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   KG, 03.06.2005 - 6 U 224/04   

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https://dejure.org/2005,27153
KG, 03.06.2005 - 6 U 224/04 (https://dejure.org/2005,27153)
KG, Entscheidung vom 03.06.2005 - 6 U 224/04 (https://dejure.org/2005,27153)
KG, Entscheidung vom 03. Juni 2005 - 6 U 224/04 (https://dejure.org/2005,27153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • r+s 2006, 515
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus KG, 03.06.2005 - 6 U 224/04
    Der Bundesgerichtshof betont in ständiger Rechtsprechung, dass der Versicherer verpflichtet ist, seine Entscheidung, die Leistungen einzuschränken oder einzustellen, dem Versicherungsnehmer nicht nur mitteilen, sondern diese außerdem umfassend begründen muss (BGH VersR 1993, 562; VersR 1993, 470; VersR 1996, 958).

    Die Begründung muss so ausgestaltet sein, dass der Versicherungsnehmer die Entscheidung des Versicherers nachprüfen und die Aussichten einer Klage gegen die Änderungsentscheidung beurteilen kann (BGH VersR 1993, 562; VersR 1993, 470; VersR 1996, 958).

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt die maßgeblichen Kriterien formuliert und zum einen eine Übersendung der medizinischen Gutachten, die für die Nachprüfungsentscheidung bedeutsam sind (soweit sie dem Versicherungsnehmer nicht schon zur Verfügung stehen) verlangt (BGH VersR 1993, 562) und zum anderen "einen Vergleich des Gesundheitszustandes, den der Versicherer seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hat, mit dem Gesundheitszustand zu einem späteren Zeitpunkt" (BGH VersR 1993, 562; VersR 1993, 471; RuS 1999, 387) gefordert.

    Ebensowenig genügt, nur den Gesundheitszustand des Versicherten zu dem späteren Zeitpunkt, während der Nachprüfung, mitzuteilen (BGH VersR 1993, 562).

    Denn - so die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - "kommt es nicht zu einer Mitteilung, wie sie § 7 BB-BUZ vorsieht, oder ist sie rechtsunwirksam, so besteht die anerkannte Leistungspflicht auch dann fort, wenn sich die maßgeblichen Umstände derart geändert haben, dass sie den Versicherer zur Leistungseinstellung berechtigt hätten" (BGH VersR 1993, 562; VersR 1996, 958 m.w.N.).

  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 106/95

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Anerkenntnis der Leistungspflicht - Mitteilung

    Auszug aus KG, 03.06.2005 - 6 U 224/04
    Der Bundesgerichtshof betont in ständiger Rechtsprechung, dass der Versicherer verpflichtet ist, seine Entscheidung, die Leistungen einzuschränken oder einzustellen, dem Versicherungsnehmer nicht nur mitteilen, sondern diese außerdem umfassend begründen muss (BGH VersR 1993, 562; VersR 1993, 470; VersR 1996, 958).

    Die Begründung muss so ausgestaltet sein, dass der Versicherungsnehmer die Entscheidung des Versicherers nachprüfen und die Aussichten einer Klage gegen die Änderungsentscheidung beurteilen kann (BGH VersR 1993, 562; VersR 1993, 470; VersR 1996, 958).

    Der Versicherer muss danach aufzeigen, von welchem Gesundheitsverhältnissen und welchen sich daraus ergebenden Folgen für die Berufsunfähigkeit die Versicherung bei Abgabe ihres Anerkenntnisses ausgegangen ist (BGH VersR 1996, 958; NJW-RR 1993, 721; RuS 1999, 387).

    Nachvollziehbar darzutun ist, "auf welche in der Zwischenzeit eingetretenen Verbesserungen der Gesundheitsverhältnisse im einzelnen sich die Bekl. berufen will" (BGH VersR 1996, 958).

    Denn - so die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - "kommt es nicht zu einer Mitteilung, wie sie § 7 BB-BUZ vorsieht, oder ist sie rechtsunwirksam, so besteht die anerkannte Leistungspflicht auch dann fort, wenn sich die maßgeblichen Umstände derart geändert haben, dass sie den Versicherer zur Leistungseinstellung berechtigt hätten" (BGH VersR 1993, 562; VersR 1996, 958 m.w.N.).

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 228/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus KG, 03.06.2005 - 6 U 224/04
    Der Bundesgerichtshof betont in ständiger Rechtsprechung, dass der Versicherer verpflichtet ist, seine Entscheidung, die Leistungen einzuschränken oder einzustellen, dem Versicherungsnehmer nicht nur mitteilen, sondern diese außerdem umfassend begründen muss (BGH VersR 1993, 562; VersR 1993, 470; VersR 1996, 958).

    Die Begründung muss so ausgestaltet sein, dass der Versicherungsnehmer die Entscheidung des Versicherers nachprüfen und die Aussichten einer Klage gegen die Änderungsentscheidung beurteilen kann (BGH VersR 1993, 562; VersR 1993, 470; VersR 1996, 958).

  • BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98

    Einstellung der Leistungen aus einer BUZ

    Auszug aus KG, 03.06.2005 - 6 U 224/04
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt die maßgeblichen Kriterien formuliert und zum einen eine Übersendung der medizinischen Gutachten, die für die Nachprüfungsentscheidung bedeutsam sind (soweit sie dem Versicherungsnehmer nicht schon zur Verfügung stehen) verlangt (BGH VersR 1993, 562) und zum anderen "einen Vergleich des Gesundheitszustandes, den der Versicherer seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hat, mit dem Gesundheitszustand zu einem späteren Zeitpunkt" (BGH VersR 1993, 562; VersR 1993, 471; RuS 1999, 387) gefordert.

    Der Versicherer muss danach aufzeigen, von welchem Gesundheitsverhältnissen und welchen sich daraus ergebenden Folgen für die Berufsunfähigkeit die Versicherung bei Abgabe ihres Anerkenntnisses ausgegangen ist (BGH VersR 1996, 958; NJW-RR 1993, 721; RuS 1999, 387).

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 264/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus KG, 03.06.2005 - 6 U 224/04
    Der Versicherer muss danach aufzeigen, von welchem Gesundheitsverhältnissen und welchen sich daraus ergebenden Folgen für die Berufsunfähigkeit die Versicherung bei Abgabe ihres Anerkenntnisses ausgegangen ist (BGH VersR 1996, 958; NJW-RR 1993, 721; RuS 1999, 387).
  • OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17

    Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der

    Hierzu gehört der Vergleich des Gesundheitszustandes, wie ihn der Versicherer seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hat, mit dem Gesundheitszustand des Versicherten zu einem späteren Zeitpunkt (vgl. BGH VersR 1996, 958; BGH NJW-RR 1993, 721; OLG München NJW-RR 2010, 1619; KG Berlin RuS 2006, 515).
  • OLG Celle, 19.11.2018 - 8 U 139/18

    Versicherer muss nachvollziehbare Begründung geben, wenn er aus einer

    Hierzu gehört der Vergleich des Gesundheitszustandes, wie ihn der Versicherer seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hat, mit dem Gesundheitszustand des Versicherten zum Zeitpunkt der Leistungseinstellung (vgl. BGH VersR 1996, 958; BGH NJW-RR 1993, 721; OLG München NJW-RR 2010, 1619; KG Berlin RuS 2006, 515).
  • OLG Celle, 22.05.2017 - 8 U 59/17

    BU-Versicherung -Zumutbarkeitsprüfung für Verweisungsberuf

    Hierzu gehört der Vergleich des Gesundheitszustandes, wie ihn der Versicherer seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hat, mit dem Gesundheitszustand des Versicherten zu einem späteren Zeitpunkt (vgl. BGH aaO; OLG München NJW-RR 2010, 1619; KG Berlin RuS 2006, 515).
  • LG Dortmund, 29.05.2008 - 2 O 20/08

    Anforderungen an die Mitteilung der Leistungseinstellung einer Versicherung

    Sinn und Zweck sowie Ausgestaltung des in § 7 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für Berufsunfähigkeitsleistungen näher ausgestalteten Nachprüfungsverfahrens ergeben, dass eine Mitteilung des Beklagten, mit welcher eine Leistungseinstellung nach anerkannter Berufsunfähigkeit erfolgt bzw. angekündigt wird, nur dann wirksam ist, wenn in ihr nachvollziehbar begründet wird, warum die einmal anerkannte Leistungspflicht wieder enden soll (BGH, VersR 1998, 173; KG, r + s 2006, 515; OLG Hamm, OLG-Report 2004, 59).

    Ferner gehört es zu den Mindestvoraussetzungen der Nachvollziehbarkeit einer Leistungseinstellung durch den Versicherer, dass dem Versicherten unverkürzt das Gutachten zugänglich gemacht wird, aus dem der Versicherer seine Leistungsfreiheit herleiten will (KG, r + s 2006, 515).

  • OLG München, 21.04.2010 - 25 U 5645/09

    Rechtsschutzversicherung: Beschränkung der Deckungszusage unter dem Gesichtspunkt

    Ebenso wenig genügt es, nur den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Nachprüfung mitzuteilen (vgl. Kammergericht Berlin RuS 2006, 515).
  • OLG München, 12.03.2010 - 25 U 4291/09

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die Mitteilung des

    Ebenso wenig genügt es, nur den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Nachprüfung mitzuteilen (vgl. Kammergericht Berlin RuS 2006, 515).
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