Rechtsprechung
SG Mainz, 02.11.2012 - S 10 AS 367/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 22 Abs 1 S 1 SGB 2
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbstgenutztes Hausgrundstück - Erwerb während des Leistungsbezugs - Herstellung der Bewohnbarkeit durch Sanierung - Vermögensbildung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Leistungen der Unterkunft und Heizung für grundlegende Sanierung eines erworbenen Eigensheims
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Keine Hartz IV-Leistungen für die grundlegende Sanierung des Eigenheims
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Hartz IV-Leistungen für die grundlegende Sanierung des Eigenheims
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Keine Hartz IV-Leistungen für die grundlegende Sanierung des Eigenheims
- juraforum.de (Kurzinformation)
Muss Jobcenter für aufwändige Haus-Sanierung aufkommen?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Hartz IV-Leistungen für die grundlegende Sanierung des Eigenheims
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als …
Auszug aus SG Mainz, 02.11.2012 - S 10 AS 367/11
Das BSG hat die Kosten für eine Einzugsrenovierung dann als zu berücksichtigende Kosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angesehen, wenn die Einzugsrenovierung zur Herstellung der Bewohnbarkeit der Unterkunft erforderlich ist und auch ansonsten angemessen ist (Urt. d. BSG v. 16.12.2008, B 4 AS 49/07 R, Rn 25, …und Urt. v. 18.02.2010, B 4 AS 28/09 R, Rn 20, jeweils zitiert nach juris).Zuletzt gilt es zu klären, ob die Renovierungskosten der Höhe nach im konkreten Fall zur Herstellung des Standards einer Wohnung im unteren Wohnungssegment erforderlich waren (BSG, 16.12.2008 a.a.O., Rn 27).
- BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 38/08 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Nichtberücksichtigung einer …
Auszug aus SG Mainz, 02.11.2012 - S 10 AS 367/11
In seinem Urteil vom 03.03.2009 hat das BSG (B 4 AS 38/08 R, Rn 17, zitiert nach juris) entschieden - und dem schließt sich die Kammer an -, dass tatsächliche Aufwendungen für eine Instandsetzung oder Instandhaltung berücksichtigt werden können, soweit diese nicht zu einer Verbesserung des Standards des selbstgenutzten Eigenheims führen und angemessen sind. - BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage …
Auszug aus SG Mainz, 02.11.2012 - S 10 AS 367/11
Das BSG hat die Kosten für eine Einzugsrenovierung dann als zu berücksichtigende Kosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angesehen, wenn die Einzugsrenovierung zur Herstellung der Bewohnbarkeit der Unterkunft erforderlich ist und auch ansonsten angemessen ist (Urt. d. BSG v. 16.12.2008, B 4 AS 49/07 R, Rn 25, und Urt. v. 18.02.2010, B 4 AS 28/09 R, Rn 20, jeweils zitiert nach juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - L 1 AS 426/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus SG Mainz, 02.11.2012 - S 10 AS 367/11
Bei der Kostenübernahme muss der Grundsatz berücksichtigt werden, dass die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II nicht zu einer Vermögensbildung führen darf: Größere Reparaturen und Umbauten gehören regelmäßig nicht zu dem berücksichtigungsfähigen Aufwand, es ist nicht Aufgabe der Transferleistungen nach dem SGB II grundlegende Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten zu finanzieren (…vgl. Piepenstock in: jurisPK-SGB II, 3. Aufl. 2012, § 22 Rn 130; Urteil des Landessozialgerichts (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.11.2010, L 1 AS 426/10, Rn 25, Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 07.03.2011, L 29 AS 4/11 B ER, Rn 49 und Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 09.07.2012, L 5 AS 178/12 B ER, Rn 28, jeweils m.w.N. und alle zitiert nach juris). - LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - L 5 AS 178/12
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Instandhaltung und Reparatur - …
Auszug aus SG Mainz, 02.11.2012 - S 10 AS 367/11
Bei der Kostenübernahme muss der Grundsatz berücksichtigt werden, dass die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II nicht zu einer Vermögensbildung führen darf: Größere Reparaturen und Umbauten gehören regelmäßig nicht zu dem berücksichtigungsfähigen Aufwand, es ist nicht Aufgabe der Transferleistungen nach dem SGB II grundlegende Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten zu finanzieren (…vgl. Piepenstock in: jurisPK-SGB II, 3. Aufl. 2012, § 22 Rn 130; Urteil des Landessozialgerichts (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.11.2010, L 1 AS 426/10, Rn 25, Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 07.03.2011, L 29 AS 4/11 B ER, Rn 49 und Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 09.07.2012, L 5 AS 178/12 B ER, Rn 28, jeweils m.w.N. und alle zitiert nach juris).