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   SG Gießen, 12.10.2018 - S 1 U 45/16   

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https://dejure.org/2018,42156
SG Gießen, 12.10.2018 - S 1 U 45/16 (https://dejure.org/2018,42156)
SG Gießen, Entscheidung vom 12.10.2018 - S 1 U 45/16 (https://dejure.org/2018,42156)
SG Gießen, Entscheidung vom 12. Oktober 2018 - S 1 U 45/16 (https://dejure.org/2018,42156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gemischte Tätigkeit

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Unfall beim Beseitigen von Herbstlaub kein Arbeitsunfall

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gemischte Tätigkeit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Arbeitsunfall bei gemischter Tätigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall einer Reinigungskraft bei Beseitigung von Herbstlaub ist nicht unfallversichert - Laubaufsammeln stellt der privaten Lebenssphäre zuzuordnende Arbeit und damit keine unmittelbar betriebsbezogene Tätigkeit dar

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus SG Gießen, 12.10.2018 - S 1 U 45/16
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Bedingung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl. BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 RdNr. 9 m. w. N.; BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31).
  • BSG, 05.04.1956 - 3 RK 65/55

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Bestehen eines

    Auszug aus SG Gießen, 12.10.2018 - S 1 U 45/16
    Dabei gelten bei Beurteilung der Frage, ob zwischen Angehörigen eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt vorliegen kann, die gleichen Grundsätze, wie sie allgemein für die Beurteilung der Versicherungspflicht maßgebend sind (vgl. schon BSG, Urteil vom 05.04.1956 - 3 RK 65/55 - SozR Nr. 18 zu § 164).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus SG Gießen, 12.10.2018 - S 1 U 45/16
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Bedingung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl. BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 RdNr. 9 m. w. N.; BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31).
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