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   LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2008 - 8 O 10691/06   

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https://dejure.org/2008,31722
LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2008 - 8 O 10691/06 (https://dejure.org/2008,31722)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 29.02.2008 - 8 O 10691/06 (https://dejure.org/2008,31722)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 29. Februar 2008 - 8 O 10691/06 (https://dejure.org/2008,31722)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kostenverteilung bei teilweisem Obsiegen: Abhängigkeit des Forderungsbetrages von der Ermittlung durch Sachverständige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 2008, 264
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 22.12.1988 - 6 U 19/88

    Wüstenflug

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2008 - 8 O 10691/06
    Das Gericht ist daher der Auffassung, dass sich die Frage nach der Anwendbarkeit des § 92 II Nr. 2 ZPO allein danach beurteilt, ob das von der Klägerin ursprünglich Eingeklagte auf einem ex ante betrachtet verständlichen und nachvollziehbaren Schätzfehler beruht oder nicht (so auch Gerstenberg, NJW 1988, 1352, 1357; Musielak/Wolst, § 92 Rn 7; Bruns, NJW 2008, 215, 216; wohl auch Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 92 Rn 12; aus der Rspr. etwa OLG Frankfurt NJW 1960, 390, 391; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 1007, 1009 je für Schmerzensgeldansprüche).
  • OLG Köln, 12.04.1994 - 22 U 257/93

    Kostenquote bei Teilabweisung einer unbezifferten Schmerzensgeldklage

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2008 - 8 O 10691/06
    17Im Rahmen des so eröffneten Anwendungsbereichs des § 92 II Nr. 2 ZPO kann der Ansicht nicht gefolgt werden, wonach die Anwendung der Vorschrift auszuscheiden hat, wenn der auszuurteilende Betrag um mehr als 20% von dem beantragten abweicht (so etwa Thomas/Putzo/Hüßtege, § 92 Rn 9, 10; Musielak/Wolst, ZPO, 5.Aufl., § 92 Rn 7 zieht die Grenze bei einer Abweichung von 100%, wobei die dort als Beleg angeführte Entscheidung des OLG Köln zfs 1994, 362 selbst hierfür nichts hergibt).
  • OLG Frankfurt, 14.07.1959 - 5 U 13/59
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2008 - 8 O 10691/06
    Das Gericht ist daher der Auffassung, dass sich die Frage nach der Anwendbarkeit des § 92 II Nr. 2 ZPO allein danach beurteilt, ob das von der Klägerin ursprünglich Eingeklagte auf einem ex ante betrachtet verständlichen und nachvollziehbaren Schätzfehler beruht oder nicht (so auch Gerstenberg, NJW 1988, 1352, 1357; Musielak/Wolst, § 92 Rn 7; Bruns, NJW 2008, 215, 216; wohl auch Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 92 Rn 12; aus der Rspr. etwa OLG Frankfurt NJW 1960, 390, 391; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 1007, 1009 je für Schmerzensgeldansprüche).
  • BGH, 17.10.2007 - VIII ZR 251/06

    Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2008 - 8 O 10691/06
    Diese Sicht der Dinge entspricht im Übrigen auch dem Anliegen des historischen Gesetzgebers, der als Grund für die von Anfang an in der ZPO stehende Vorschrift lapidar angibt, dass es der Partei, die auf eine Sachverständigenermittlung angewiesen ist, "...kaum möglich [sei], die Mehrforderung zu vermeiden." (Hahn, Die gesammten Materialien zu den Reichs-Justizgesetzen, 1880, Bd. 2, S. 198); Verhältnismäßigkeitserwägungen finden sich dort nicht, ebenso wenig etwa auch in dem Urteil des BGH NJW 2008, 214, 215. Damit ist die Abwägung zwischen dem Interesse der einen Partei, kostenmäßig von überhöhten Klagen verschont zu werden und dem Interesse der anderen Partei, ihren (vermeintlichen) Anspruch voll durchzusetzen, gesetzgeberisch zugunsten letzterer entschieden.
  • AG Hamburg, 06.05.2009 - 7C C 16/08

    Schadensersatzpflicht bei Beschädigung eines Fahrzeugs durch umgefallenes

    Dies kann indes einem Kläger, der zur Bezifferung seines Schadensersatzanspruches ein Angebot einer zugelassenen Autoreparaturwerkstatt einreicht, nicht zum Nachteil gereichen (vgl. auch LG Nürnberg, Urt.v. 29.02.2008, Az. 8 O 10691/06, Orientierungssatz sowie Rn. 17 "nachvollziehbare Fehleinschätzung" - zitiert nach juris; anderer Ansicht: Herget in: Zöller, ZPO-Kommentar, 27. Aufl. 2009, § 92 Rn. 12).
  • LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12

    Freier Journalist - Angemessene Urhebervergütung des Zeitungsjournalisten:

    Hierauf abzustellen, ist jedenfalls dann, wenn es im Rahmen des § 32 UrhG - wie hier bei den Bildhonoraren, bei denen das Gericht hinter den Vorstellungen des Klägers zurückgeblieben ist - sowohl an gemeinsamen Vergütungsregeln als auch an einer feststellbaren Branchenübung fehlt (allgemein gegen feste Prozentsätze in Rahmen des § 92 Abs. 2 Nr. 2 ZPO Lackmann in Musielak, ZPO, 10. Aufl. § 92 Rn. 7; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29. Februar 2008 - 8 O 10691/06, RuS 2008, 264), nicht angezeigt.
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