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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.07.1992 - 20 W 4/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7089
OLG Hamm, 17.07.1992 - 20 W 4/92 (https://dejure.org/1992,7089)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.07.1992 - 20 W 4/92 (https://dejure.org/1992,7089)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juli 1992 - 20 W 4/92 (https://dejure.org/1992,7089)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Leistungsanspruchs aus der Lebensversicherung eines Kindes bei vorangehender Selbsttötung; Ausgestaltung der Leistungspflichten aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei Todeseintritt durch Selbstmord

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 1993, 75
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85

    Anscheinsbeweis für Freitod

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.1992 - 20 W 4/92
    Bei einem Erhängen ohne Fremdeinwirkung liegen aber so eindeutige Todesumstände vor, daß sich in aller Regel der Schluß auf eine Selbsttötung aufdrängt (vgl. BGH VersR 87, 503, 504).
  • OLG Hamm, 27.04.1977 - 20 U 239/76

    Krankhafte Störung der Geistestätigkeit; Geisteskrankheit; Willensfreiheit;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.1992 - 20 W 4/92
    Ein solcher Zustand liegt vor, wenn der Versicherte sich in einer geistigen Verfassung befunden hat, in der er sein Handeln nicht mehr von vernünftigen Erwägungen abhängig machen konnte (Senat VersR 77, 928, 929 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 27.06.1988 - 5 U 259/87

    Anspruch auf die Versicherungssummen aus zwei Lebensversicherungen; Eintritt des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.1992 - 20 W 4/92
    Es läßt sich nicht von vornherein sagen, daß jeder, der sich das Leben nimmt, unzurechnungsfähig gewesen sein muß (OLG Karlsruhe VersR 78, 657; OLG Stuttgart VersR 89, 794, 795).
  • OLG Karlsruhe, 09.03.1977 - 12 W 17/77
    Auszug aus OLG Hamm, 17.07.1992 - 20 W 4/92
    Es läßt sich nicht von vornherein sagen, daß jeder, der sich das Leben nimmt, unzurechnungsfähig gewesen sein muß (OLG Karlsruhe VersR 78, 657; OLG Stuttgart VersR 89, 794, 795).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 171/01

    Krankhafte Störung der Geistestätigkeit bei Selbsttötung in der

    Ein die freie Willensbestimmung ausschließender Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit liegt nur vor, wenn der Betroffene sein Handeln nicht mehr von vernünftigen Erwägungen abhängig machen kann (OLG Hamm, r+s 1993, 75) und von unkontrollierbaren Trieben und Vorstellungen - ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung - so sehr beherrscht wird, dass eine freie Entscheidung aufgrund einer Abwägung von Für und Wider ausgeschlossen ist (BGH, NJW 1953, 1342; OLG Stuttgart, NVersZ 2000, 22; VersR 1989, 794, 795; OLG Nürnberg, VersR 1994, 295, 296).

    Allerdings genügt auch nicht eine allgemeine emotionale Psychose, die einer Selbsttötung in aller Regel zugrunde liegt, weil allein die Tatsache, dass ein Suizid stattgefunden hat, noch nicht für die Annahme ausreicht, diese Handlung sei in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit erfolgt (OLG Stuttgart, NVersZ 2000, 22; VersR 1989, 794, 795; OLG Hamm, r+s 1993, 75).

  • KG, 13.02.1998 - 6 U 3104/96

    Krankhafte Störung der Geistestätigkeit und Beeinträchtigung der freien

    Es gibt nämlich keinen Erfahrungssatz, daß bei einem Menschen, der Selbstmord begeht, Unzurechnungsfähigkeit vorliegt, etwa weil der Selbsterhaltungstrieb der stärkste Trieb des Menschen ist und seine Überwindung deshalb im Regelfall auf eine Abweichung vom menschlichen Normalverhalten schließen läßt (vgl. LG Saarbrücken, VersR 1979, 1050; OLG Karlsruhe, VersR 1978, 657; OLG Stuttgart, VersR 1989, 794, 795; OLG Hamm, RuS 1993, 75).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.07.1992 - 5 U 4/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,12633
OLG Köln, 30.07.1992 - 5 U 4/92 (https://dejure.org/1992,12633)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.07.1992 - 5 U 4/92 (https://dejure.org/1992,12633)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Juli 1992 - 5 U 4/92 (https://dejure.org/1992,12633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 1993, 75
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 25.01.1990 - 5 U 99/89
    Auszug aus OLG Köln, 30.07.1992 - 5 U 4/92
    Stationäre Behandlungen zur Gewichtsreduktion sind lediglich dann angezeigt, wenn eine möglichst rasche Reduktion der Adipositas erzwungen werden muß, so zum Beispiel vor einer dringenden chirurgischen Operation, oder bei schweren, in ursächlichem Zusammenhang mit der Adipositas stehenden Komplikationen; und selbst in solchen Fällen reicht in der Regel ein etwa zehntägiger Krankenhausaufenthalt zu Beginn der Gewichtsreduktion zwecks medizinischer Überwachung des Patienten aus (vgl. im einzelnen die Senatsurteile 5 U 99/89, 5 U 109/87, 5 U 170/84, 5 U 142/81 und 5 U 110/81).
  • OLG Köln, 22.04.1982 - 5 U 142/81
    Auszug aus OLG Köln, 30.07.1992 - 5 U 4/92
    Stationäre Behandlungen zur Gewichtsreduktion sind lediglich dann angezeigt, wenn eine möglichst rasche Reduktion der Adipositas erzwungen werden muß, so zum Beispiel vor einer dringenden chirurgischen Operation, oder bei schweren, in ursächlichem Zusammenhang mit der Adipositas stehenden Komplikationen; und selbst in solchen Fällen reicht in der Regel ein etwa zehntägiger Krankenhausaufenthalt zu Beginn der Gewichtsreduktion zwecks medizinischer Überwachung des Patienten aus (vgl. im einzelnen die Senatsurteile 5 U 99/89, 5 U 109/87, 5 U 170/84, 5 U 142/81 und 5 U 110/81).
  • OLG Saarbrücken, 18.04.2012 - 5 U 293/11

    Risikolebensversicherung - Beginn Anfechtungsfrist bei arglistiger Täuschung

    Einem Sachverständigen müssen ausreichend gesicherte Anknüpfungstatsachen über Persönlichkeit und Verhalten des Verstorbenen geboten werden, die ihm erlauben, tragfähige Schlüsse in Bezug auf dessen geistigen und psychischen Zustand zu ziehen (vgl. OLG Koblenz, VersR 2001, 445; OLG Köln, r+s 1993, 75; Peters in: Looschelders/Pohlmann, VVG, 2. Aufl. 2011, § 161 Rdn. 21; Brambach in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 2009, § 161 Rdn. 15; Ortmann in: Schwintowski/Brömmelmeyer, VVG, 2008, § 161 Rdn. 33).
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