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   OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - I-4 U 30/08   

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https://dejure.org/2008,29272
OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - I-4 U 30/08 (https://dejure.org/2008,29272)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2008 - I-4 U 30/08 (https://dejure.org/2008,29272)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2008 - I-4 U 30/08 (https://dejure.org/2008,29272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr auf Invaliditätsleistungen aus einer Gruppenunfallversicherung aufgrund einer psychischen Einwirkung; Wirksamkeit eines Leistungsausschlusses für rein psychische Reaktionen

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2010, 165
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - 4 U 30/08
    Der vorliegende Fall gibt dem Senat keinen Anlass, von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit eines Leistungsausschlusses für rein psychische Reaktionen (BGH, Urteil vom 23.06.2004, IV ZR 130/03, abgedruckt in R + S 2004, 385 zu § 2 Abs. 4 AUB 94) auf ein Unfallereignis abzuweichen.
  • OLG Frankfurt, 18.12.2015 - 7 U 195/13

    Zur Frage, ob eine PTBS (posttraumatische Belastungsstörung) unter den

    Als krankhafte Störung infolge psychischer Reaktion fällt sie unter den Ausschlusstatbestand nach § 2 IV AUB 88 (vgl. OLG Hamm RuS 2013, 88; OLG Düsseldorf RuS 2010, 165; OLG Brandenburg VersR 2006, 125; abweichend: OLG Celle, Urteil vom 22.5.2015, Az.: 8 U 199/14, eine spezielle Sachverhaltskonstellation betreffend).
  • LG Aachen, 15.07.2011 - 9 O 166/11

    Einstufbarkeit der visuellen Wahrnehmung eines schockierenden Ereignisses als

    Die seelischen Beschwerden beruhen dann nämlich nicht, wie von der Klausel wörtlich verlangt, auf einer psychischen Reaktionen, sondern sind physisch hervorgerufen (BGH VersR 2004, 1039; OLG Düsseldorf r+s 2010, 165; Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 28. Auflage 2010, AUB 2008 Rn. 69).

    Physiologische Veränderungen dieser Art sind vielmehr nur mögliche Begleiterscheinung einer posttraumatischen Belastungsstörung infolge eines traumatisierenden Ereignisses (vgl. insbesondere OLG Düsseldorf r+s 2010, 165).

  • BGH, 15.07.2009 - IV ZR 13/09
    OLG Düsseldorf - Az. I-4 U 30/08 vom 19.12.2008;.
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