Rechtsprechung
OLG Köln, 17.01.2001 - 5 U 137/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer schweren Lendenwirbelverletzung nach einem Reitunfall; Begründung einer Gefährdungshaftung wegen der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens; Einstellung des Reiters auf die Besonderheiten in der reiterlichen Bearbeitung eines ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.06.2000 - 25 O 309/98
- OLG Köln, 17.01.2001 - 5 U 137/00
Papierfundstellen
- r+s 2002, 238
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.09.1986 - VI ZR 161/85
Begriff des Tierhalters; Begriff des Tierhüters
Auszug aus OLG Köln, 17.01.2001 - 5 U 137/00
Tierhüter i.S.d. Vorschrift kann auch der Reiter sein (Senat in NJW 1987, 949). - BGH, 19.11.1991 - VI ZR 69/91
Tierhalterhaftung bei Verletzung auf einer Fuchsjagd
Auszug aus OLG Köln, 17.01.2001 - 5 U 137/00
"Hat der Reiter durch vorwerfbare Fehler dazu beigetragen, dass ihn das Pferd abwirft, kann das allenfalls als Mitverschulden über § 254 BGB berücksichtigt werden" (vgl. BGH in VersR 1992, 371). - BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91
Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit
Auszug aus OLG Köln, 17.01.2001 - 5 U 137/00
Die Klägerin fehlinterpretiert die einschlägige Entscheidung des Bundesgerichtshofes (abgedruckt in NJW 1992, 2474 ff), die das Landgericht völlig zu Recht seiner Entscheidung zugrundegelegt hat.
- AG Bad Segeberg, 29.11.2012 - 17a C 94/10
Tierhalterhaftung bei Hundebiss in die Hand: Haftungsausschluss und …
Etwas anderes gilt, wenn sich der Geschädigte einem ihm unbekannten Tier nähert (…vgl. BGH, Urt. v. 06.11.1954 - IV ZR 70/54, JZ 1955, 87; OLG Köln, Urt. v. 17.01.2001 - 5 U 137/00, RuS 2002, 238 f.;… OLG Schleswig, Urt. v. 20.11.2003 - 7 U 72/01, NJW-RR 2004, 382 f.;… BeckOK-BGB-Spindler, 2012, § 833 Rn. 39;… jurisPK-BGB/Moritz, 6. Aufl. 2012, § 833 BGB Rn. 39;… Erman/Schiemann, 13. Aufl. 2011, § 833 Rn. 15). - OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10
Haftung des Pferdehalters: Mitverschulden bei Verletzung eines Jugendlichen durch …
Sogar ein überwiegendes Selbstverschulden hat das OLG Köln angenommen, als ein (wohl erwachsener) Reiter ein ihm unbekanntes, junges arabisches Vollblutpferd mit Schlaufzügeln geritten hat, ohne zu wissen, ob das Pferd solche Zügel gewohnt war, und dabei von dem Pferd verletzt wurde (U. v. 17.01.2001, 5 U 137/00, RuS 2002, 238). - LG Bonn, 21.10.2011 - 3 O 272/06
Haftung eines Tierhalters bzgl. eines Reitpferdes nach Abwurf des Reiters durch …
Denn die daraus resultierende Gefährdung hat ihren Grund in der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens, für die der Halter den Geschädigten nach § 833 BGB schadlos halten soll (vgl. OLG Köln, Urteil vom 17.01.2001 - 5 U 137/00).Von einem Mitverschulden, dass ähnlich wie in einem vom Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 17. Januar 2001 - 5 U 137/00) entschiedenen Fall, bei dem die Klägerin ein ihr unbekanntes, junges, noch nicht vollständig eingerittenes arabisches Vollblut geritten und sich dabei einer dem Pferd nicht vertrauten Reitart bedient hatte, so überwiegend ist, dass die Gefährdungshaftung vollständig dahinter zurücktritt, kann vorliegend nicht ausgegangen werden.
- OLG München, 16.06.2010 - 20 U 5105/09
Tierhalterhaftung: Haftung des Pferdehalters für Verletzung des Reiters durch …
Für den Haftungsgrund kann dahinstehen, ob die verfahrensgegenständliche Reaktion des Tieres, auf Grund derer die Klägerin zu Sturz kam, - zumindest teilweise - auf ihr Verhalten zurückzuführen war, weil auch dann der Grund in der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens läge, für das der Halter die Geschädigte grundsätzlich nach § 833 BGB schadlos zu halten hat (BGH NJW 1992, 2474; OLG Köln RuS 2002, 238). - LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2007 - L 14 U 66/03 Diese Akte und die Gerichtsakte (Az. L 14 U 66/03, S 5 U 137/00) sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.