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   OLG Celle, 25.03.2004 - 8 U 225/02   

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https://dejure.org/2004,17125
OLG Celle, 25.03.2004 - 8 U 225/02 (https://dejure.org/2004,17125)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.03.2004 - 8 U 225/02 (https://dejure.org/2004,17125)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. März 2004 - 8 U 225/02 (https://dejure.org/2004,17125)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsvertragsrecht: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Fahrzeugvollversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2006, 446
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 17.10.1985 - 5 U 229/84

    Obliegenheitsverletzung; Versicherer; Beweislast; Schadenabwicklung;

    Auszug aus OLG Celle, 25.03.2004 - 8 U 225/02
    Es handelt sich hier somit nicht mehr um ein Fehlverhalten, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen hat (BGH VersR 1986, 1233 ).
  • OLG Köln, 14.11.2000 - 9 U 79/00

    Nachweis des äußeren Bildes eines Kraftfahrzeugdiebstahls; Leistungspflichten

    Auszug aus OLG Celle, 25.03.2004 - 8 U 225/02
    Die Obliegenheitsverletzung war geeignet, die Interessen der Beklagten ernsthaft zu gefährden (so z.B. auch OLG Köln RuS 2002, 408 und NVersZ 2001, 174).
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus OLG Celle, 25.03.2004 - 8 U 225/02
    Die erteilte Belehrung in dem Zusatzfragebogen ist inhaltlich zutreffend und entspricht den Anforderungen (BGH, VersR 1998, 447 ).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Celle, 25.03.2004 - 8 U 225/02
    Nach der sogenannten Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofes (z. B. BGH VersR 1984, 228 ) tritt bei vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht, auch wenn diese für den Versicherer - wegen Ablehnung der Leistung - folgenlos geblieben ist, Leistungsfreiheit ein.
  • OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07

    Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund;

    Hierzu gehört auch die Pflicht, den Versicherer wahrheitsgemäß und vollständig über solche Umstände zu unterrichten, die für die Feststellung und die Regulierung des Schadens von Bedeutung sind (OLG Celle RuS 2006, 446 sowie Urteil vom 4. Januar 2007, 8 U 134/06).
  • OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 44/07

    Zu geringe Angabe der Laufleistung bei einem neuen Motorrad als eine für den

    Der Versicherer ist hier in besonderem Maße auf wahrheitsgemäße Angaben angewiesen, da ihm der abhanden gekommene Pkw bzw. das abhanden gekommene Motorrad für eigene Untersuchungen nicht mehr zur Verfügung steht (vgl. auch OLG Celle RuS 2006, 446, 447).
  • OLG Celle, 04.01.2007 - 8 U 134/06

    Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers wegen falscher Angaben des

    Hierzu gehört auch die Pflicht, den Versicherer wahrheitsgemäß und vollständig über solche Umstände zu unterrichten, die für die Feststellung und die Regulierung des Schadens von Bedeutung sind (vgl. Urteil des Senats vom 25. März 2004 - 8 U 225/02 -, veröffentlicht in: r + s 2006, 446, 447).
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