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   SG Karlsruhe, 16.03.2012 - S 1 VG 4035/11   

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SG Karlsruhe, 16.03.2012 - S 1 VG 4035/11 (https://dejure.org/2012,3874)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.03.2012 - S 1 VG 4035/11 (https://dejure.org/2012,3874)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. März 2012 - S 1 VG 4035/11 (https://dejure.org/2012,3874)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsausschluss - Mitverursachung - leichtfertige Selbstgefährdung - provokatives Verhalten des Opfers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wesentliche Mitursächlichkeit des Tatbeitrags eines Opfers im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 OEG; Selbstgefährdung des Opfers durch eine schuldhafte Provokation des Angriffs; Verpflichtung eines potentiellen Opfers zur Entziehung vor einer leichtfertig verkannten Gefahr

  • rabüro.de

    Zur Frage der Opferentschädigung bei vorangegangener Provokation durch den Geschädigten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keine Opferentschädigung für schwere Gesichts- und Armverletzung bei Schlägerei

  • heise.de (Pressebericht, 02.05.2018)

    Klartext: Täter-Opfer-Umkehr und zurück

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitverursachung und leichtfertige Selbstgefährdung bei der Gewaltopferentschädigung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wer eine Schlägerei provoziert erhält keine Opferentschädigung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Opferentschädigung für schwere Gesichts- und Armverletzung bei Schlägerei

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Opferentschädigung für schwere Gesichts- und Armverletzung bei Schlägerei - Opfer hat Schädigung im Wesentlich mit verursacht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VG 2/05 R

    Gewaltopferentschädigung - schwere Körperverletzung - Erblindung -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.03.2012 - S 1 VG 4035/11
    Ein Gewaltopfer hat den Angriff dann mit verursacht, wenn es einen eigenen Beitrag zur Tat geleistet hat, der nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Angriff entfiele, und wenn der Beitrag von seinem Gewicht her mit dem rechtswidrigen Verhalten des Angreifens vergleichbar ist (vgl. BSG SozR 4-3800 § 2 Nr. 2; BSG 3-3800 § 2 Nrn. 2, 5 und 9 und BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 19 m.w.N.; st. Rspr.), z.B. durch eine eigene strafrechtlich relevante Handlung oder durch sonstiges tatförderndes Verhalten, etwa eine Provokation.

    c) Die Mitverursachung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1, erster Halbsatz OEG ist - als Sonderfall des im zweiten Halbsatz geregelten Ausschlusses des Versorgungsanspruchs wegen sonstiger Unbilligkeitsgründe - stets zuerst zu prüfen (vgl. BSG SozR 3800 § 2 Nr. 4; SozR 3-3800 § 2 Nr. 9 und SozR 4-3800 § 2 Nr. 2).

    Gefordert ist dann, dass die "sonstigen Umstände" zusammen mit dem für sich genommen nicht ausreichenden Tatbeitrag dem in § 2 Abs. 1 Satz 1, erster Halbsatz OEG genannten Grund der Mitverursachung an Bedeutung annähernd gleichkommen (vgl. BSG SozR 4-3800 § 2 Nr. 2 m.w.N.; zum Gebot der konkreten Betrachtung der Kausalität: BSG SozR 3-3800 § 2 Nr. 7).

  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.03.2012 - S 1 VG 4035/11
    Keine Mitverursachung i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1, erster Halbsatz OEG liegt vor, wenn auf das Verhältnis zwischen einer provozierenden Äußerung des Geschädigten und der Reaktion des Täters abgestellt wird und der tätliche Angriff im Vergleich zur Bemerkung des Geschädigten objektiv völlig unverhältnismäßig war und den Geschädigten quasi wie ein "Blitz aus heiterem Himmel" (vgl. BSG SozR 3-3800 § 2 Nr. 9 und BSG USK 99120) getroffen hat.

    c) Die Mitverursachung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1, erster Halbsatz OEG ist - als Sonderfall des im zweiten Halbsatz geregelten Ausschlusses des Versorgungsanspruchs wegen sonstiger Unbilligkeitsgründe - stets zuerst zu prüfen (vgl. BSG SozR 3800 § 2 Nr. 4; SozR 3-3800 § 2 Nr. 9 und SozR 4-3800 § 2 Nr. 2).

  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 5/00 R

    Opferentschädigung - türkischer Geschädigter - tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.03.2012 - S 1 VG 4035/11
    Ein Gewaltopfer hat den Angriff dann mit verursacht, wenn es einen eigenen Beitrag zur Tat geleistet hat, der nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Angriff entfiele, und wenn der Beitrag von seinem Gewicht her mit dem rechtswidrigen Verhalten des Angreifens vergleichbar ist (vgl. BSG SozR 4-3800 § 2 Nr. 2; BSG 3-3800 § 2 Nrn. 2, 5 und 9 und BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 19 m.w.N.; st. Rspr.), z.B. durch eine eigene strafrechtlich relevante Handlung oder durch sonstiges tatförderndes Verhalten, etwa eine Provokation.

    Alle sonstige, nicht unmittelbare, sondern lediglich erfolgsfördernde Umstände - wie typischerweise die Vorgeschichte der Gewalttat - sind im Rahmen der Unbilligkeit zu prüfen (vgl. BSG SozR 3800 2 Nr. 7; BSG SozR 3-3800 § 2 Nrn. 3 und 9 sowie BSG USK 99120 m.w.N.); dazu gehören mithin insbesondere auch die lediglich "mittelbaren" Ursachen der Gewalttat (vgl. BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 19 m.w.N).

  • LSG Hessen, 31.03.1987 - L 4 V 892/82

    Opfer; Opferentschädigung; Polizeibeamter; Schlägerei; Zeuge;

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.03.2012 - S 1 VG 4035/11
    Wer sich, ohne dass - wie hier - sozial- oder gemeinnützige Motive vorliegen, in eine solche Gefahrenlage begibt und darin verweilt, kann nicht erwarten, dass die Allgemeinheit für einen dabei erlittenen Körperschaden aufkommt (vgl. BSG USK 99120 sowie USK 99140; ferner Hess. LSG, ZfS 1987, 244, 246).
  • SG Hildesheim, 30.09.2010 - S 26 AS 578/07

    Gesonderte Erbringung von Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten i.R.d.

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.03.2012 - S 1 VG 4035/11
    Das seitens der Prozessbevollmächtigten des Klägers im Schriftsatz vom 12.03.2012 erklärte Einverständnis mit einer "Entscheidung durch Gerichtsbescheid" umfasst auch die Zustimmung zu einer Entscheidung des Gerichts ohne mündliche Verhandlung gem. § 124 Abs. 2 SGG (vgl. BSG vom 16.02.2007 - B 6 KA 60/06 B - ; LSG Bremen, Breithaupt 1999, 789; SG Hildesheim vom 30.09.2010 - S 26 AS 578/07 - sowie SG Karlsruhe vom 23.08.2011 - S 1 SB 160/09 - ).
  • BSG, 28.02.1980 - 8a RU 66/78

    Übergangsleistung nach BKVO 7 Paragraph 3 Abs 2 bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.03.2012 - S 1 VG 4035/11
    Die Entschädigung der Opfer von Straftaten resultiert damit aus der besonderen bzw. gesteigerten Verantwortung des Staates für die Unvollkommenheit staatlicher Verbrechensbekämpfung (vgl. BSGE 50, 40, 44).
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVg 9/95

    Gewaltopferentschädigung bei wesentlicher Mitverursachung der Schädigung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.03.2012 - S 1 VG 4035/11
    Gefordert ist dann, dass die "sonstigen Umstände" zusammen mit dem für sich genommen nicht ausreichenden Tatbeitrag dem in § 2 Abs. 1 Satz 1, erster Halbsatz OEG genannten Grund der Mitverursachung an Bedeutung annähernd gleichkommen (vgl. BSG SozR 4-3800 § 2 Nr. 2 m.w.N.; zum Gebot der konkreten Betrachtung der Kausalität: BSG SozR 3-3800 § 2 Nr. 7).
  • BGH, 11.07.2007 - XII ZR 197/05

    Begriff der groben Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.03.2012 - S 1 VG 4035/11
    "Leichtfertigkeit" ist im Opferentschädigungsrecht ebenso wie im Strafrecht (vgl. Vogel in Leipziger Kommentar zum StGB, 10. Aufl 2010, § 251, Rn. 9 m.w.N.) und im Steuerstrafrecht (vgl. BFHE 149, 109, 118 m.w.N.) durch einen erhöhten Grad von Fahrlässigkeit gekennzeichnet, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts (vgl. insoweit u.a. BGH, NJW 2007, 2988 sowie zuletzt BGH, NJW-RR 2012, 280, 281) entspricht.
  • BFH, 04.02.1987 - I R 58/86

    Mittelbare Parteienfinanzierung - Organisation - Vorsatz - Unrechtsbewußtsein -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.03.2012 - S 1 VG 4035/11
    "Leichtfertigkeit" ist im Opferentschädigungsrecht ebenso wie im Strafrecht (vgl. Vogel in Leipziger Kommentar zum StGB, 10. Aufl 2010, § 251, Rn. 9 m.w.N.) und im Steuerstrafrecht (vgl. BFHE 149, 109, 118 m.w.N.) durch einen erhöhten Grad von Fahrlässigkeit gekennzeichnet, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts (vgl. insoweit u.a. BGH, NJW 2007, 2988 sowie zuletzt BGH, NJW-RR 2012, 280, 281) entspricht.
  • BGH, 15.11.2011 - II ZR 304/09

    Vereinsrecht: Haftungsprivilegierung eines Vereinsmitglieds bei grob fahrlässiger

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.03.2012 - S 1 VG 4035/11
    "Leichtfertigkeit" ist im Opferentschädigungsrecht ebenso wie im Strafrecht (vgl. Vogel in Leipziger Kommentar zum StGB, 10. Aufl 2010, § 251, Rn. 9 m.w.N.) und im Steuerstrafrecht (vgl. BFHE 149, 109, 118 m.w.N.) durch einen erhöhten Grad von Fahrlässigkeit gekennzeichnet, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts (vgl. insoweit u.a. BGH, NJW 2007, 2988 sowie zuletzt BGH, NJW-RR 2012, 280, 281) entspricht.
  • BSG, 06.07.2006 - B 9a VG 1/05 R

    Opferentschädigung - Versorgung - Unbilligkeit - Mitverursachung - Alkohol- und

  • BSG, 16.02.2007 - B 6 KA 60/06 B

    Rüge der Verletzung des Rechts auf eine mündliche Verhandlung bei der

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