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   KG, 20.01.2004 - 6 U 225/02   

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https://dejure.org/2004,22104
KG, 20.01.2004 - 6 U 225/02 (https://dejure.org/2004,22104)
KG, Entscheidung vom 20.01.2004 - 6 U 225/02 (https://dejure.org/2004,22104)
KG, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 6 U 225/02 (https://dejure.org/2004,22104)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen aus einer auf Grundlage der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) 97 abgeschlossenen Unfallversicherung wegen Verlustes der linken Hand; Unfall bei dem Umgang mit Knallkörpern; Versicherungsschutz bei einem Unfall bei der Ausführung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2006, 80
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 176/89

    Risikoausschluß in der BB-ZU wegen unerlaubten Umgangs mit Schußwaffen;

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 6 U 225/02
    Auf Grund der vorstehend wiedergegebenen Umstände unterscheidet sich der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt, was die Frage einer vorsätzlichen Straftatbegehung anbelangt, somit von dem, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in VersR 1990, 1268, 1269 zugrunde lag.
  • BGH, 21.09.1995 - 5 StR 366/95

    Konkrete Gefahr - Schaden im Einzelfall - Versuch - Ablehnung des Beweisantrags -

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 6 U 225/02
    Zum Anderen haben die explosionsgefährlichen Stoffe mit ihrer Entnahme aus den - nicht zugelassenen - pyrotechnischen Gegenständen durch den Kläger ihre Bestimmung verloren, Vergnügungs- oder technischen Zwecken zu dienen (vgl. BGH, NStZ-RR 1996, 132 f.).
  • LG Chemnitz, 08.08.1994 - 2 O 2783/94

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe; Voraussetzung der hinreichenden Aussicht auf

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 6 U 225/02
    Der Ausschlusstatbestand nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AUB 97 wird nicht dadurch unanwendbar, dass die Straftat, bei deren Ausführung der Unfall geschieht, nicht verfolgt wird (vgl. LG Chemnitz, r + s 1995, 200 unter Hinweis auf Prölss/Martin, VVG, 25. Aufl., § 2 AUB 88, Anm. 3).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1997 - 4 U 194/96

    Eigengefährdung mit pyrotechnischen Gegenständen L

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 6 U 225/02
    Er unterscheidet sich auch in wesentlichen Punkten von dem der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 18. November 1997 (r + s 1998, 481 f.) zugrunde liegenden Sachverhalt.
  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 239/16

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung einer fremden Sache von

    Bei dem hier allein in Betracht kommenden § 40 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 27 Abs. 1 SprengG (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14 mwN, auch zur grundsätzlichen Einbeziehung pyrotechnischer Gegenstände) handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt (vgl. KG, RuS 2006, 80 ff.), das selbst im Verhältnis zum Vergehen der Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlenverbrechens nach § 310 StGB einen "Auffangtatbestand' bildet (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1976 - 3 StR 432/76 (S), NJW 1977, 540 zum Verhältnis § 311b StGB aF und § 30 Abs. 2 Nr. 5 SprengG 1969; …
  • OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung/Unfallzusatzversicherung - Leistungsausschluss bei

    Nach den für die Auslegung der Klausel maßgeblichen strafrechtlichen Grundsätzen ist eine Tat, wie sich aus § 11 Abs. 2 StGB ergibt, auch dann vorsätzlich, wenn sie einen gesetzlichen Tatbestand verwirklicht, der hinsichtlich der Handlung Vorsatz voraussetzt, hinsichtlich einer dadurch verursachten besonderen Folge jedoch Fahrlässigkeit genügen lässt (dazu KG, r+s 2006, 80; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, § 5 AUB, Rdn. 28).

    Straftaten nach dem SprengG zählen zu denjenigen, deren vorsätzliche Begehung typischerweise die Anwendung von Risikoausschlussklauseln der in Rede stehenden Art zu begründen geeignet ist (vgl. Kloth, Private Unfallversicherung, 2008, K. III, Rdn. 41; KG, r+s 2006, 80).

    Nach den - unstreitigen - Feststellungen in dem von der Beklagten zur Akte gereichten kriminaltechnischen Gutachten (Bl. 201 d.A.) verfügten die Kugelbomben nicht über eine sprengstoffrechtliche Zulassung (nach § 5 Abs. 1 Satz 1 SprengG a.F.; vgl. zur Strafbarkeit nach § 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG a.F. in einer ähnlichen Fallgestaltung KG, r+s 2006, 80).

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