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   LG Wiesbaden, 08.04.2009 - 1 O 305/07   

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https://dejure.org/2009,26317
LG Wiesbaden, 08.04.2009 - 1 O 305/07 (https://dejure.org/2009,26317)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 08.04.2009 - 1 O 305/07 (https://dejure.org/2009,26317)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 08. April 2009 - 1 O 305/07 (https://dejure.org/2009,26317)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsansprüche aus einer Gebäude-Elementarschadensversicherung wegen eines Wasserschadens

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Elementarschadensversicherung - Wasserschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SV-ELW 2002 § 4
    Leistungsansprüche aus einer Gebäude-Elementarschadensversicherung wegen eines Wasserschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • r+s 2009, 417
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Dortmund, 17.12.2015 - 2 O 263/14

    Umfang der Leistungspflicht eines Wohngebäudeversicherers für Wasserschäden an

    Zum Teil wird die Einschlägigkeit des positiven Gefährdungstatbestands "Rückstau" jedoch verneint, wenn kein intaktes Entwässerungssystem vorliegt und es sodann zum Austritt von Wasser kommt (Vgl. Stefan Spielmann, Aktuelle Deckungsfragen in der Sachversicherung, 2002, S. 112; LG Wiesbaden, Urteil vom 08.04.2009 - 1 O 305/07).

    Dies ist verständlich nach dem Wortlaut der Klausel nicht dahingehend zu deuten, dass dies die einzige Ursache sein darf und insofern ein Rückstau nur dann tatbestandsmäßig ist, wenn er einzig auf der Überforderung der Entwässerungssysteme wegen massiver Witterungsniederschläge beruht (so aber LG Wiesbaden, Urteil vom 08.2009 - 1 O 305/07).

  • OLG Schleswig, 05.12.2018 - 16 U 99/18

    Wohngebäudeversicherung - Abgrenzung Rückstau von Hagelschaden

    Es liegt auch - wenn man das mit dem LG Dortmund (a.a.O.) und entgegen dem LG Wiesbaden (Urteil vom 8. April 2009, 1 O 305/07, RuS 2009, 417, Rn. 13 bei juris) für genügend erachten wollte - keine Verstopfung vor, die zu einem rückläufigen Ansteigen von Wasser im Ableitungssystem geführt hätte.
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