Rechtsprechung
   SG Kassel, 07.12.2021 - S 1 AS 98/21 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,60369
SG Kassel, 07.12.2021 - S 1 AS 98/21 ER (https://dejure.org/2021,60369)
SG Kassel, Entscheidung vom 07.12.2021 - S 1 AS 98/21 ER (https://dejure.org/2021,60369)
SG Kassel, Entscheidung vom 07. Dezember 2021 - S 1 AS 98/21 ER (https://dejure.org/2021,60369)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,60369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Bayern, 28.07.2021 - L 16 AS 311/21

    Covid-Angemessenheitsfiktion gilt auch für Nicht-Covid-Fälle

    Auszug aus SG Kassel, 07.12.2021 - S 1 AS 98/21
    Dementsprechend wird diese Vorschrift in der Kommentarliteratur sogar bei sehr hohen Unterkunftskosten bzw. "Luxusmieten" für anwendbar gehalten (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. Juli 2021 - L 16 AS 311/21 B ER -, juris Rn. 36 mit Verweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.09.2020, L 11 AS 508/20 B ER, juris Rn. 28 ff; Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.04.2021, L 16 AS 129/21 B ER; Burkiczak: "Hartz IV" in Zeiten von Corona, NJW 2020, 1180, 1181).

    Gesetzeszweck des § 67 Abs. 3 SGB II ist, dass sich SGB II-Leistungsbezieher in der Zeit der Pandemie "nicht auch noch um ihren Wohnraum sorgen müssen" (vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs 19/18107, S 25; zu dem Ganzen Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. Juli 2021 - L 16 AS 311/21 B ER -, juris Rn. 37 f.).

    Ansonsten würde im Rahmen des § 22 Abs. 4 SGB II der Wille des Gesetzgebers konterkariert, die Deckelung der KdUH auf die Angemessenheitsgrenze vorübergehend auszusetzen (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. Juli 2021 - L 16 AS 311/21 B ER -, juris Rn. 39).

  • LSG Hessen, 05.02.2007 - L 9 AS 254/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutztes

    Auszug aus SG Kassel, 07.12.2021 - S 1 AS 98/21
    Ist die Klage in der Hauptsache offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so ist der Antrag auf einstweilige Anordnung ohne Rücksicht auf den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist (Hessisches LSG, Beschluss vom 5.2.2007 - L 9 AS 254/06 ER - juris Rn. 4 ).

    Auch dann kann aber nicht gänzlich auf einen Anordnungsgrund verzichtet werden (Hessisches LSG, Beschluss vom 5.2.2007 aaO).

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 1241/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Grundrechtsverstoß durch die Auslegung

    Auszug aus SG Kassel, 07.12.2021 - S 1 AS 98/21
    Könnten ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr beseitigt werden können, sind die Gerichte (nach Art. 19 Abs. 4 GG) verpflichtet, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch zu prüfen, sondern abschließend, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen; ist eine abschließende Prüfung nicht möglich, ist eine Folgenabwägung durchzuführen (BVerfG(K), Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 -, juris, Rn. 11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2020 - L 11 AS 415/20

    Reichweite der coronabedingten Sonderregelung des § 67 Abs 5 Satz 3 SGB II

    Auszug aus SG Kassel, 07.12.2021 - S 1 AS 98/21
    Es handelt sich hierbei auch um tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft, auf die § 67 Abs. 3 SGB II beschränkt ist (LSG Niedersachsen-Bremen v. 22.09.2020 - L 11 AS 415/20 B ER -juris Rn. 16 ff).
  • LSG Hessen, 22.06.2011 - L 7 AS 700/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsversagung - Nichterscheinen zu einem

    Auszug aus SG Kassel, 07.12.2021 - S 1 AS 98/21
    Hiervon sind die Leistungen ab dem 29.10.2021 zu übernehmen, da im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes Leistungen für die Vergangenheit, d.h. vor Antragseingang, grundsätzlich nicht geltend gemacht werden können (statt vieler Hess. LSG 22.06.2011, L 7 AS 700/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2020 - L 11 AS 508/20

    Besondere Coronaregelung gilt auch, wenn Hilfebedürftigkeit unabhängig von der

    Auszug aus SG Kassel, 07.12.2021 - S 1 AS 98/21
    Dementsprechend wird diese Vorschrift in der Kommentarliteratur sogar bei sehr hohen Unterkunftskosten bzw. "Luxusmieten" für anwendbar gehalten (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. Juli 2021 - L 16 AS 311/21 B ER -, juris Rn. 36 mit Verweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.09.2020, L 11 AS 508/20 B ER, juris Rn. 28 ff; Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.04.2021, L 16 AS 129/21 B ER; Burkiczak: "Hartz IV" in Zeiten von Corona, NJW 2020, 1180, 1181).
  • LSG Bayern, 21.04.2021 - L 16 AS 129/21

    Angemessenheitsfiktion von Kosten der Unterkunft und Heizung in der Pandemie

    Auszug aus SG Kassel, 07.12.2021 - S 1 AS 98/21
    Dementsprechend wird diese Vorschrift in der Kommentarliteratur sogar bei sehr hohen Unterkunftskosten bzw. "Luxusmieten" für anwendbar gehalten (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. Juli 2021 - L 16 AS 311/21 B ER -, juris Rn. 36 mit Verweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.09.2020, L 11 AS 508/20 B ER, juris Rn. 28 ff; Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.04.2021, L 16 AS 129/21 B ER; Burkiczak: "Hartz IV" in Zeiten von Corona, NJW 2020, 1180, 1181).
  • LSG Hessen, 21.02.2022 - L 6 AS 585/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialgerichtliches Verfahren

    Im Rahmen der Begründung hat er folgenden Hinweis in den Bescheid aufgenommen: "Die Bewilligung ist lediglich vorläufig in Umsetzung des Beschlusses des Sozialgerichts Kassel vom 07. Dezember 2021 - Az. S 1 AS 98/21 ER - bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens." Wegen der Einzelheiten wird auf Bl. 135 ff. der Gerichtsakten (GA) verwiesen.

    Im konkreten Fall hat der Antragsgegner im Bescheid vom 8. Dezember 2021 einen (nur) vorläufigen Charakter des Bescheides im Verfügungssatz nicht zum Ausdruck gebracht; (erst) im Rahmen der Begründung hat er formuliert: "Die Bewilligung ist lediglich vorläufig in Umsetzung des Beschlusses des Sozialgerichts Kassel vom 07. Dezember 2021 - Az. S 1 AS 98/21 ER - bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens." Das ist nach Auffassung des Senats nicht ausreichend, um dem Antragsgegner eine Rückforderung bereits nach Abschluss eines erfolgreichen Beschwerdeverfahrens zu eröffnen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht