Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - I-4 U 174/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines Versicherungsunternehmens für betrügerisches Verhalten eines Geschäftsstellenleiters; Erstattung eines im Vertrauen auf das Zustandekommen einer Kapitallebensversicherung entrichteten Betrags; Einstandspflicht des Geschäftsherrn für eigenmächtiges Verhalten ...
- Judicialis
BGB § 31; ; BGB § ... 241 II; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; BGB § 280; ; BGB § 280 I; ; BGB § 288 I 2; ; BGB § 291; ; BGB § 311 II; ; BGB § 311 II Nr. 1; ; BGB § 823 II; ; StGB § 263; ; VVG § 43 Nr. 1; ; ZPO § 531 II; ; ZPO § 531 II Nr. 3
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung der Versicherung für eigenmächtiges Fehlverhalten des Agenten bei Vertragsanbahnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Veruntreuung von Depotgeldern eines neuen VN durch Geschäftsstellenleiter einer Lebensversicherung, Haftung des VU für das Handeln des VV
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 05.08.2004 - 7 O 466/04
- OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - I-4 U 174/04
Papierfundstellen
- r+s 2006, 483
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 20.08.1999 - 20 U 51/99
Haftung des Versicherers für deliktisches Handeln eines Filialleiters
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - 4 U 174/04
Etwas anderes besagt auch nicht die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung OLG Hamm VersR 2000, 213 (Bl.48 f GA). - BGH, 14.02.1989 - VI ZR 121/88
Begriff der Leute; Handeln in Ausführung; Haftung für Verhalten eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - 4 U 174/04
Denn eine Einstandspflicht des Geschäftsherrn für eigenmächtiges Verhalten seines Gehilfen ist erst dann zu verneinen, wenn dessen Verfehlung sich von dem ihm übertragenen Aufgabenbereich so weit entfernt, dass aus der Sicht eines Außenstehenden ein innerer Zusammenhang zwischen dem Handeln der Hilfsperson und dem allgemeinen Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben nicht mehr zu erkennen ist (vgl. statt vieler: BGH NJW-RR 1989, 723 (725)). - BGH, 10.02.2005 - III ZR 258/04
Haftung eines Versicherungsunternehmens für die Unterschlagung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - 4 U 174/04
Wäre § 31 BGB anzuwenden, so würde zu Lasten der Beklagten bereits der Grundsatz eingreifen, dass fahrlässiges Verhalten (mehr wäre dem Kläger keinesfalls vorzuwerfen) gegenüber vorsätzlichem Verhalten (solches liegt bei K. vor) nicht zu berücksichtigen ist (vgl. BGH MDR 2005, 917 (918) m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 30.03.2011 - 17 U 186/10
Bankenhaftung wegen Veruntreuung von zur Anlage überlassener Gelder durch einen …
Denn eine Einstandspflicht des Geschäftsherrn für eigenmächtiges Verhalten seines Gehilfen ist erst dann zu verneinen, wenn dessen Verfehlung sich von dem ihm übertragenen Aufgabenbereich so weit entfernt, dass aus der Sicht eines Außenstehenden ein innerer Zusammenhang zwischen dem Handeln der Hilfsperson und dem allgemeinen Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben nicht mehr zu erkennen ist (BGH, NJW-RR 1989, 723; OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 462, bei juris Tz. 19).
Rechtsprechung
OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 123/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung im Rahmen der Vermittlung von Versicherungen; Abrenzung des Vorliegens einer Versicherungsvermittlung von der Vermittlung einer Vermögensanlage
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.03.2004 - 24 O 182/02
- LG Köln, 11.03.2004 - 24 O 606/03
- OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 123/04
- OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 65/04
Papierfundstellen
- r+s 2006, 483
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92
Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information
Auszug aus OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 123/04
Der Anlageberater soll anlegergerecht und anlagegerecht beraten (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1114, 2000, 998; BGHZ 123, 126;… Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 280, Rn 48 ff). - BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 123/04
Der Anlageberater soll anlegergerecht und anlagegerecht beraten (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1114, 2000, 998; BGHZ 123, 126;… Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 280, Rn 48 ff).
- OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11
Versicherungsmaklerhaftung: Aufklärungs- und Beratungspflichten bei empfohlenem …
Hebt ein Versicherungsmakler die Vorteile des Abschlusses einer Versicherung bei einem anderen Unternehmen hervor und empfiehlt diesen, so muss er über sämtliche Folgen des Wechsels aufklären (vgl. OLG Köln RuS 2006, 483 [juris Tz. 24]). - LG Essen, 08.07.2016 - 19 O 303/15
Schadensersatz wegen Falschberatung bei Abschuss eines neuen …
Wenn ein Versicherungsvermittler über die Auswahl zwischen zwei Versicherern berät, hat er über sämtliche Folgen des Wechsels und insbesondere über konkret zu befürchtende Nachteile aufzuklären (OLG Köln, Urt. v. 10.05.2005, 9 U 123/04, r + s 2006, 483). - OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12
Formularmäßige Vereinbarung einer Software-Pauschale in den Allgemeinen …
Es ist daher anerkannt (OLG Köln, Urt. v. 10.05.2005, -9 U 123/04-; OLG Karlsruhe, Urt. 15.09.2011, -12 U 56/11-, zitiert nach juris), dass der Versicherungsmakler gerade in Fällen des Wechsels des Versicherungsvertrages, dem Kunden einen nachvollziehbaren und geordneten Überblick über alle wesentlichen leistungs- und beitragsrelevanten Umstände der angebotenen Versicherung zu verschaffen hat. - LG Bielefeld, 07.09.2018 - 18 O 269/16
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungspflichten eines …
Wenn ein Versicherungsvermittler über die Auswahl zwischen zwei Versicherern berät, hat er über sämtliche Folgen des Wechsels und insbesondere über konkret zu befürchtende Nachteile aufzuklären (OLG Köln, Urt. v. 10.05.2005, 9 U 123/04, r + s 2006, 483). - AG Frankfurt/Main, 19.07.2018 - 32 C 525/18
Beratung Versicherungsvermittler bei Versicherungswechsel
Er muss seinem Kunden einen nachvollziehbaren und geordneten Überblick über alle wesentlichen leistungs- und beitragsrelevanten Unterschiede der bestehenden und der angebotenen Versicherung verschaffen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. September 2011, Az. 12 U 56/11; OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2005, Az. 9 U 123/04).