Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 11.05.1998

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 08.07.1998 - 2 WF 21/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6208
OLG Zweibrücken, 08.07.1998 - 2 WF 21/98 (https://dejure.org/1998,6208)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.07.1998 - 2 WF 21/98 (https://dejure.org/1998,6208)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - 2 WF 21/98 (https://dejure.org/1998,6208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristablauf nach Aufforderung des Gerichts zur Vorlage der Abrechnung eines Anwalts; Erlöschen des Anspruchs auf Vergütung und weitere Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 123, § 124, § 128 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 391
  • Rpfleger 1998, 434
  • Rpfleger 1998, 526
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 07.08.2012 - 14 W 423/12

    PKH-Anwaltsvergütung: Erlöschen des Vergütungsanspruchs bei verspäteter Anmeldung

    Das stand aber einer Aufforderung nach § 55 Abs. 6 S. 1 RVG nicht im Wege (KG JurBüro 1984, 1692, 1393; OLG Zweibrücken, JurBüro 1998, 591, 592); denn diese hatte insoweit lediglich vorbereitenden Charakter.
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2012 - 5 WF 126/11

    Erlöschen von Ansprüchen eines beigeordneten Anwalts gegenüber der Staatskasse

    Bei Nichteinhaltung der Frist erlöschen auch nicht nur die Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts auf die Differenz zwischen den PKH-Gebühren und den Wahlanwaltsgebühren gegenüber der Staatskasse, sondern sämtliche Ansprüche auf Vergütung aus der Beiordnung, vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.07.1998, 2 WF 21/98; OLG Köln, Beschluss vom 29.09.1998, 4 WF 211/98; OLG Koblenz Beschluss vom 10.07.2003, 11 WF 518/03 - alle zitiert nach Juris - Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., § 55 RVG Rdnr. 55. Dies gilt jedoch nicht für die vor Festsetzung angemeldeten und festgesetzten PKH-Gebühren.
  • AG Grevenbroich, 06.02.2012 - 5 WF 126/11
    Bei Nichteinhaltung der Frist erlöschen auch nicht nur die Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts auf die Differenz zwischen den PKH-Gebühren und den Wahlanwaltsgebühren gegenüber der Staatskasse, sondern sämtliche Ansprüche auf Vergütung aus der Beiordnung, vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.07.1998, 2 WF 21/98; OLG Köln, Beschluss vom 29.09.1998, 4 WF 211/98; OLG Koblenz Beschluss vom 10.07.2003, 11 WF 518/03 - alle zitiert nach Juris - Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., § 55 RVG Rdnr. 55. Dies gilt jedoch nicht für die vor Festsetzung angemeldeten und festgesetzten PKH-Gebühren.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.05.1998 - 14 WF 67/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4958
OLG Köln, 11.05.1998 - 14 WF 67/98 (https://dejure.org/1998,4958)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.05.1998 - 14 WF 67/98 (https://dejure.org/1998,4958)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 1998 - 14 WF 67/98 (https://dejure.org/1998,4958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Prozesskostenhilfe nach Entziehungsentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1775
  • FamRZ 1998, 1524
  • Rpfleger 1998, 434
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2005 - 11 Ta 205/05

    Wiederbewilligung von Prozesskostenhilfe

    bb) Zwar geht auch dann, wenn die Prozesskostenhilfebewilligung gem. § 124 Nr. 2 2. Alt. ZPO aufgehoben wird, weil eine Partei ihrer Mitwirkungspflicht aus § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO nicht nachgekommen ist, der Sanktionscharakter von § 124 Nr. 2 ZPO nicht stets soweit, dass die Partei im Beschwerdeverfahren mit neuem Vorbringen grundsätzlich ausgeschlossen ist (LAG Rheinland-Pfalz Beschl. vom 23.01.1998 - 4 Ta 237/97 - NZA-RR 1998, 560, vgl. auch OLG Köln Beschl. vom 11.05.1998 - 14 WF 67/98 -, NJW-RR 1998, 1775, m.w.N.).

    Die nicht angegriffene und nach den obigen Ausführungen auch nicht mehr angreifbare Aufhebung der PKH-Bewilligung gemäß § 124 Nr. 2 2. Alt. ZPO wegen Nichtabgabe der nach § 120 Abs. 4 ZPO geforderten Erklärung führt indes zum Verlust der Prozesskostenhilfe für den geltend gemachten Streitgegenstand (OLG Köln Beschl. vom 11.05.1998 - 14 WF 67/98 -, a.a.O., m.w.N).

    Die gesetzliche Regelung des § 124 Nr. 2 2. Alt. ZPO (Aufhebung der PKH-Bewilligung bei Nichtabgabe der nach § 120 Abs. 4 ZPO geforderten Erklärung) bliebe ohne praktische Bedeutung, wenn die Partei zu einem späteren Zeitpunkt einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag für dasselbe Rechtsschutzziel stellen könnte (vgl. OLG Köln Beschl. vom 11.05.1998 - 14 WF 67/98 -, NJW-RR 1998, 1775, m.w.N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2005 - 11 Ta 205/05

    Wiederbewilligung von Prozesskostenhilfe

    bb) Zwar geht auch dann, wenn die Prozesskostenhilfebewilligung gem. § 124 Nr. 2 2. Alt. ZPO aufgehoben wird, weil eine Partei ihrer Mitwirkungspflicht aus § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO nicht nachgekommen ist, der Sanktionscharakter von § 124 Nr. 2 ZPO nicht stets soweit, dass die Partei im Beschwerdeverfahren mit neuem Vorbringen grundsätzlich ausgeschlossen ist (LAG Rheinland-Pfalz Beschl. vom 23.01.1998 - 4 Ta 237/97 - NZA-RR 1998, 560, vgl. auch OLG Köln Beschl. vom 11.05.1998 - 14 WF 67/98 -, NJW-RR 1998, 1775, m.w.N.).

    Die nicht angegriffene und nach den obigen Ausführungen auch nicht mehr angreifbare Aufhebung der PKH-Bewilligung gemäß § 124 Nr. 2 2. Alt. ZPO wegen Nichtabgabe der nach § 120 Abs. 4 ZPO geforderten Erklärung führt indes zum Verlust der Prozesskostenhilfe für den geltend gemachten Streitgegenstand (OLG Köln Beschl. vom 11.05.1998 - 14 WF 67/98 -, a.a.O., m.w.N).

    Die gesetzliche Regelung des § 124 Nr. 2 2. Alt. ZPO (Aufhebung der PKH-Bewilligung bei Nichtabgabe der nach § 120 Abs. 4 ZPO geforderten Erklärung) bliebe ohne praktische Bedeutung, wenn die Partei zu einem späteren Zeitpunkt einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag für dasselbe Rechtsschutzziel stellen könnte (vgl. OLG Köln Beschl. vom 11.05.1998 - 14 WF 67/98 -, NJW-RR 1998, 1775, m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 23.06.2006 - 8 WF 84/06

    Prozesskostenhilfe: Einkommensermittlung im Zusammenhang mit der Aufhebung einer

    Anderenfalls würde der Sanktionscharakter des § 124 Nr. 4 ZPO unterlaufen werden (OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 617; OLG Koblenz FamRZ 1996, 1426; OLG Köln FamRZ 1998, 1524; OLG Bremen FamRZ 2001, 1434; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1418; LAG Hamm, Beschluss vom 12.05.2003, Az. 18 Ta 240/03).
  • OLG Nürnberg, 26.04.2004 - 9 WF 1213/04

    Mögliche erneute Prozesskostenhilfe-Bewilligung aufgrund Verschlechterung der

    Denn eine Neubewilligung käme einer Änderung der bestandskräftigen Aufhebungsentscheidung gleich, ohne dass dies durch eine nachträglich eingetretene Änderung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Antragsgegners zu begründen wäre (vgl. OLG Köln, FamRZ 1998, 1524, OLG Zweibrücken a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 08.04.2002 - 5 WF 15/02

    Prozesskostenhilfe, Aufhebung der Bewilligung, Neubewilligung, Ratenzahlungen

    Einschränkend wird hierzu vertreten, Prozesskostenhilfe könne erst ab dem neuen Antrag bewilligt werden (OLG Köln FamRZ 1998, 1524; Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl., § 124 Rdnr. 26) und mit Rücksicht auf die Bestandskraft der Aufhebungsentscheidung nicht für den selben Streitgegenstand (OLG Köln, aaO: nur für die Geltendmachung künftigen Unterhalts).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2005 - 2 Ta 281/04

    Auslegung einer Prozesserklärung als sofortige Beschwerde gegen den

    Die Aufhebung des gerichtlichen Beschlusses war allein im Wege der sofortigen Beschwerde möglich, da nur in diesem Verfahren nach § 571 Abs. 2 Satz 1 ZPO noch neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in Gestalt der angeforderten Erklärungen vorgebracht werden konnten (BAG, 18.11.2003, NZA 2004, 1062; OLG Köln, 11.05.1998, NJW-RR 1998, 1775).
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2003 - 6 WF 51/03

    Prozesskostenhilfe: Neubewilligung nach Aufhebung der Bewilligung wegen

    Der Senat schießt sich derjenigen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, wonach eine Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung gemäß § 124 Nr. 4 ZPO wegen Nichtzahlung der festgesetzten Raten eine Neubewilligung für dasselbe Verfahren nicht ausschließt, wenn nunmehr wegen einer Verschlechterung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Anordnung von Ratenzahlungen nicht - mehr - in Betracht kommt; dies gilt allerdings nur dann, wenn - wie hier der Fall - die Instanz noch nicht beendet ist (im Anschluss an den Beschluss des 5. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 8. April 2002 Az.: 5 WF 15/02, abgedruckt in FamRZ 2002, 1418 f und Rpfleger 2002, 526; so auch Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., Rdnr. 26 zu § 124 ZPO; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rdnr. 856; Bork in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., Rdnr. 30 zu § 124 ZPO; a. A. OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 617; OLG Köln FamRZ 1998, 1524; einschränkend Fischer in Musielak, ZPO, 3. Aufl., Rdnr. 11 zu § 124 ZPO und OLG Bremen FamRZ 2001, 1534).
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