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OLG Hamm, 26.11.1993 - 20 U 214/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 286
- VersR 1994, 1333
- r+s 1994, 42
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 13.12.2006 - IV ZR 252/05
Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Kenntnis des Versicherungsnehmers von …
Dem wird entgegengehalten, ein Versicherungsnehmer könne nur das anzeigen, was ihm auch bekannt sei, so dass zum Nachweis eines - objektiven - Verstoßes gegen die Auskunftsobliegenheit auch der Nachweis gehöre, dass der Versicherungsnehmer die Tatsachen kennt, die von der Aufklärungsobliegenheit erfasst werden (OLG Hamm NJW-RR 1990, 1310; OLG Hamm RuS 1994, 42, 43 m. Anm. Langheid;… ebenso Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 6 Rdn. 113). - LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13
Anfechtung eines Aufhebungsvertrags
Zum einen hat die Klägerin weder vorgetragen, noch ist ohne Weiteres anzunehmen, dass der Verwaltungsdirektor bei einer solchen, am Inhalt der erhobenen Vorwürfe nichts ändernden Erklärung das für die Annahme von Arglist erforderliche Bewusstsein iS zumindest bedingten Vorsatzes gehabt hätte, die Willensbildung der Klägerin zu beeinflussen (vgl. BGH 12. November 1986 - IVa ZR 186/85 - zu II a der Gründe, VersR 1987, 91; 28. April 1971 - VIII 258/69 - zu II 3 d der Gründe, NJW 1971, 1795; OLG Hamm 26. November 1993 - 20 U 214/93 - zu 2 der Gründe, NJW-RR 1995, 286) . - OLG Bamberg, 11.08.2015 - 5 U 135/14
Missverhältnis, Verkehrswert, Gegenleistung, Sittenwidrigkeit, Klägers, …
Der Täuschende muss wissen und wollen, dass der andere Teil durch die Täuschung zu der Willenserklärung veranlasst wird, die er andernfalls nicht oder nicht so abgegeben hätte (vgl. BGH NJW-RR 91, 411; OLG Hamm NJW-RR 95, 286).
- LG Düsseldorf, 16.11.2020 - 3 O 19/19
Rückabwicklung Kaufvertrag über ein Kunstwerk
Der Täuschende muss wissen und wollen oder zumindest billigend in Kauf nehmen, dass der andere Teil durch die Täuschung zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird, die er anderenfalls (so) nicht abgegeben hätte (BGH NJW-RR 1991, 411; OLG Hamm NJW-RR 1995, 286). - OLG Hamm, 11.08.1999 - 12 U 100/98
Architekten und Ingenieure-Aufklärungspflicht d. Architekten ü. Höhe d. Honorars
Die Voraussetzungen für eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB, für deren Vorliegen die Beklagten in vollem Umfange darlegungs- und beweispflichtig sind (…vgl. Palandt/Heinrichs BGB, 58. Aufl. 1999, § 123 Rdn. 30), könnten deshalb zweifelhaft sein, weil die Annahme einer Arglist des Klägers N seinen nachgewiesenen Täuschungswillen erfordert, er also während der Gespräche der Parteien im Dezember 1996 sowie im Januar 1997 hätte wissen müssen, daß die Beklagten nur durch seine Täuschung über die Honorarkostenhöhe zum Abschluß des Architektenvertrages bestimmt wurden, den sie bei wahrheitsgemäßer Erklärung nicht oder nur zu anderen Bedingungen abgeschlossen hätten (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1995, 286). - OLG Karlsruhe, 09.07.2003 - 12 U 40/03
Krankenversicherung: Pflicht zur Anzeige einer ungewollten Kinderlosigkeit
Behauptet nach alledem der Versicherungsnehmer substantiiert, er habe die aufklärungsbedürftigen Tatsachen nicht gekannt, so muss zunächst der Versicherer die Kenntnis des Versicherungsnehmer von diesen Tatsachen beweisen (OLG Hamm VersR 1994, 1333). - OLG Naumburg, 20.12.2002 - 2 W 5/02
Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit bei dinglichen Rechten
Der Handelnde muss außerdem wissen, dass der andere Teil durch die Täuschung zur Abgabe der Willenserklärung bestimmt wird, d.h., dass dieser bei wahrheitsgemäßer Erklärung nicht oder nur zu anderen Bedingungen abgeschlossen hätte (OLG Hamm, NJW-RR 1995, 286, 287). - OLG Frankfurt, 10.05.2000 - 7 U 157/99
Anspruch auf die Todesfallentschädigung aus dem Lebensversicherungsvertrag des …
Damit wird die vorhandene Bronchitis aber verharmlost, indem sie in die Nähe einer jahreszeitlich bedingten Erkältungskrankheit gerückt wird, was für ein Täuschungsverhalten ausreicht (vgl. OLG Hamm, VersR 1994, 1333; OLG Köln VersR 1992, 1252, 1253). - OLG Hamm, 19.02.1997 - 20 U 150/96
Pflicht zur Anzeige des Versicherungsfalls (Unfalltod)
Nur dann kann er seiner Anzeigenobliegenheit nachkommen (vgl. dazu Senat r + s 95, 52; VersR 94, 133 = NJW-RR 95, 286; NJW-RR 90, 1310).