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   OLG Köln, 14.02.2008 - 20 U 246/07   

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https://dejure.org/2008,11810
OLG Köln, 14.02.2008 - 20 U 246/07 (https://dejure.org/2008,11810)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.02.2008 - 20 U 246/07 (https://dejure.org/2008,11810)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 20 U 246/07 (https://dejure.org/2008,11810)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungspflicht und Beweispflicht eines Versicherungsnehmers hinsichtlich des Zeitpunktes des Eintritts eines Versicherungsfalles aufgrund eines Wasserschadens versicherter Gebäudeteile; Einordnung einer uneingeschränkten Regulierungszusage einer Versicherung als ...

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Nr. 3; ; AVB § 19 Nr. 3; ; AVB § 19 Nr. 3 Satz 2; ; VVG § 2 Abs. 2 Satz 2

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kein Nachweis eines Leitungswasserschadens innerhalb des versicherten Zeitraums

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2008, 245
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 10.05.2012 - 8 U 213/11

    Rechtsfolgen bei fehlendem Nachweis des Zeitpunkts eines Leitungswasserschadens

    Dass der Kläger darlegungs- und beweispflichtig für den Eintritt des Versicherungsfalles ist, wie das Landgericht dort gemeint hat, ist ohnehin nicht in Zweifel zu ziehen (s. a. OLG Köln, RuS 2008, 245).
  • LG Detmold, 07.04.2015 - 9 O 304/14

    Wohngebäudeversicherung, Versicherungsfall, Leitungswasserschaden

    Dass der genaue Zeitraum hier nicht näher einzugrenzen ist, geht zulasten der Antragstellerin, denn dafür, dass der Versicherungsfall erst nach Versicherungsbeginn eingetreten ist, ist der Versicherungsnehmer darlegungs- und beweispflichtig (OLG Köln, Beschluss vom 14.02.2008, 20 U 246/07).
  • LG Regensburg, 13.08.2008 - 3 O 579/08

    Leitungswasserversicherung: Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls bei

    c) Aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 14.02.2008 (Az 20 U 246/07, RuS 2008, 245) ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts anderes.
  • LG Frankfurt/Main, 12.08.2011 - 8 O 382/10
    Im Rahmen der Leitungswasser-/Rohrbruchdeckung ist entscheidend, dass bei Beginn der schädigenden Einwirkung Versicherungsschutz besteht (vgl. ebenso OLG Köln r+s 2008, 245 f., Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 Rn. 31).
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