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   SG Detmold, 12.08.2008 - S 1 U 17/08   

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https://dejure.org/2008,20454
SG Detmold, 12.08.2008 - S 1 U 17/08 (https://dejure.org/2008,20454)
SG Detmold, Entscheidung vom 12.08.2008 - S 1 U 17/08 (https://dejure.org/2008,20454)
SG Detmold, Entscheidung vom 12. August 2008 - S 1 U 17/08 (https://dejure.org/2008,20454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Überfalls auf einen selbstständigen Taxifahrer in seinem Haus als Arbeitsunfall; Erfordernis der Zurechnung des Verhaltens des Versicherten zur Zeit des Unfalles der versicherten Tätigkeit für einen Versicherungsschutz in der gesetzlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Überfall auf Taxiunternehmer ist Arbeitsunfall

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Brutaler Überfall auf Taxiunternehmer - Sozialgericht verurteilt die Berufsgenossenschaft zur Kostenübernahme

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Überfall auf Taxiunternehmer ist Arbeitsunfall - Gesetzliche Unfallversicherung muss zahlen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 15.12.1966 - 2 RU 255/63

    Unfallversicherungsschutz - Geschäftsinhaber - Wohnung über Geschäft -

    Auszug aus SG Detmold, 12.08.2008 - S 1 U 17/08
    Zur Begründung verwies er im Wesentlichen auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 15.12.1966 - 2 RU 255/63 - in BSGE 26, 45 ff. Der Kläger vertrat die Auffassung, aus diesem Urteil ergebe sich, dass auch bei Überfällen im privaten Bereich, die betriebsbezogene Gründe hätten, wie zum Beispiel bei einem Überfall, um die in der Wohnung verwahrten Geschäftseinnahmen zu rauben, Versicherungsschutz bestehe.

    Auch ein Beschäftigter, der sich außerhalb der Arbeitszeit aus nicht mit dem Unternehmen zusammenhängenden Gründen am Ort seiner Tätigkeit aufhält und dort bei der Abwehr eines Einbrechers einen Unfall erleidet, steht unter Versicherungsschutz (Krasney in Brackmann, a.a.O. unter Hinweis auf BSGE 26, 45, 46).

    Es muss genügen, wenn der Versicherte aufgrund der sich ihm darbietenden äußeren Umstände annehmen kann, dass der Einbrecher nicht nur zum Privatgebrauch bestimmte Wertgegenstände, sondern Werte jeglicher Art und deshalb auch für das Geschäft bestimmte Werte sich aneignen will (BSGE 26, 45, 47).

    Das Bundessozialgericht hat in dem Urteil vom 15.12.1996 - 2 RU 255/63 - in BSG 26, 45 die Auffassung vertreten, die Klägerin in dem dort entschiedenen Fall habe in dem Augenblick mit einer betrieblichen Tätigkeit begonnen, in dem sie versucht habe, den Einbrecher aus ihrem Haus zu vertreiben.

  • BSG, 29.05.1962 - 2 RU 170/59
    Auszug aus SG Detmold, 12.08.2008 - S 1 U 17/08
    Wie bereits dargelegt, kommt es für die Anerkennung eines Arbeitsunfalles in der Regel nicht darauf an, ob der Angegriffene eine mit dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängende Arbeit verrichtete, wenn der Überfall wesentlich durch betriebliche Anlässe motiviert war (vgl. BSG, Urteil vom 29.05.1962 - 2 RU 170/59 - in BSGE 17, 75, 78).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdunfall - sachlicher

    Auszug aus SG Detmold, 12.08.2008 - S 1 U 17/08
    Maßgeblich ist die Handlungstendenz des Versicherten (BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R in SozR 4 - 2700 § 2 Nr. 4 m.w.N.).
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