 AR (S) 72/07 (https://dejure.org/2007,14271)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.10.2007 - 1 AR (S) 72/07 (https://dejure.org/2007,14271)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - 1 AR (S) 72/07 (https://dejure.org/2007,14271)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,14271) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    § 42 RVG
    Feststellung einer Pauschgebühr für den Wahlanwalt; Antragszeitpunt

  • Burhoff online

    Feststellung einer Pauschgebühr für den Wahlanwalt; Antragszeitpunkt;

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erstattung einer Pauschalgebühr für den Rechtsanwalt in einem Auslieferungsverfahren; Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Auslieferungshaft; Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung einer Pauschalgebühr bei Vorliegen bereits festgesetzter ...

  • rechtsportal.de

    RVG § 42
    Rechtsanwaltsvergütung: Feststellung der Pauschvergütung für den Wahlanwalt, Unzulässigkeit nach erfolgter Kostenfestsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafrecht - Nachträgliche Feststellung einer Pauschgebühr für den Wahlanwalt

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 96 (Ls.)
  • Rpfleger 2008, 98
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Bamberg, 17.01.2011 - 2 AR 24/10

    Wahlverteidigervergütung: Zulässigkeit eines Antrags auf Festsetzung einer

    Dies gilt auch, wenn das Bestimmungsrecht des Rechtsanwalts nach § 14 Abs. 1 RVG bereits wirksam ausgeübt wurde (Anschluss an OLG Celle StraFo 2008, 398 = DAR 2008, 730 f. = NStZ-RR 2009, 31 f.; OLG Jena Rpfleger 2008, 98 = JurBüro 2008, 82 = StRR 2008, 158 f.; NJW 2006, 933 f. = NZV 2006, 495 f. und zuletzt JurBüro 2010, 642 f.; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 04.02.2008 - 2 AR 2/8):.

    7 Der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr ist unzulässig, weil das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 464 b StPO bereits abgeschlossen ist; er wäre auch dann unzulässig, wenn nur die Ausübung des Bestimmungsrechts der billigen Gebühr (§ 14 Abs. 1 RVG) bereits erfolgt wäre (OLG Celle StraFo 2008, 398 = DAR 2008, 730 f. = NStZ-RR 2009, 31 f.; OLG Jena Rpfleger 2008, 98 = JurBüro 2008, 82 = StRR 2008, 158 f. m. Anm. Burhoff ; NJW 2006, 933 f. = NZV 2006, 495 f. und zuletzt JurBüro 2010, 642 f.; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30.01.2009 - 1 ARs 69/08):.

  • OLG Brandenburg, 21.02.2011 - 1 Ws 123/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch eines als Zeugenbeistand beigeordneten

    Der entsprechende Antrag auf Festsetzung einer Pauschalgebühr nach § 51 RVG kann auch dann noch vom beigeordneten Zeugenbeistand gestellt werden, wenn die gesetzlichen Gebühren bereits festgesetzt und sogar schon ausgezahlt worden sind (Thüringer OLG Beschluss vom 30. Oktober 2007, Az.: 1 AR (S) 72/07, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 29.07.2008 - 1 ARs 46/08

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42

    Mit dem OLG Jena (JurBüro 2008, 82) hat der Senat daher die Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Pauschgebühr als unzulässig abgelehnt, wenn das Kostenfestsetzungsverfahren bereits durch förmlichen Festsetzungsbeschluss zum Abschluss gelangt ist.
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 2 AR 51/12

    Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger nach Freispruch und nach Festsetzung

    Ferner ist ein Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr gemäß § 42 RVG unzulässig, wenn über einen Antrag auf Festsetzung der Wahlverteidigergebühren abschließend entschieden ist (Thüringer OLG Rpfleger 2008, 98 und 2011, 177f.; OLG Celle StraFo 2008, 398; OLG Bamberg DAR 2011, 237).
  • OLG Köln, 04.02.2009 - 2 ARs 2/08

    Keine Pauschvergütung für Wahlverteidiger nach Festsetzung einer solchen für

    Im Zeitpunkt der Senatsentscheidung war nämlich das Kostenfestsetzungsverfahren durch den rechtskräftigen Beschluss vom 26.09.2008 abgeschlossen und eine Fallgestaltung gegeben, die derjenigen vergleichbar ist, die der Entscheidung des OLG K. (JurBüro 2008, 82, s.a. OLG Celle, NStZ 2009, 31) zugrunde liegt.
  • OLG Jena, 09.08.2010 - 1 AR (S) 25/10

    Gleichzeitig mit einem Kostenfestsetzungsantrag nach rechtskräftigem Abschluss

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 30.10.2007, 1 AR (S) 72/07, JurBüro 2008, 82, auf die Besonderheiten des Verfahrens zur Feststellung einer Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger hingewiesen:.
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2012 - 3 RVGs 48/11

    Pflichtverteidigervergütung; Feststellung einer Pauschgebühr gem. § 42 RVG bei

    aa) Nach allgemeiner Ansicht in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG unzulässig, wenn das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 464b StPO rechtskräftig abgeschlossen ist (Thür.OLG JurBüro 2008, 82 und JurBüro 2010, 642, Uher in Bischof, RVG, 4. Aufl. § 42 Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht