Rechtsprechung
   LG Kempten, 11.07.2007 - 5 S 704/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,28789
LG Kempten, 11.07.2007 - 5 S 704/07 (https://dejure.org/2007,28789)
LG Kempten, Entscheidung vom 11.07.2007 - 5 S 704/07 (https://dejure.org/2007,28789)
LG Kempten, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 5 S 704/07 (https://dejure.org/2007,28789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Überschwemmungsbegriff in der Elementarschadenversicherung

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)

    Hausratversichersicherung: Voraussetzungen des Versicherungsfalles der "Überschwemmung"; Leistungsausschluss bei Wasserschaden durch "Rückstau"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2009, 71
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03

    Begriff der Überschwemmung in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus LG Kempten, 11.07.2007 - 5 S 704/07
    Hierfür genügt insbesondere nicht, dass nach Niederschlagen Wasser eine Böschung herunterläuft, weil der Begriff Überschwemmung als weiteres Merkmal voraussetzt, dass die entstehende Wasseransammlung nicht mehr erdgebunden ist (vgl. OLG Hamm v. 28.9.2005, 20 U 103/05 , BGH Versicherungsrecht 2005, 828).
  • OLG Hamm, 28.09.2005 - 20 U 103/05

    Neues Vorbringen in der Berufung - Überschwemmung des Grundstücks

    Auszug aus LG Kempten, 11.07.2007 - 5 S 704/07
    Hierfür genügt insbesondere nicht, dass nach Niederschlagen Wasser eine Böschung herunterläuft, weil der Begriff Überschwemmung als weiteres Merkmal voraussetzt, dass die entstehende Wasseransammlung nicht mehr erdgebunden ist (vgl. OLG Hamm v. 28.9.2005, 20 U 103/05 , BGH Versicherungsrecht 2005, 828).
  • BGH, 26.04.2006 - IV ZR 154/05

    Begriff der Überschwemmung

    Auszug aus LG Kempten, 11.07.2007 - 5 S 704/07
    Auch die Rechtsprechung (z.B. BGH Versicherungsrecht 2006 966) verlangt die Überflutung von Grund und Boden in erheblichem Umfang.
  • OLG Oldenburg, 20.10.2011 - 5 U 160/11

    Anforderungen an das Vorliegen eines Versicherungsfalls wegen Überschwemmung

    Wasser, was von der Straße - etwa durch eine Kellertür - in den betroffenen Gebäudeteil läuft, genügt für die Annahme des Versicherungsfalles dagegen nicht (vgl. LG Kempten RuS 2009, 71).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10

    Wohngebäudeversicherung: Auslegung von Versicherungsbedingungen hinsichtlich des

    Damit verlangen die hier relevanten Klauseln für eine Überschwemmung nicht - jedenfalls nicht erkennbar -, dass sich erhebliche Wassermengen auf der nicht versiegelten Geländeoberfläche ansammeln (so aber z.B. LG Kempten BeckRS 2008, 01988; ähnlich tendierend wohl AG Heinsberg r+s 2009, 25).

    bb) Ebenso hat für einen ähnlichen Fall das LG Kempten (BeckRS 2008, 01988) entschieden.

  • LG Dortmund, 04.07.2012 - 2 O 452/11

    Vorliegen einer Überschwemmung i.S.v. § 3 BEW bei Ansammlung von Schneemassen auf

    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrsanschauung liegt eine in den Bedingungen nicht näher definierte "Überflutung von Grund und Boden" dann vor, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln (BGH NJW-RR 2005, 1052, OLG Karlsruhe a.a.O.; Dietz, Wohngebäudeversicherung, 2. Aufl., J 4.1; LG Kempten, r + s 2009, 71; LG Köln, Beschluss vom 05.04.2006, Az: 24 T 5/06 = BeckRS 2009, 05101).
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