Rechtsprechung
   SG Karlsruhe, 09.08.2012 - S 1 U 4760/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22696
SG Karlsruhe, 09.08.2012 - S 1 U 4760/11 (https://dejure.org/2012,22696)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.08.2012 - S 1 U 4760/11 (https://dejure.org/2012,22696)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. August 2012 - S 1 U 4760/11 (https://dejure.org/2012,22696)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,22696) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson - Sturz im häuslichen Bereich - Vorbereitungshandlung - enger sachlicher, örtlicher und zeitlicher Zusammenhang zur Pflegetätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für eine nicht erwerbsmäßige Pflegeperson bei Bestehen eines engen sachlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhangs zwischen Handlung und Pflegetätigkeit beim Unfall

  • rabüro.de

    Zur Frage des Unfallversicherungsschutzes für eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unfall bei der Familienpflege

  • SG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Kein Unfallversicherungsschutz für nicht gewerbsmäßig pflegende Ehefrau bei fehlendem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Vorbereitungshandlung und beabsichtigter Pflegetätigkeit.

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Unfallversicherungsschutz für nicht gewerbsmäßig pflegende Ehefrau bei fehlendem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Vorbereitungshandlung und beabsichtigter Pflegetätigkeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sturz der Pflegeperson ist kein Arbeitsunfall

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturz der pflegenden Ehefrau kein Arbeitsunfall - Frau verrichtet zum Unfallzeitpunkt keine Pflegetätigkeit an ihrem Mann und stürzt: Kein Arbeitsunfall

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher

    Auszug aus SG Karlsruhe, 09.08.2012 - S 1 U 4760/11
    Unter dem Gesichtspunkt eines Betriebswegeunfalls ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht Versicherungsschutz anzunehmen, wenn der Unfall in Teilen eines Gebäudes geschieht, das rechtlich wesentlich den Zwecken des Unternehmens dient oder bei Unfällen im rein persönlichen Wohnbereich, wenn die zum Unfall führende Situation durch eine Art Rufbereitschaft und die Notwendigkeit, sofort zu handeln, geprägt ist (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 21).

    ee) Darüber hinaus kann Unfallversicherungsschutz bestehen, wenn zum Zeitpunkt des Unfalles nicht nur ein Weg zurückgelegt, sondern gleichzeitig eine weitere Verrichtung ausgeübt wurde, die als solche der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 21).

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 6/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 09.08.2012 - S 1 U 4760/11
    Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von demjenigen, der Gegenstand des von der Klägerin angeführten Urteils des BSG vom 09.11.2010 - B 2 U 6/10 R - (= SozR 4-2700 § 2 Nr. 16) war: Denn in jenem Verfahren übte die dortige Pflegeperson zum Unfallzeitpunkt eine unmittelbar der Mobilität ihrer pflegebedürftigen Mutter dienende Verrichtung aus, indem sie diese auf dem Weg zum und von einem Arztbesuch begleitete und bei der Rückkehr von dem Arztbesuch auf der Treppe zu ihrer Wohnungstür stürzte, nachdem die pflegebedürftige Mutter das Gleichgewicht verlor.
  • BSG, 28.11.1957 - 4 RJ 186/56

    Höhe einer Invalidenrente - Berechnung der Rentenhöhe - Differenzierung zwischen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 09.08.2012 - S 1 U 4760/11
    Dies setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überblickender Mensch noch Zweifel hat (vgl. insoweit u.a. BSGE 6, 144; 7, 141; 32, 203; 45, 286 und 80, 83).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 09.08.2012 - S 1 U 4760/11
    Dieser innere bzw. sachliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. u.a. BSGE 58, 76, 77; 61, 127, 128; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10 sowie BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 2).
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - freiwillige

    Auszug aus SG Karlsruhe, 09.08.2012 - S 1 U 4760/11
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsausfüllende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Tatbestandsvoraussetzung eines Arbeitsunfalls (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 27 und BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 16).
  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 7/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegebedarf - Pflegebedürftigkeit - geistig behindertes

    Auszug aus SG Karlsruhe, 09.08.2012 - S 1 U 4760/11
    Die Kammer kann vorliegend offen lassen, ob der am Unfalltag anstehende Krankenhausaufenthalt des Ehemanns der Klägerin eine Verrichtung darstellte, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause unumgänglich war und das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen notwendig machte und deshalb bei der Verrichtung des Verlassens und Wiederaufsuchens der Wohnung grundsätzlich zu berücksichtigen wäre (vgl. hierzu BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 10 und BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 16).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus SG Karlsruhe, 09.08.2012 - S 1 U 4760/11
    Dieser innere bzw. sachliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. u.a. BSGE 58, 76, 77; 61, 127, 128; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10 sowie BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 2).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Karlsruhe, 09.08.2012 - S 1 U 4760/11
    Dieser innere bzw. sachliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. u.a. BSGE 58, 76, 77; 61, 127, 128; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10 sowie BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 2).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 09.08.2012 - S 1 U 4760/11
    Dieser innere bzw. sachliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. u.a. BSGE 58, 76, 77; 61, 127, 128; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10 sowie BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 2).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus SG Karlsruhe, 09.08.2012 - S 1 U 4760/11
    Dies setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überblickender Mensch noch Zweifel hat (vgl. insoweit u.a. BSGE 6, 144; 7, 141; 32, 203; 45, 286 und 80, 83).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 39/99 R

    Entschädigung - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Maschinenschlosser -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht