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   SG Düsseldorf, 12.10.2007 - S 1 U 52/06   

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https://dejure.org/2007,8121
SG Düsseldorf, 12.10.2007 - S 1 U 52/06 (https://dejure.org/2007,8121)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.10.2007 - S 1 U 52/06 (https://dejure.org/2007,8121)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Oktober 2007 - S 1 U 52/06 (https://dejure.org/2007,8121)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Sportunfalls als Arbeitsunfall i.S.d. gesetzlichen Unfallversicherung; Innerer Zusammenhang zwischen dem Ausüben des Fußballsports und der Tätigkeit als Straßenbahnfahrer; Arbeitsunfall i.R.d. Betriebssports

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebssport - Verletzung kein Arbeitsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Betriebliches Fußballspiel nicht versichert

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Straßenbahnfahrer beim (Betriebs-)Fußball verletzt - Kein Arbeitsunfall - keine Leistungen von der Berufsgenossenschaft

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verletzung beim Betriebssport kein Arbeitsunfall

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verletzung beim Betriebssport kein Arbeitsunfall

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 12.10.2007 - S 1 U 52/06
    Bei Wettbewerbsveranstaltungen entfällt der Ausgleichssportcharakter, weil die Intention im Rahmen des Wettbewerbs zu gewinnen, im Vordergrund steht (BSG vom 13.12.2005; B 2 U 29/04 R = SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 16).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 116/70
    Auszug aus SG Düsseldorf, 12.10.2007 - S 1 U 52/06
    Ein solcher geschützter Betriebssport liegt dann vor, wenn die sportliche Betätigung von Betriebsangehörigen, die durch Arbeit bedingte körperliche, geistige oder nervliche Belastung ausgleichen soll, mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfindet und der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf die Beschäftigten des veranstaltenden Unternehmens beschränkt ist sowie Zeit und Dauer des Sports in einem dem Ausgleichszweck entsprechendem Zusammenhang stehen (vgl. Kass.- Komm./Ricke, § 8 Rdnr. 60 mit Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BSG; BSG 2 RU 116/70 = USK 72145).
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