Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.09.2003 - 6 U 95/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11207
OLG Hamm, 29.09.2003 - 6 U 95/03 (https://dejure.org/2003,11207)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.09.2003 - 6 U 95/03 (https://dejure.org/2003,11207)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. September 2003 - 6 U 95/03 (https://dejure.org/2003,11207)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Tätigseins des rechten Fahrtrichtungsanzeigers am Fahrzeug eines an einem Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeugs; Vertrauensschutz des Wartepflichtigen bei Ankündigung einer angezeigten Fahrtrichtungsänderung des Vorfahrtberechtigten; ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 1 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs; Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung für ein 14 Jahre altes Kfz; Geltendmachung der Kostenpauschale für vorprozessuale Tätigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2004, 167
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und unrichtig angekündigter

    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.2003 - 6 U 95/03
    Allerdings hat der 9. Zivilsenat des OLG Hamm in seinem kürzlich in NZV 03, 414 veröffentlichten Urteil 9 U 169/02 vom 11.03.2003 ausgeführt, dass der wartepflichtige Fahrzeugführer der Ankündigung einer angezeigten Fahrtrichtungsänderung des Vorfahrtberechtigten erst und nur dann vertrauen darf, wenn dieser auch durch eindeutige Geschwindigkeitsherabsetzung und Beginn des Abbiegens die verlässliche Annahme begründet, dass er einbiegen und dadurch dem Wartepflichtigen die Gelegenheit zum gefahrlosen Einfahren in die Vorfahrtstraße geben werde.
  • OLG München, 15.09.2017 - 10 U 4380/16

    Kein Wegfall des Vorfahrtsrechts bei irreführendem Fahrverhalten des

    Gegenteiliges bestätigen die vom Erstgericht zitierten obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Karlsruhe DAR 2001, 128; OLG Hamm RuS 2004, 167; KG DAR 1990, 142) gerade nicht, vielmehr entspricht dies einhelliger Meinung, sowohl des Senats (Urt. v. 06.09.2013 - 10 U 2336/13 [BeckRS 2013, 16306]) als auch anderer Oberlandesgerichte (OLG Dresden, Beschluss vom 24.04.2014 - 7 U 1501/13 [BeckRS 2014, 22004]; OLG Düsseldorf DAR 2016, 648; OLG Zweibrücken NJOZ 2008, 2487; OLG Naumburg, Urt. v. 19.02.2014 - 5 U 206/13 [BeckRS 2014, 11880]) und des Bundesgerichtshofs (NJW 1996, 60, für einen ähnlichen Vertrauenstatbestand).
  • AG Brilon, 13.09.2007 - 8 C 146/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überbreiten Fahrzeugs mit einem

    Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur und auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet eine Herabstufung innerhalb der Gruppen der Tabelle bei einem Pkw, der älter als 5 Jahre ist, um eine Stufe, und bei einem Pkw, der älter als 10 Jahre ist, um zwei Stufen statt (vgl. nur BGH, BGHZ 161, 151 ; OLG Hamm, DAR 1994, 24, 26; OLG Hamm, RuS 2004, 167; Danner/Küppersbusch, NZV 1989, 11 f.).
  • LG Landshut, 04.10.2016 - 42 O 458/16

    Kollision von Vorfahrtsberechtigtem und Wartepflichtigem nach irreführendem

    Die Beklagte zu 1) durfte angesichts dieser zwei Indizien in dieser Situation damit rechnen, dass der Kläger entsprechend seiner Geschwindigkeit und dem an seinem Fahrzeug eingeschalteten Fahrtrichtungsanzeiger nach rechts in die von der Beklagten zu 1) befahrene Straße abbiegen werde, sodass sie den Einfahrtsvorgang beginnen durfte (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2000 - 10 U 155/00; LG Bonn, Urteil vom 14.05.2002 - 8 S 241/01; OLG Hamm, Urteil vom 29.9. 2003 - 6 U 95/03; KG, 25.09.1989 - 12 U 4646/88).
  • LG Freiburg, 31.10.2019 - 8 O 88/19
    Auf Grund seines Al ters ist aber eine Rückstufung um zwei Stufen in G geboten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 29. September 2003 6 U 95/03 -" Rn. 7, juris; Danner/Küppersbusch, NZV 1989, 11, 13: niedrigste Stufe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht