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   AG Marl, 18.10.1995 - C 556/95   

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AG Marl, 18.10.1995 - C 556/95 (https://dejure.org/1995,22239)
AG Marl, Entscheidung vom 18.10.1995 - C 556/95 (https://dejure.org/1995,22239)
AG Marl, Entscheidung vom 18. Oktober 1995 - C 556/95 (https://dejure.org/1995,22239)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1997, 337
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Freiburg, 06.12.2012 - 3 S 147/12

    Rechtsschutzversicherung: Kostenerstattungsanspruch bei gleichzeitiger

    Vielmehr führt eine am Wortlaut des § 2 i aa ARB orientierte Auslegung dazu, dass diese nur ausscheidbare Kosten erfasst, die bei der Verteidigung wegen des Fahrlässigkeitsdelikts nicht angefallen wären (entgegen LG Duisburg RuS 1997, 117; AG Marl RuS 1997, 337; LG Karlsruhe RuS 1993, 66).

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur bei gleichzeitiger Verurteilung wegen eines vorsätzlichen und wegen eines fahrlässigen Vergehens vertreten wird, den Kostenerstattungsanspruch des Versicherungsnehmers nach dem Gewicht der Taten zu quoteln (LG Duisburg RuS 1997, 117; AG Marl RuS 1997, 337 nach den gesetzlichen Strafrahmen; LG Karlsruhe RuS 1993, 66; Harbauer-Stahl, Rechtschutzversicherung, ARB 2000 § 2 Rn 277; Prölss/Martin-Armbrüster 28. Aufl., § 2 ARB 2008 Rn 47; wohl auch van Bühren/Plote, ARB, 2.Aufl., § 2 Rn 66) folgt die Kammer dem nicht.

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