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   LG Dortmund, 24.02.2012 - 2 O 144/11   

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https://dejure.org/2012,3210
LG Dortmund, 24.02.2012 - 2 O 144/11 (https://dejure.org/2012,3210)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24.02.2012 - 2 O 144/11 (https://dejure.org/2012,3210)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - 2 O 144/11 (https://dejure.org/2012,3210)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gesundheitsfragen im Krankenversicherungsantrag - Falschbeantwortung

  • rabüro.de

    Die in einem Formular eines Versicherungsmaklers gestellten Gesundheitsfragen sind grundsätzlich keine Fragen des Versicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 19 Abs. 1
    Handeln eines Versicherungsvermittlers als Makler bei Auftritt als "Ihr unabhängiger Finanzoptimierer"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AWD 76 -, Scheinmakler, Pseudomakler, Auge-und-Ohr, Ausnahme

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Krankentagegeldversicherer muss zahlen und kann sich nicht auf falsche Antworten auf Gesundheitsfragen vor Versicherungsbeginn berufen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 2012, 426
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem von dem

    Auszug aus LG Dortmund, 24.02.2012 - 2 O 144/11
    Die in einem Formular des Maklers gestellten Gesundheitsfragen sind grundsätzlich keine Fragen des Versicherers gem. § 19 Abs. 1 VVG n.F. ( Anschluss an OLG Hamm, VersR 2011, 469 ).

    Nach der Rechtsprechung des OLG Hamm (VersR 2011, 469), der das erkennende Gericht folgt, liegen keine Fragen des Versicherers vor, wenn die Fragen von einem im Lager des Versicherungsnehmers stehenden Makler gestellt werden; eine Gleichstellung mit Fragen des Versicherers liefe letztlich auf die Wiedereinführung der spontanen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers hinaus (kritisch zu dieser Entscheidung zuletzt Langheid NJW 2011, 3265, ablehnend zu der Entscheidung der Vorinstanz: Schaloske r+s 2010, 279).

  • LG Dortmund, 17.12.2009 - 2 O 399/09

    Formelle und materielle Voraussetzungen eines dem Versicherer nach § 19 Abs. 5 S.

    Auszug aus LG Dortmund, 24.02.2012 - 2 O 144/11
    Nach zutreffender Auffassung bedarf es einer Belehrung bei einem arglistig handelnden Versicherungsnehmer nicht (Looschelders a.a.O., § 19, Rn. 72; LG Dortmund VersR 2010, 465 (467); Felsch in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG 2009, § 28 Rn. 198, Marlow VersR 2007, 43 (47); a.A. Knappmann VersR 2011, 724).
  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 U 26/08

    Versicherungsvertreter Versicherungsmakler

    Auszug aus LG Dortmund, 24.02.2012 - 2 O 144/11
    Denn auch ein Versicherungsvermittler, der im Verhältnis zu den Versicherern Versicherungsagent oder Mehrfachagent ist, kann als Versicherungsmakler auftreten und mit dem Versicherungsnehmer Maklerverträge schließen (OLG Hamm, VersR 2010, 388 (389)).
  • OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 79/09

    Für die Bemessung nach der Gliedertaxe ist auf den Sitz der Verletzung

    Auszug aus LG Dortmund, 24.02.2012 - 2 O 144/11
    - jedenfalls nach außen - um einen unabhängigen Finanzdienstleister, also einen Versicherungsmakler im Sinne von § 93 HGB handelt (OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2009, AZ: I-20 U 79/09).
  • OLG Hamm, 27.02.2015 - 20 U 26/15

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Mitteilung von Verdachtsdiagnosen im Rahmen

    Um die mit § 19 Abs. 1 VVG bezweckte Abschaffung der spontanen Anzeigepflicht nicht zu unterlaufen, bedarf es hierbei solcher Gefahrumstände, die so selten und fernliegend sind, dass dem Versicherer nicht vorzuwerfen ist, sie nicht abgefragt zu haben (vgl. Knappmann, VersR 2011, 724, 726; in diese Richtung - mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand - auch LG Dortmund, Urt. v. 24.02.2012, 2 O 144/11, juris, Rn. 49 ff., r+s 2012, 426).
  • OLG Köln, 15.02.2013 - 20 U 207/12

    Anpassung der Versicherungsprämien wegen unrichtiger Beantwortung der

    Damit ist anders als in dem durch das OLG Hamm entschiedenen Fall für den Versicherungsnehmer unzweifelhaft erkennbar, dass es sich um Fragen des Versicherers handeln soll (vgl. Looschelders in Looschelders/Pohlmann, VVG, 2. Aufl., § 19 Rn 18; LG Tübingen, Urteil v. 23.11.2011, 4 O 124/11; a.A. LG Dortmund RuS 2012, 426).
  • OLG Dresden, 07.11.2023 - 4 U 54/23
    Hierfür spricht auch, dass bei Anwendung von § 19 Abs. 1 VVG die Fragen eines Pseudomaklers nicht als Fragen des Versicherers angesehen werden (LG Dortmund r+s 2012, 426), eine Zurechnung in diesem Bereich mithin gerade ausgeschlossen ist.
  • LG Münster, 03.01.2022 - 115 O 199/20
    Um die mit § 19 Abs. 1 VVG bezweckte Abschaffung der spontanen Anzeigepflicht nicht zu unterlaufen, bedarf es hierbei solcher Gefahrumstände, die so selten und fernliegend sind, dass dem Versicherer nicht vorzuwerfen ist, sie nicht abgefragt zu haben (vgl. Knappmann, VersR 2011, 724, 726; in diese Richtung - mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand - auch LG Dortmund, Urt. v. 24.02.2012, 2 O 144/11).
  • LG Dortmund, 02.01.2013 - 2 O 213/12

    Rücktrittsrecht des Krankenversicherers bei Fehlen der erforderlichen

    Nach der Rechtsprechung des OLG Hamm (vgl. Urteil v. 03.11.2010 - 20 U 38/10 in VersR 2011, 469 ff.), der sich die Kammer bereits mit Urteil vom 24.02.2012 - Az.: 2 O 144/11 (r + s 2012, 426 ff.) angeschlossen hat, sind Fragen eines Interessenverwalters und rechtsgeschäftlichen Vertreters des Versicherungsnehmers den Fragen des Versicherers grundsätzlich nicht gleichzustellen, da dies letztlich eine Wiedereinführung der spontanen Anzeigepflicht bedeuten würde.
  • LG Münster, 21.06.2019 - 115 O 146/18

    Vertrag Pflegetagegeldversicherung - Vertragsanfechtung nicht angegebene

    Um die mit § 19 Abs. 1 VVG bezweckte Abschaffung der spontanen Anzeigepflicht nicht zu unterlaufen, bedarf es hierbei solcher Gefahrumstände, die so selten und fernliegend sind, dass dem Versicherer nicht vorzuwerfen ist, sie nicht abgefragt zu haben (vgl. Knappmann, VersR 2011, 724, 726; in diese Richtung - mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand - auch LG Dortmund, Urt. v. 24.02.2012, 2 O 144/11, juris, Rn. 49 ff., r+s 2012, 426).
  • LG Bonn, 24.09.2012 - 9 O 302/12

    Rückwirkende Prämienanpassung einer abgeschlossenen privaten Krankenversicherung

    Davon ist auszugehen, wenn für den Versicherungsnehmer erkennbar ist, dass es sich um Fragen des Versicherers handelt (OLG Hamm Urteil vom 03.11.2010, Az. 20 U 38/10; Anschluss LG Dortmund Urteil vom 24.02.2012, Az. 2 O 144/11).
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