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OLG Hamm, 12.01.1994 - 20 U 210/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der Wirksamkeit eines Vertrags über den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung für Wahlleistung bei stationärer Heilbehandlung bei Verschweigen des Leidens an Krampfadern vom Besenreisetyp bei Vertragsabschluss; Versicherungsvertragsgesetzliche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 06.05.1993 - 3 O 606/92
- OLG Hamm, 12.01.1994 - 20 U 210/93
Papierfundstellen
- r+s 1994, 281
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.03.1984 - IVa ZR 75/82
Krankenhausaufenthalt als gefahrerheblicher Umstand
Auszug aus OLG Hamm, 12.01.1994 - 20 U 210/93
Entscheidend ist vielmehr, wie der BGH nunmehr in ständiger Rechtsprechung klargestellt hat, ob der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände nach seinen Risikoprüfungsgrundsätzen Veranlassung gehabt hätte, den Vertragsschlußüberhaupt abzulehnen oder den Vertrag zumindest zu anderen Bedingungen abzuschließen, als tatsächlich geschehen (BGH VersR 84, 629; NJW-RR 88, 1049; VersR 90, 1382 = VVGE § 16 VVG Nr. 7; VVGE § 16 VVG Nr. 13). - BGH, 17.10.1990 - IV ZR 181/89
Voraussetzungen für die Leistungsverweigerung in der …
Auszug aus OLG Hamm, 12.01.1994 - 20 U 210/93
Entscheidend ist vielmehr, wie der BGH nunmehr in ständiger Rechtsprechung klargestellt hat, ob der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände nach seinen Risikoprüfungsgrundsätzen Veranlassung gehabt hätte, den Vertragsschlußüberhaupt abzulehnen oder den Vertrag zumindest zu anderen Bedingungen abzuschließen, als tatsächlich geschehen (BGH VersR 84, 629; NJW-RR 88, 1049; VersR 90, 1382 = VVGE § 16 VVG Nr. 7; VVGE § 16 VVG Nr. 13). - BGH, 11.05.1988 - IVa ZR 158/87
Leistungspflicht einer Versicherung bei Falschbeantwortung von Fragen nach dem …
Auszug aus OLG Hamm, 12.01.1994 - 20 U 210/93
Entscheidend ist vielmehr, wie der BGH nunmehr in ständiger Rechtsprechung klargestellt hat, ob der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände nach seinen Risikoprüfungsgrundsätzen Veranlassung gehabt hätte, den Vertragsschlußüberhaupt abzulehnen oder den Vertrag zumindest zu anderen Bedingungen abzuschließen, als tatsächlich geschehen (BGH VersR 84, 629; NJW-RR 88, 1049; VersR 90, 1382 = VVGE § 16 VVG Nr. 7; VVGE § 16 VVG Nr. 13).
- LG Bielefeld, 14.02.2007 - 25 O 105/06
Anforderungen an die Wirksamkeit des durch eine private Krankenversicherung …
Dazu muss der Versicherer seine Risikoprüfungsgrundsätze für Vertragsannahmen offen legen (vgl. OLG Hamm RuS 1994, 281; zu den Anforderungen vgl. auch OLG Saarbrücken NJOZ 2005, 608, 614). - LG Bielefeld, 22.02.2007 - 25 O 105/06
Krankenversicherung - PKV darf nicht wegen genetischer Erkrankung kündigen
Dazu muss der Versicherer seine Risikoprüfungsgrundsätze für Vertragsannahmen offen legen (vgl. OLG Hamm RuS 1994, 281; zu den Anforderungen vgl. auch OLG Saarbrücken NJOZ 2005, 608,614).