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   SG Karlsruhe, 19.10.2012 - S 1 U 1137/12   

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SG Karlsruhe, 19.10.2012 - S 1 U 1137/12 (https://dejure.org/2012,32175)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.10.2012 - S 1 U 1137/12 (https://dejure.org/2012,32175)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Oktober 2012 - S 1 U 1137/12 (https://dejure.org/2012,32175)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Handlungstendenz - Verein - mitgliedschaftliche Tätigkeit - Bewegen eines Schulpferdes am Wochenende - Vorstandsmitglied eines Reitsportvereins

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherungsschutz eines Vereinsmitglieds für Unfall in Ausübung einer Tätigkeit für seinen Verein

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • SG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Bewegen eines vereinseigenen Schulpferdes am Wochenende

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Bewegen eines vereinseigenen Schulpferdes am Wochenende

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Unfallversicherungsschutz beim Bewegen eines vereinseigenen Schulpferdes am Wochenende - Zum Unfall führende Tätigkeit erfolgte allein in Ausübung der Mitgliedschaftspflichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 4/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz einer Übungsleiterin im Reitverein bei Festumzug

    Auszug aus SG Karlsruhe, 19.10.2012 - S 1 U 1137/12
    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG schließt zwar die Mitgliedschaft in einem Verein die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII nicht von vornherein und damit auch nicht schlechthin eine versicherte Tätigkeit wie eine Beschäftigte im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII aus ( vgl. u.a. BSG SozR 2200 § 539 Nr. 123; BSG vom 24.02.2000 - B 2 U 4/99 R - und vom 13.08.2002 - B 2 U 29/01 R - sowie LSG Baden-Württemberg, UV-Recht Aktuell 2007, 539 ff.).

    Zu den auf allgemeiner Vereinsübung beruhenden Mitgliedspflichten zählen im Allgemeinen Tätigkeiten, die ein Verein von jedem seiner Mitglieder erwarten kann und die von den Mitgliedern dieser Erwartung entsprechend auch tatsächlich verrichtet werden (vgl. BSGE 52, 11, 14; BSG SozR 3-2200 § 539 Nrn. 18 und 41 sowie BSG vom 24.02.2000 - B 2 U 4/99 R - ).

    Aufgrund ihrer Stellung als Mitglied des Vorstands des Klägers hatte die Verletzte zudem eine hervorgehobene Stellung inne, die ihr - auch aufgrund ihrer fachlichen Eignung - qualitativ und quantitativ weitergehende und andere Mitgliedschaftspflichten auferlegte als "einfachen" Mitgliedern oder solchen, die nicht über die fachliche Eignung zum Bewegen von Schulpferden verfügten (vgl. insoweit BSG, USK 9971 und vom 24.02.2000 - B 2 U 4/99 R - ).

    Denn wesentlich ist allein, ob der Verein - wie hier der Kläger - erwarten kann, dass bestimmte Aufgaben von geeigneten Vereinsmitgliedern wahrgenommen werden und sonach Geeignete - wie hier die Verletzte - regelmäßig der Erwartung des Vereins auch nachkommen (vgl. BSG SozR 2200 § 539 Nrn. 41, 101 und 123; BSG vom 24.02.2000 - B 2 U 4/99 R - m.w.N. und vom 13.08.2002 - B 2 U 29/01 R - ferner Bay. LSG vom 30.06.2010 - L 2 U 278/09 - ).

  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 29/01 R

    Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Vereinspflicht -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 19.10.2012 - S 1 U 1137/12
    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG schließt zwar die Mitgliedschaft in einem Verein die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII nicht von vornherein und damit auch nicht schlechthin eine versicherte Tätigkeit wie eine Beschäftigte im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII aus ( vgl. u.a. BSG SozR 2200 § 539 Nr. 123; BSG vom 24.02.2000 - B 2 U 4/99 R - und vom 13.08.2002 - B 2 U 29/01 R - sowie LSG Baden-Württemberg, UV-Recht Aktuell 2007, 539 ff.).

    Denn wesentlich ist allein, ob der Verein - wie hier der Kläger - erwarten kann, dass bestimmte Aufgaben von geeigneten Vereinsmitgliedern wahrgenommen werden und sonach Geeignete - wie hier die Verletzte - regelmäßig der Erwartung des Vereins auch nachkommen (vgl. BSG SozR 2200 § 539 Nrn. 41, 101 und 123; BSG vom 24.02.2000 - B 2 U 4/99 R - m.w.N. und vom 13.08.2002 - B 2 U 29/01 R - ferner Bay. LSG vom 30.06.2010 - L 2 U 278/09 - ).

  • LSG Bayern, 30.06.2010 - L 2 U 278/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus SG Karlsruhe, 19.10.2012 - S 1 U 1137/12
    Es handelte sich für sie um eine typische und sich wiederholende und nicht um eine außergewöhnliche oder nur ausnahmsweise vorkommende Aufgabe (vgl. insoweit Bay. LSG vom 30.06.2010 - L 2 U 278/09 - ).

    Denn wesentlich ist allein, ob der Verein - wie hier der Kläger - erwarten kann, dass bestimmte Aufgaben von geeigneten Vereinsmitgliedern wahrgenommen werden und sonach Geeignete - wie hier die Verletzte - regelmäßig der Erwartung des Vereins auch nachkommen (vgl. BSG SozR 2200 § 539 Nrn. 41, 101 und 123; BSG vom 24.02.2000 - B 2 U 4/99 R - m.w.N. und vom 13.08.2002 - B 2 U 29/01 R - ferner Bay. LSG vom 30.06.2010 - L 2 U 278/09 - ).

  • BSG, 05.08.1987 - 9b RU 18/86

    Fachkunde - Vereinsmitglieder - Vereinswirklichkeit - Vereinssatzung -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 19.10.2012 - S 1 U 1137/12
    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG schließt zwar die Mitgliedschaft in einem Verein die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII nicht von vornherein und damit auch nicht schlechthin eine versicherte Tätigkeit wie eine Beschäftigte im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII aus ( vgl. u.a. BSG SozR 2200 § 539 Nr. 123; BSG vom 24.02.2000 - B 2 U 4/99 R - und vom 13.08.2002 - B 2 U 29/01 R - sowie LSG Baden-Württemberg, UV-Recht Aktuell 2007, 539 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des BSG gehören zur Vereinsübung jedenfalls noch Arbeiten in einem Umfang von 3 bis 4 Stunden (vgl. BSG SozR 2200 § 539 Nr. 123 und vom 22.09.1988 - 2/9 b RU 78/87 - ).

  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Auszug aus SG Karlsruhe, 19.10.2012 - S 1 U 1137/12
    Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und er dabei einem nach Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (vgl. u.a. BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 1; BSG SozR 4-5420 § 2 Nr. 1 und BSG, UV-Recht Aktuell 2010, 185 ff).
  • LSG Sachsen, 09.12.2010 - L 2 U 219/09

    Versicherter Personenkreis - kein Versicherungsschutz als "Wie-Beschäftigter" -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 19.10.2012 - S 1 U 1137/12
    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und damit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses tätig (vgl. Bay. LSG vom 11.12.2007 - L 3 U 299/06 - sowie Sächs. LSG vom 09.12.2010 - L 2 U 219/09 - und vom 10.02.2011 - L 2 U 68/09 - ).
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 19.10.2012 - S 1 U 1137/12
    Sie muss unter Umständen geleistet werden, dass sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (vgl. BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 25 mit weiteren Nachweisen, ferner BSG SozR 4-2700 § 2 Nrn. 5, 6, 7 und 15 und BSG, UV-Recht Aktuell 2012, 837).
  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 19.10.2012 - S 1 U 1137/12
    Von entscheidender Bedeutung ist die mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten einhergehende Handlungstendenz (vgl. BSG vom 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R - sowie LSG Nordrhein-Westfalen vom 09.04.2008 - L 17 U 52/07 - ).
  • BSG, 12.05.1981 - 2 RU 40/79

    Ehrenamtlicher Vorsitzender - Ausbildungsleiter - Luftfahrausbildung -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 19.10.2012 - S 1 U 1137/12
    Zu den auf allgemeiner Vereinsübung beruhenden Mitgliedspflichten zählen im Allgemeinen Tätigkeiten, die ein Verein von jedem seiner Mitglieder erwarten kann und die von den Mitgliedern dieser Erwartung entsprechend auch tatsächlich verrichtet werden (vgl. BSGE 52, 11, 14; BSG SozR 3-2200 § 539 Nrn. 18 und 41 sowie BSG vom 24.02.2000 - B 2 U 4/99 R - ).
  • BSG, 22.09.1988 - 2/9b RU 78/87
    Auszug aus SG Karlsruhe, 19.10.2012 - S 1 U 1137/12
    Nach der Rechtsprechung des BSG gehören zur Vereinsübung jedenfalls noch Arbeiten in einem Umfang von 3 bis 4 Stunden (vgl. BSG SozR 2200 § 539 Nr. 123 und vom 22.09.1988 - 2/9 b RU 78/87 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - L 17 U 52/07

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, Voraussetzungen für

  • LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung als Wie-Beschäftigter;

  • LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 299/06

    Anspruch auf Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsunfalls; Umfang des

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R

    Haftungsprivilegierte Person - Schadensersatz - Feststellungsbefugnis -

  • SG Frankfurt/Main, 21.11.2012 - S 23 U 6/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 13

    § 2 Abs. 2 SGB VII will aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen den Versicherungsschutz auf Tätigkeiten erstrecken, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln (SG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2012, S 1 U 1137/12).
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