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   OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05 - 17   

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OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05 - 17 (https://dejure.org/2006,3370)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.02.2006 - 5 U 207/05 - 17 (https://dejure.org/2006,3370)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 5 U 207/05 - 17 (https://dejure.org/2006,3370)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung des Fortbestandes Risikolebensversicherungsvertrag; Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung über den Gesundheitszustand; AGB-rechtliche Inhaltskontrolle von Fragen in Versicherungsanträgen; Erhebung eines Risikozuschlags wegen ...

  • Judicialis

    VVG § 16; ; VVG § 17; ; VVG § 20; ; VVG § 22; ; VVG § 34 a; ; BGB § 123; ; BGB § 305 c Abs. 2; ; BGB §§ 307 ff n.F.; ; AGBG §§ 9 ff a.F.

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 22; BGB § 123
    Arglist des VN bei Verschweigen eines Risikozuschlags in der Tagegeldversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Leistungsanspruch aus Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei arglistiger Täuschung durch Verschweigen psychotherapeutischer Behandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Arglist bei Verschweigen eines Risikozuschlags - Nachfrageobliegenheit bei negativer Hausarztauskunft genügt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1482
  • r+s 2006, 510
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Saarbrücken, 15.04.1998 - 5 U 928/97

    Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitszusatzrente ; Rücktritt vom

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05
    Die Fragen (so unter Ziffer 1) sind auch sowohl nach allgemeinem Sprachgebrauch als auch nach den Verständnismöglichkeiten und -fähigkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers eindeutig: Sie wollen Gesundheitsbeeinträchtigungen, die nicht offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen, erforschen und sonstige Anzeichen von Unregelmäßigkeiten im Gesundheitszustand des Versicherungsinteressenten ermitteln, deren Diagnose unter Umständen zwar noch nicht feststeht, die er aber unschwer als mögliche, von ihm ernst zu nehmende Hinweise auf das Vorliegen einer nicht völlig unerheblichen Gesundheitsbeeinträchtigung bzw. Störung für den erfragten Zeitraum betrachten muss (BGH, NJW-RR 1994, S. 666, 667; Senat, Urt. v. 12.10.2005, 5 U 31/05-04, und vom 15.4.1998, 5 U 928/97-75, RuS 2000, 432).

    Der Umstand, dass der Kläger zum Teil wesentlich länger zurückliegende, harmlosere und ausgeheilte Erkrankungen angegeben hat, war geeignet, den Eindruck zu verstärken, dass es ansonsten zu keinerlei gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Kläger gekommen ist, und lässt deshalb nur den zwingenden Schluss zu, dass sich der Kläger der Gefahrerheblichkeit der verschwiegenen psychischen Erkrankung bewusst war und die Antragsfragen wissentlich falsch beantwortet hat (Senat, Urt. v. 15.4.1998, 5 U 928/97; OLG Köln, RuS 1992, 355; KG, VersR 1997, 94; OLG Karlsruhe, VersR 1992, 1250; siehe auch LG Berlin, RuS 2003, 253).

    Ihre Gefahrerheblichkeit liegt auf der Hand (Senat, Urt. v. 15.4.1998, 5 U 928/97).

  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 254/00

    Zurechnung von Wissen des Arztes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05
    Hieran ändert grundsätzlich auch der Umstand nichts, dass der Kläger seinen Hausarzt angegeben hat, weil die trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfrage erfolgende Angabe des Hausarztes als desjenigen, der am besten über die gesundheitlichen Verhältnisse des Antragstellers unterrichtet ist, die Annahme von Arglist nicht ausschließt (BGH, Urt. v. 7.3.2001, IV ZR 254/00, VersR 2001, 620; Senat, Urt. v. 30.6.2004, 5 U 656/03, OLGR 2004, 592).

    Bei der Aufnahme der "Erklärung vor dem Arzt" steht der Arzt einem Versicherungsagenten bei Aufnahme des Versicherungsantrags gleich (BGH, Urt. v. 7.3.2001, IV ZR 454/00, VersR 2001, 620).

  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vertragsanfechtung wegen Verschweigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05
    Die Fragen (so unter Ziffer 1) sind auch sowohl nach allgemeinem Sprachgebrauch als auch nach den Verständnismöglichkeiten und -fähigkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers eindeutig: Sie wollen Gesundheitsbeeinträchtigungen, die nicht offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen, erforschen und sonstige Anzeichen von Unregelmäßigkeiten im Gesundheitszustand des Versicherungsinteressenten ermitteln, deren Diagnose unter Umständen zwar noch nicht feststeht, die er aber unschwer als mögliche, von ihm ernst zu nehmende Hinweise auf das Vorliegen einer nicht völlig unerheblichen Gesundheitsbeeinträchtigung bzw. Störung für den erfragten Zeitraum betrachten muss (BGH, NJW-RR 1994, S. 666, 667; Senat, Urt. v. 12.10.2005, 5 U 31/05-04, und vom 15.4.1998, 5 U 928/97-75, RuS 2000, 432).

    Derjenige, der sich in besonders schwer vorwerfbarer Weise treuwidrig verhält, darf den bewussten Missbrauch des Vertrauens seines Verhandlungspartners nicht damit rechtfertigen oder ungeschehen machen, dass diesem Nachlässigkeiten, Unaufmerksamkeiten oder Versehen unterlaufen sind (Senat, Urt. v. 12.10.2005, 5 U 31/05-4).

  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93

    Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05
    Die Fragen (so unter Ziffer 1) sind auch sowohl nach allgemeinem Sprachgebrauch als auch nach den Verständnismöglichkeiten und -fähigkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers eindeutig: Sie wollen Gesundheitsbeeinträchtigungen, die nicht offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen, erforschen und sonstige Anzeichen von Unregelmäßigkeiten im Gesundheitszustand des Versicherungsinteressenten ermitteln, deren Diagnose unter Umständen zwar noch nicht feststeht, die er aber unschwer als mögliche, von ihm ernst zu nehmende Hinweise auf das Vorliegen einer nicht völlig unerheblichen Gesundheitsbeeinträchtigung bzw. Störung für den erfragten Zeitraum betrachten muss (BGH, NJW-RR 1994, S. 666, 667; Senat, Urt. v. 12.10.2005, 5 U 31/05-04, und vom 15.4.1998, 5 U 928/97-75, RuS 2000, 432).
  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99

    Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05
    Hierbei hat die Auslegung so zu erfolgen, als würde es sich um AGB handeln, so dass auch § 305 c Abs. 2 BGB (= § 5 AGBG a.F.) Anwendung findet (vgl. BGH, VersR 1999, S. 1481; Prölss, aaO, Rdnr. 21, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 5 U 656/03

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistiges Verschweigen von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05
    Hieran ändert grundsätzlich auch der Umstand nichts, dass der Kläger seinen Hausarzt angegeben hat, weil die trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfrage erfolgende Angabe des Hausarztes als desjenigen, der am besten über die gesundheitlichen Verhältnisse des Antragstellers unterrichtet ist, die Annahme von Arglist nicht ausschließt (BGH, Urt. v. 7.3.2001, IV ZR 254/00, VersR 2001, 620; Senat, Urt. v. 30.6.2004, 5 U 656/03, OLGR 2004, 592).
  • KG, 23.02.1996 - 6 U 3719/94

    Zusatzversicherungen; Einheit; Rücktritt; Hausarzt; Behandlung; Anfechtung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05
    Der Umstand, dass der Kläger zum Teil wesentlich länger zurückliegende, harmlosere und ausgeheilte Erkrankungen angegeben hat, war geeignet, den Eindruck zu verstärken, dass es ansonsten zu keinerlei gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Kläger gekommen ist, und lässt deshalb nur den zwingenden Schluss zu, dass sich der Kläger der Gefahrerheblichkeit der verschwiegenen psychischen Erkrankung bewusst war und die Antragsfragen wissentlich falsch beantwortet hat (Senat, Urt. v. 15.4.1998, 5 U 928/97; OLG Köln, RuS 1992, 355; KG, VersR 1997, 94; OLG Karlsruhe, VersR 1992, 1250; siehe auch LG Berlin, RuS 2003, 253).
  • OLG Bremen, 16.11.1993 - 3 U 67/93

    Gesundheit; Gesundheitsstörung; Unfallfolgen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05
    Fragen in Antragsvordrucken sind weder § 34 a VVG noch der AGB-Kontrolle unterworfen, weil sie keine Regelungen beinhalten (zum Meinungsstand vgl. Voit in: Berliner Kommentar zum VVG, 1998, § 16, Rdnr. 31, m.w.N.; Prölss in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. §§ 16, 17, Rdnr. 44, m.w.N.; OLG Bremen, VersR 1996, 314) .
  • OLG Karlsruhe, 29.08.1991 - 12 U 93/91

    Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ; Umwandlung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05
    Der Umstand, dass der Kläger zum Teil wesentlich länger zurückliegende, harmlosere und ausgeheilte Erkrankungen angegeben hat, war geeignet, den Eindruck zu verstärken, dass es ansonsten zu keinerlei gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Kläger gekommen ist, und lässt deshalb nur den zwingenden Schluss zu, dass sich der Kläger der Gefahrerheblichkeit der verschwiegenen psychischen Erkrankung bewusst war und die Antragsfragen wissentlich falsch beantwortet hat (Senat, Urt. v. 15.4.1998, 5 U 928/97; OLG Köln, RuS 1992, 355; KG, VersR 1997, 94; OLG Karlsruhe, VersR 1992, 1250; siehe auch LG Berlin, RuS 2003, 253).
  • LG Berlin, 23.07.2002 - 7 O 134/02
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05
    Der Umstand, dass der Kläger zum Teil wesentlich länger zurückliegende, harmlosere und ausgeheilte Erkrankungen angegeben hat, war geeignet, den Eindruck zu verstärken, dass es ansonsten zu keinerlei gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Kläger gekommen ist, und lässt deshalb nur den zwingenden Schluss zu, dass sich der Kläger der Gefahrerheblichkeit der verschwiegenen psychischen Erkrankung bewusst war und die Antragsfragen wissentlich falsch beantwortet hat (Senat, Urt. v. 15.4.1998, 5 U 928/97; OLG Köln, RuS 1992, 355; KG, VersR 1997, 94; OLG Karlsruhe, VersR 1992, 1250; siehe auch LG Berlin, RuS 2003, 253).
  • OLG Köln, 09.01.1992 - 5 U 12/91

    Anfechtung eines neugestalteten Vertrags

  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens

    Voraussetzung ist aber immer, dass dem Versicherungsnehmer bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder nach früheren Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Antrags zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937; Senat, Urteil vom 1. Februar 2006 - 5 U 207/05-17, VersR 2006, 1482).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16

    Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von

    Voraussetzung ist aber immer, dass dem Versicherungsnehmer bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder nach früheren Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Antrags zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937; Senat, Urteil vom 1. Februar 2006 - 5 U 207/05 - 17, VersR 2006, 1482).

    Sie steht mit seiner aufgrund zahlreicher anderer Fälle erworbenen Erfahrung im Einklang, wonach Beschwerden wie die hier vorliegenden und die dadurch bedingten Behandlungen auf dem Gebiet der Psyche regelmäßig schwer wiegen und erhebliche Auswirkungen auf die gesundheitliche Befindlichkeit des Betroffenen haben, weshalb vielfach auch angenommen wird, ihre Risikorelevanz liege "auf der Hand" (vgl. Senat, Urteil vom 1. Februar 2006 - 5 U 207/05 - 17, VersR 2006, 1482; Urteil vom 15. April 1998 - 5 U 928/97 - 75, RuS 2000, 432).

  • OLG Stuttgart, 03.01.2011 - 5 U 94/09

    Zulässigkeit einer Klage: Anforderungen an die Angabe einer ladungsfähigen

    In der Folge kam es zu massiven Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern, die zu einer Reihe von Prozessen führten, u.a. ab 2003 zu zwei Verfahren, in denen der hiesige Kläger von den Beklagten auf Herausgabe von ihm verwalteter Gelder in Anspruch genommen wurde (LG Heilbronn 4 O 318/03 = OLG Stuttgart 5 U 207/05 und LG Heilbronn 6 O 645/03 = OLG Stuttgart 5 U 64/06).

    Auf das Schreiben der Ehefrau "G. B. c/o U. B." vom 21.07.2008 an das Tribunal de Première Instance in P. (hier vorgelegt als Anl. B 2) wird Bezug genommen und ebenso auf die Nichtzustellungsnachricht des erstinstanzlichen Gerichts in P. vom 20.04.2004 betreffend die Anschrift in D. (LG Heilbronn 4 O 318/03, Bl. 26 ff.), weiter auf das Schreiben der Police Cantonale an das Tribunal de Première Instance vom 12.02.2004 und 29.04.2004 (Bl. 28 bzw. Anl. K 38 und K 39, Bl. 432 f., im Rechtsstreit LG Heilbronn 4 O 318/03 = OLG Stuttgart 5 U 207/05) und das Schreiben der Fa. A. vom 02.12.2004 (ebenda im Original nach Bl. 47 sowie in Kopie als Anl. K 41/Bl. 435 d.A.).

    Betrachtet man die Erkenntnisse aus den verschiedenen Vorprozessen, insbesondere vor dem Landgericht Heilbronn Az. 4 O 318/03 (= OLG Stuttgart 5 U 207/05) und Az. 6 O 645/03 (= OLG Stuttgart 5 U 64/06), liegt der Verdacht nahe, der Kläger trage zu seinen Wohn- und Aufenthaltsorten ausschließlich unter prozesstaktischen Gesichtspunkten vor je nachdem, was für ihn momentan günstig sei.

    Das hat dazu geführt, dass der Senat einen Doppelwohnsitz in Brasilien und der Schweiz angenommen und zu Gunsten des jetzigen Klägers das LugÜ angewandt hat mit der Folge, dass die beiden damals vor deutschen Gerichten anhängigen Klagen mangels internationaler Zuständigkeit als unzulässig abgewiesen wurden (OLG Stuttgart, Urteile vom 23.10.2006, Az. 5 U 207/05 und 5 U 64/06).

  • OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen einer Arglistanfechtung wegen des

    Der Versicherer kann den Versicherungsvertrag gemäß § 22 VVG, § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss bewusst unrichtige Angaben gemacht hat, um den Versicherer zum Abschluss des Vertrags mit dem gewünschten Inhalt zu bewegen, und wenn der Versicherer den Vertrag nicht oder nicht mit diesem Inhalt abgeschlossen hätte, wenn er richtig informiert worden wäre (Senat, Urt. v. 1.2.2006 - 5 U 207/05 - VersR 2006, 1482).

    Gleichwohl kann von dem Versicherungsnehmer erwartet werden, dass er wenigstens plausibel macht, auf Grund welcher Umstände es zu den falschen Angaben gekommen ist (Senat, Urt. v. 1.2.2006 - 5 U 207/05 - VersR 2006, 1482).

  • OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 89/18

    1. Gibt der Versicherungsnehmer auf Nachfrage an, einige Jahre vor Antragstellung

    Voraussetzung ist aber immer, dass dem Versicherungsnehmer bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder nach früheren Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Antrags zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937; Senat, Urteil vom 1. Februar 2006 - 5 U 207/05-17, VersR 2006, 1482).
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09

    Zulässigkeit der Erhebung von Gesundheitsdaten durch einen Versicherer;

    Fragen in Antragsvordrucken sind grundsätzlich weder § 34a VVG a.F. noch der AGB-Kontrolle unterworfen, weil sie nichts regeln (vgl. Senat, Urteil vom 01.02.2006 - 5 U 207/05, VersR 2006, 1482 ; Prölss in Prölss/Martin, VVG , 27. Aufl., §§ 16, 17 Rdn. 44; jeweils auch zu den Ausnahmen).

    Sie sind sowohl nach allgemeinem Sprachgebrauch als auch nach den Verständnismöglichkeiten und -fähigkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers eindeutig und dienen dem berechtigten Anliegen des Versicherers, Anzeichen von nicht offenkundig belanglosen Unregelmäßigkeiten im Gesundheitszustand des Versicherungsinteressenten zu ermitteln (Senat, Urteil vom 01.02.2006 - 5 U 207/05, VersR 2006, 1482 ).

  • OLG Saarbrücken, 06.09.2023 - 5 U 87/22

    Anforderungen an die gesonderte Mitteilung im Sinne von § 19 Abs. 5 VVG

    Voraussetzung ist, dass dem Versicherungsnehmer bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder nach früheren Behandlungen bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Antrags zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937; Senat, Urteil vom 1. Februar 2006 - 5 U 207/05-17, VersR 2006, 1482).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 U 57/19

    1. Zur Einschaltung einer Hilfsperson bei der Beantwortung von Antragsfragen,

    Voraussetzung ist aber immer, dass dem Versicherungsnehmer bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder nach früheren Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Antrags zu beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - IV ZR 30/16, VersR 2017, 937; Senat, Urteil vom 1. Februar 2006 - 5 U 207/05-17, VersR 2006, 1482).
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2006 - 8 U 425/05

    Anfechtung eines Darlehensvertrages wegen arglistigem Verschweigen von

    Derjenige, der sich in besonders schwer vorwerfbarer Weise treuwidrig verhält, darf den bewussten Missbrauch des Vertrauens seines Verhandlungspartners nicht damit rechtfertigen oder ungeschehen machen, dass diesem Nachlässigkeiten, Unaufmerksamkeiten und Versehen unterlaufen sind (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken aaO. Rn. 45; Urt. vom 01.02.2006, 5 U 207/05 - 17, zitiert nach juris Rn. 33).
  • OLG Saarbrücken, 08.03.2006 - 5 U 269/05

    Verwirkung des Versicherungsanspruches gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 VVG

    Da es sich hierbei um ein ungewisses Ereignis handelt, ist dessen Interesse mit dem Leistungsinteresse abzüglich 80 % zu bemessen (vgl. Senat, Urteil vom 01.02.2006 - 5 U 207/05-17 -, n.v.).
  • OLG Stuttgart, 23.10.2006 - 5 U 64/06

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Gerichtsstand des Vermögens;

  • OLG Hamm, 29.05.2020 - 20 U 59/20

    Krankheitskostenversicherung - Anfechtung wegen Verletzung vorvertraglicher

  • LG Dortmund, 28.08.2008 - 2 O 69/07

    Arbeitsunfähigkeit eines Altenpflegers nach Bandscheibenvorfall im Zusammenhang

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