Rechtsprechung
SG Karlsruhe, 02.11.2011 - S 1 KO 4475/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Taxibenutzung für Fahrt zur Teilnahme an mündlicher Verhandlung - Anordnung des persönlichen Erscheinens - Erstattung der Fahrtkosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Lediglich Kosten für fiktive Benutzung eines Privat-PKW sind erstattungsfähig bei fehlender Notwendigkeit der Benutzung eines Taxis für An- und Abreise zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung; Erstattungsfähigkeit der Kosten für fiktive Benutzung eines Privat-PKW ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Taxifahrt zum Gericht
- SG Karlsruhe (Pressemitteilung)
Besteht objektiv keine Notwendigkeit, für die An- und Abreise zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung ein Taxi zu benutzen, sind lediglich die Kosten für die - fiktive - Benutzung eines Privat-PKW erstattungsfähig.
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Erstattung von Taxikosten für An- und Abreise zur Gerichtsverhandlung ohne objektive Notwendigkeit - Kosten lediglich in Höhe der – fiktiven – Nutzung eines Privat-PKW erstattungsfähig
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Bayern, 06.10.2006 - L 14 R 476/05
Fahrtkostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Taxibenutzung
Auszug aus SG Karlsruhe, 02.11.2011 - S 1 KO 4475/11
Besteht objektiv keine Notwendigkeit, für die An- und Abreise zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung ein Taxi zu benutzen, sind lediglich die Kosten für die - fiktive - Benutzung eines Privat-PKW erstattungsfähig (Anschluss an Bay. LSG vom 06.10.2006 - L 14 R 476/05.Ko -).
- SG Karlsruhe, 16.05.2013 - S 1 KO 1719/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Zeugenentschädigung - Fahrtkostenersatz - …
Aus eben diesen Gründen sind dem Antragsteller gem. § 5 Abs. 3 und Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 JVEG nicht die Kosten der Taxibenutzung zu erstatten, sondern allein die fiktiven Kosten für die Benutzung eines PKW (vgl. Bay. LSG vom 06.10.2006 - L 14 R 476/05.Ko - sowie Beschluss des erkennenden Gerichts vom 02.11.2011 - S 1 KO 4475/11 - in AGS 2012, 51 f.).